Gestaltungsmissbrauch

Nicht viele kennen ihn, aber relevant ist er schon, der § 42 Abgabenordnung:

§ 42 Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten

(1) Durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts kann das Steuergesetz nicht umgangen werden. Liegt ein Missbrauch vor, so entsteht der Steueranspruch so, wie er bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen angemessenen rechtlichen Gestaltung entsteht.

(2) Absatz 1 ist anwendbar, wenn seine Anwendbarkeit gesetzlich nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.

Er ist die letzte Waffe gegen alle Arten von reinen Steuertricks. Der Knackepunkt liegt natürlich im Wort “Missbrauch” und in dem Begriff “einer den wirtschaftlichen Vorgängen angemessenen rechtlichen Gestaltung”. Unbestimmte Rechtsbegriffe, die jeweils zu konkretisieren sind. Kann ein Rechtsstaat hier wirklich die Beweislastumkehr verlangen? Ich meine: Nein. Und die Union sieht es ausnahmsweise wohl genau so.

Als Nachtrag noch Raysons persönliche Maxime: Tu nichts nur aus steuerlichen Gründen. Die Gefahr, dass dabei vor lauter Hass das Denken aussetzt, ist enorm hoch.

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4 Kommentare zu “Gestaltungsmissbrauch”

  1. 30.07.2007 | 20:55

    Raysons persönliche Maxime ist natürlich absolut richtig. Unterm Strich muß sich jeder legale Gestaltungsaufwand lohnen. Aber alleine die Komplexität des Steuersystems führt es doch schon lange ad absurdum.

    Mit Steuergerechtigkeit hat das alles nur noch wenig zu tun. Und die neuerlichen Ansinnen des lieben Steinbrücks entfernen sich auch erschreckend von rechtsstaatlichen Prinzipien, siehe dazu auch mein Blog-Eintrag zum selben Thema.

  2. admin
    30.07.2007 | 21:01

    @Stecki

    Ich habe mir, hoffentlich in deinem Sinne, erlaubt, den Link so zu setzen, dass er auf deine Website zeigt…

  3. 30.07.2007 | 21:15

    Wer Steuersparmodelle nicht strikt ablehnt oder das Publizieren von Steuerspartricks gut findet ist unentrinnbar mit DIESEM HIER verstrickt!

    *SCNR*

  4. Hardy
    31.07.2007 | 14:10

    Endlich das gesamte Steuersystem reformieren(diesesmal aber richtig), so das es nur einige klar ersichtliche Steuern und Steuersätze gibt, dann gibt es auch keine Steuerschlupflöcher. Selbige sind doch meist aus der Verworrenheit unseres Systems entstanden. Aber: wohin dann mit den überschüssigen Finanzbeamten? Ach ja, die können dann ja als “Raucherpolizei” in den Kneipen und Diskos eingesetzt werden. ;-)

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