Unternehmer in der Berufsklägerbranche

Sie sind ein Dorn im Fleisch, die Berufskläger vom Schlage eines Karl-Walter Freitag.

Doch in wessen Fleisch eigentlich? In dem der Minderheitsaktionäre, denen sie oft deutlich höhere Abfindungen sichern können? Oder nicht doch etwa in dem von Management und Mehrheitseignern?

Ich würde sagen: Das können Unternehmer im besten hayekschen Sinn sein, wenn sie dafür sorgen, dass Informationen offengelegt werden, die wegen ihrer ungleichen Verteilung sonst - schlag nach bei Akerlof und seinen “Zitronen” - zu wenig optimalen Ergebnissen beitragen würden. Im Ergebnis profitiert davon der Markt. Die Prämie dafür sei diesen Unternehmern als Pionierentgelt gegönnt.

Neutral bewerten würde ich die “Berufskläger” immer dann, wenn nicht die Offenlegung von Information, wie sie z.B. in einem Gerichtsverfahren stattfindet, ihr Ziel ist, sondern die Bildung eines Kartells mit Management und/oder Mehrheitseigner. Auch dann nehmen sie den Minderheitsaktionären nichts weg, sondern bedienen sich nur an der Prämie, die Management bzw. Mehrheitseigner wegen ihrer besseren Informationen einstreichen. Beides wäre gleich verwerflich, und ich sehe keinen Sinn darin, die einen bestrafen zu wollen, die anderen aber nicht, was aber die neuere Gesetzeslage fordert. Eher im Gegenteil: Allein durch ihre Existenz dürften die Berufskläger die zu erwartenden Windfall-Profits von Management und Mehrheitseignern reduzieren und den Anreiz zu solchen Betrugsmanövern verringern.

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