29. Juli 2007
Gedanken zum Sinn (2)
Mittlerweile bin ich schon ein gutes Stück weitergekommen in Hans-Werner Sinns Anleitung zur Rettung unseres Vaterlandes. Ich habe mich von ihm überzeugen lassen, dass eine Gewerkschaft, die mit den Mitteln des Flächentarifvertrags und des Kündigungsschutzes ausgestattet ist, eigentlich nichts anderes ist als ein durch Gesetze eingerichtetes und geschütztes Kartell - denn auf dem Arbeitsmarkt erfüllen Gewerkschaften schließlich genau diese Funktion. Ja, sie halten die Löhne Preise deutlich höher, als sie sein würden, wenn sie gemäß Angebot und Nachfrage bestimmt würden - und sorgen damit dafür, dass in vielen Fällen Unternehmen pleite gehen (oder gar nicht erst entstehen), weil sie ihre Produkte/Dienstleistungen nicht zu den Preisen anbieten können, die der Markt hergibt.
Das ist alles sehr logisch. Interessant ist aber Sinns doppelter Lösungsansatz:
(1) Öffnungsklauseln sollen, so fordert er, zwingender Bestandteil jedes Tarifvertrages werden; mithin sollen also die Flächentarifverträge verschwinden (denn nichts anders täten sie in diesem Fall) und durch ausschließlich unternehmensbezogene Tarifverträge ersetzt werden.
Konkret sollte der Gesetzgeber die Tarifpartner zwingen, in jeden Tarifvertrag eine wirksame Öffnungsklauusel aufzunehmen, die den einzelnen Betrieben die Möglichkeit gibt, auf dem Wege einer freiwilligen betrieblichen Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Vorstand auch nach unten hin vom Tarifvertrag abzuweichen, wenn die betrieblichen Belange dies erfordern.
Hier konstruiert Sinn eine Art von Schicksalsgemeinschaft zwischen dem Unternehmen (vertreten durch den Vorstand) und seiner Belegschaft (vertreten durch den Betriebsrat). Alle gemeinsam, also Unternehmer/Inhaber/Aktionäre, Vorstand, Belegschaft und Betriebsrat, ermitteln die betrieblichen Belange - die durch die Marktsituation in Konkurrenz zu anderen, ähnlichen Schicksalsgemeinschaften bestimmt werden - und legen anhand dessen die Bedingungen ihrer Zusammenarbeit fest. Ist die Marktsituation des Unternehmens gut, so können höhere Löhne gezahlt werden, weil einfach mehr da ist. Ist sie schlecht, ist Verzicht angesagt, um das Wohl der Gemeinschaft zu erhalten und weiterzuleben, um an einem anderen Tag bessere Ergebnisse einzufahren.
Dies ist natürlich eine Sichtweise, die man auf ein Unternehmen haben kann; nicht zuletzt ist es auch die Sichtweise, die in Deutschland besonders verbreitet zu sein scheint. “Der Bayer” und “Der Daimler” sind mehr als Aktiengesellschaften, sie sind eben solche Schicksalsgemeinschaften - ein Unternehmer, eine Marke, ein Name, viele Menschen, alle vereinigt unter einer Fahne, gemeinsam im Kampf auf dem Weltmarkt. Eine Unternehmensvorstellung, die auch Krupp und Thyssen, die Ruhrkohle und viele andere deutsche (und ausländische, vor allem japanische) Unternehmen gepflegt haben. Klassenkampf spielt hier keine Rolle, das Individuum ebenfalls nicht; gemeinsam ist man stark, und man steht zusammen, unter allen Bedingungen und in jeder Lage.
(2) Er fordert aber auch, den Kündigungsschutz abzuschaffen. Der Kündigungsschutz, so analysiert Sinn zurecht, ermöglicht es den Gewerkschaften erst, hohe Lohnforderungen durchzusetzen - selbst, wenn diese “zu hoch” sind (in dem Sinne, dass sich dann für die Kapitaleigner kein rechter Gewinn mehr erzielen lässt), schadet er den Mitgliedern der Gewerkschaft nicht unmittelbar, weil sie nicht entlassen werden. Sinn schreibt weiter:
Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen jederzeit zufrieden mit dem Arbeitsverhältnis sein, und wenn es eine Seite nicht mehr ist, dann muss sie in der Lage sein, das Verhältnis zu beenden.
