Auch in Sachen Erziehung hat es unsere Regierung nicht so mit dem Grundgesetz

Manchmal findet man Nachrichten an Stellen, wo man sie nicht erwartet. Zum Beispiel entdeckte ich bei einer Suche zum Thema “Waldzerstörung durch Bio-Diesel” dass das Umweltjournal eine sehr interessante Kolumne zum “Familienrecht” hat.
Angesichts der Vorstellung einiger deutscher Erziehungspolitiker, dass die Erziehung der Kinder bei staatlichen Stellen am besten aufgehoben ist (Konsequent),
wirkt ein am 11.Juli beschlossener Gesetzesentwurf der Bundesregierung nicht gerade beruhigend: Frühwarnsystem für Kinder ohne Väter
Angeblich sollen mit dem Gesetz zukünftig die Kinder besser vor Vernachlässigung und Misshandlungen geschützt werden. Das Problem: Künftig muss eine staatliche Intervention nicht mehr den Nachweis führen, dass einer der Eltern versagt hat und es sind kaum noch Hürden einer gerichtlichen Kontrolle vorgesehen. Der Ermessensspielraum des Jugendamtes und seiner Mitarbeiter wird sehr weit ausgedehnt. Zum anderen wurden die leiblichen Väter aus der Betrachtung vollständig ausgeklammert. (Was auf ein völlig veraltetes Familienbild schließen lässt.)
In seiner jetzigen Form grenzt der Gesetzentwurf an eine Aushebelung der grundrechtlich garantierten Elternautonomie in Art 6 GG. Ohne familiengerichtliche Kontrolle könnten die Jugendämter das Elternrecht komplett aushebeln und ins Ermessen von teilweise mangelhaft ausgebildeten Behördenmitarbeitern stellen.

Offensichtlich leidet nicht nur Innenminister Schäuble an akutem Realitätsverlust bei gleichzeitiger Verfassungsblindheit. Auch wenn die meisten Jugendämter so gut und verantwortungsbewusst arbeiten, wie sie können: die “Jugendamtsskandale” der letzten Jahre sind nur die Spitze eines Eisbergs von Problemen, die durch überforderte, fachlich inkompetente oder einfach selbstherrliche Jugendämter entstehen. So, wie wir für die “innere Sicherheit” eher eine besser ausgestattete und personell aufgestockte Polizei, aber keine die Bürgerrechte empfindlich einschränkende neuen Gesetze brauchen, so brauchen die Jugendämter mehr und besser ausgebildete Mitarbeiter - und keine Gesetze, die ihnen Kompetenzen einräumen, die ihnen einfach nicht zustehen.

Übrigens: Deutschland ist im Zusammenhang mit dem Jugendamt bereits mehrfach wegen Menschenrechtsverletzungen an Eltern und Kindern vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt und bestraft worden. EU-Petitionskommission in Brüssel beschließt Initiativbericht zum deutschen Jugendamt

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3 Kommentare zu “Auch in Sachen Erziehung hat es unsere Regierung nicht so mit dem Grundgesetz”

  1. 16.07.2007 | 9:20

    Ich habe vor Jahren einmal in einem Kommentar zu den Schulgesetzen gelesen, dass die Privatschule - nicht die staatliche - die Regelform der Schule in Deutschland sei. In den anderen Kommentaren war das Gleiche geschrieben, das war also keine Mindermeinung.

    Der Hintergrund dazu liegt wohl irgendwo darin, dass die Nationalsozialisten durch die Gleichschaltung der schulischen Bildung eine Ideologieübernahme erzwungen. Das Grundgesetz will dem durch die Präferenz der Privatschule entgegenwirken. Ist vielleicht ganz interessant in Hinblick auf die Quatsch mit der erzwungenen Krippenteilnahme.

  2. stefanolix
    16.07.2007 | 12:14

    Die Regel ist: es wird eine Vielzahl von Angeboten und Konzepten angestrebt, die aber am Ende alle zu einem bestimmten Abschluss führen sollen. Man kann sich also auf das Abitur an einer staatlichen Schule, an einer Waldorf-Schule, an einer Montessori-Schule, auf einem Privat-Internat oder noch an ganz anderen Schulen vorbereiten.

    Erst wenn der Staat eine Gleichschaltung aller Schulen oder eine Unterdrückung der freien Schulformen anstrebte, würden bei mir rote Warnleuchten aufblinken. Solche Bestrebungen kann ich aber nicht erkennen. Ehrlich gesagt: bis dahin sehe ich keine Gefahr eines neuen Totalitarismus im Bildungswesen.

  3. 16.07.2007 | 13:38

    Ich persönlich finde die Tatsache, dass deutsche Jugendämter schon mehrmals vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt wurden, ziemlich alarmierend. Und wenn eben diese Jugendämter kaum noch der Kontrolle ihrer Entscheidungen durch Gerichte unterworfen sein sollen, dann leuchte bei mir mindestens die orange Warnleuchte.

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