Hier kommt nun plötzlich eine ganz andere Vorstellung des Arbeitsmarktes zum Tragen - war zuvor noch das Wohl und Wehe des Unternehmens, des gemeinsamen Projektes, das Maß aller Dinge, so ist es nun das individuelle Interesse. Die Arbeitnehmer, die in der ersten Forderung nicht das Maximum aus dem Unternehmen herauspressen sollten und wollten, um dessen Zukunft zu erhalten, sollen nun jederzeit entlassen werden können, wenn der Arbeitgeber nicht mehr zufrieden mit dem Arbeitsverhältnis ist. Nicht mit ihnen, wohlgemerkt; sie können fleißig sein wie eh und je, aber wenn irgendwo grünere Wiesen locken, dann muss man sich von ihnen trennen können. Nichts mehr also mit der Schicksalsgemeinschaft, nichts mehr mit der Konkurrenz zu anderen Unternehmern und deren Mitarbeitern, sondern nun plötzlich jeder für sich, und Gott für uns alle.
Das ist das Hauptproblem, das ich mit Sinn in diesem Abschnitt habe - mal denkt er in Unternehmen als quasi korporativistischen Einheiten, in denen man sich fest aneinander bindet und gemeinsam denkt, mal ist es nur noch die individuelle Beziehung zwischen Arbeitgeber und dem (einzelnen) Arbeitnehmer, die er betrachtet. Er erwartet also gewissermaßen Arbeitnehmer, die in schlechten Zeiten an die Zukunft des Unternehmens (und ihre Kollegen) denken, die Verzicht üben und für bessere Tage kämpfen - und gleichzeitig nicht murren, wenn sie dann vor die Tür befördert werden, wenn sich eine bessere Gelegenheit bietet, Gewinn zu machen. So funktioniert das aber nicht - auch, wenn Gewinn natürlich das Ziel derjenigen ist, denen das Unternehmen gehört.
Entweder, die Arbeitnehmer sind Geschäftspartner, die eben das Maximum herausholen wollen, und sich dazu auch mit anderen zusammentun, um ihr Ziel zu erreichen - oder sie sind Partner in einer Gemeinschaft, mit der man gemeinsam alle Klippen des Weges umsegelt, um zusammen ein gemeinsames Ziel anzusegeln. Das beste beider Welten geht nicht; “there’s no such thing as a free lunch”, wie Rayson gerne betont.
Zum nachvollziehbaren Einwand, dass die Kritik Sinns am Kartell der Gewerkschaften nach wie vor Bestand hat, möchte ich folgendes anfügen:
Jegliche Gewerkschaften (und ihre Macht) aufzulösen, würde extrem ungleiche Verhältnisse auf dem Markt auslösen. Der eine Marktteilnehmer (der Arbeitgeber) kann sich dem Markt fernhalten, und sein Verlust ist lediglich entgangener Gewinn. Er braucht also nur zu warten, bis die Verzweiflung der Arbeitnehmer (deren Verlust ihr Lebensunterhalt ist) genügt, um sich in einen verzweifelten Wettbewerb gegeneinander werfen. Er kann sie dann gegeneinander ausspielen (insbesondere dann, wenn wir Sinns Vorschlägen folgen und den Sozialstaat auch weitgehend zurückbauen). Das ist wohl kaum ein fairer Wettbewerb.
Wollten wir also wirklich fairen Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt haben (und da akzeptiere ich jetzt ja schon, dass Menschen und ihre Arbeitskraft wie eine Ware gehandelt werden können, was mir schwerfällt), so bräuchten wir nicht etwa Öffnungsklauseln, sondern kumulierte, marktfähige Anbieter von Arbeitskraft. Diese wären ein Mittelding zwischen Gewerkschaften und Zeitarbeitsunternehmen - miteinander konkurrierende, nicht kartellorganisierte Einheiten, die menschliche Arbeitskraft zu fairen Marktbedingungen anbieten, aber nicht an bestimmte Unternehmen gebunden sind, sondern allen einen gleichen Zugriff auf diese “Ware” bieten würden.
Verfasst von Karsten um 02:06 Uhr in der Kategorie Grundsatzfragen, Politik, Wirtschaftspolitik (Trackback)