Gesinnungsjustiz

Jemand, der dir eine runterhaut, weil ihn das aufgeilt, soll ein besserer Mensch sein als jemand, der dir eine runterhaut, weil sein Führer ihm das befahl.

Wenn es noch irgendeines Hinweises bedurft hätte, den Staat als viel zu wichtig für Politiker anzusehen, er wäre hiermit erbracht. Merci.

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14 Kommentare zu “Gesinnungsjustiz”

  1. 10.08.2007 | 0:54

    Erfreulich, dass sich ausgerechnet ein Grüner findet, der entsprechenden Plänen widerspricht. Spätestens vom Bundesverfassungsgericht müsste das aber gestoppt werden (GG Art 3 (3)), sollte das je tatsächlich Gesetz werden.

  2. FAB.
    10.08.2007 | 10:00

    Ähnlich sprach ich auch, bevor “Quotenregelungen” Gesetz wurden. Ähnlich hoffte ich noch, als “Antidiskriminierungsgesetze” gemäß Brüsseler Befehl erlassen wurden.
    Pustekuchen. Das GG als solches schützt vor garnichts, es ist reine Verfügungsmasse für ideologisch verblendete Politiker und von ihnen eingesetzte Verfassungsrichter. Also, zurücklehnen und auf das GG vertrauen ist leider keine Option. Man muß sich schon die Mühe machen, den Irrsinn im politischen Raum zu bekämpfen.

  3. 10.08.2007 | 10:37

    Leicht OT: mir fällt an der zum “Spiegel”-Artikel gehörenden Karte auf, dass es in Schleswig-Holstein lt. Statistik im vergangenen Jahr mehr rechtsextreme Gewalttaten je 10000 Ew. gab (2,29) als in Mecklenburg-Vorpommern (1,58). Mein rein subjektive Eindruck ist aber, dass die Nazis in “Meck-Pomm” deutlich stärker öffentlich präsent sind - und auch schneller “frech werden” - als in S.-H .
    Im Falle der “Stadtstaaten” Hamburg und Berlin weis ich einigermaßen zuverlässig, dass dort härter gegen Nazis u.s.w. vorgegangen wird als auf dem “platten Land”.
    Meine Hypothese, die sich auf zahlreiche u. A. auf dem NPD-Watchblog dokumentierte “Einzelfälle” stützt: es hängt auch vom Tatort ab, ob eine Gewalttat als “rechtsextrem motivierte” oder “normal” in die Kriminalstatistik eingeht. Was in Berlin eine “rassistisch motivierte Körperverletzung” ist, könnte ein paar Kilometer weiter in Brandenburg als “Schlägerei unten angetrunkenen jungen Männern” im Polizeibericht landen.
    Um den Bogen zur Gesetzesinitiative zu schlagen: aus ihr spricht der “deutsche Nationalaberglaube” an die magische Kraft von gesetzlichen Vorschriften. In der Praxis könnte sie dazu führen, dass weniger Gewalttaten als “rechtsextrem motiviert” in der Statistik auftauchen, weil Täter (und ihre Anwälte) alles daran setzen werden, die Tat als “unpolitisch” erscheinen zu lassen, weil dafür das zu erwartende Strafmaß geringer ist.

  4. 10.08.2007 | 11:03

    Ähnlich sprach ich auch, bevor “Quotenregelungen” Gesetz wurden. Ähnlich hoffte ich noch, als “Antidiskriminierungsgesetze” gemäß Brüsseler Befehl erlassen wurden.

    Die werden ja auch mit eben jenem Artikel begründet - siehe “Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern…”, und im Fall des Antidiskriminierungsgesetzes und ähnlicher Bestimmungen die Theorie der “Drittwirkung” von Grundrechten. So bitter das ist, diese Dinge sind wohl Verfassungskonform (wobei mit dem EU-Recht im Falle des Antidiskriminierungsgesetzes da noch eine weitere Problematik mit reinspielt). Ich wüsste aber nicht, wie eine Diskriminierung nach der Weltanschauung im Strafrecht begründet werden könnte, bin aber auch nur juristischer Laie. Dass das GG vor vielerlei Unsinn nicht schützt, ist leider richtig, dass es vor garnichts schützt halte ich für zu pauschal gewertet.

  5. Libero
    10.08.2007 | 14:16

    @rayson

    Die Taten für sich genommen mögen vergleichbar sein. Die Frage ist, welche Tat eher zu Nachahmungstätern führt, die des einzelnen Gewalttäters oder die des Rechten? Wo ist also eine Verharmlosung der Gewalt gefährlicher?

  6. FAB.
    10.08.2007 | 15:19

    @ Robroy

    “Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern…”

    So bitter das ist, diese Dinge sind wohl Verfassungskonform

    Nein, sind sie nicht. Genau lesen. Da steht etwas von der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung. Nicht von Gleichstellung.

    Das ist juristisch ein himmelweiter Unterschied. Schon aus sprachlichen und logischen Gründen kann die Formulierung “Durchsetzung von Gleichberechtigung” nicht so verstanden werden, daß sie die gesetzliche Fixierung von Ungleichbehandlung legitimiere. Mit dem Begriff Gleichstellung wäre das durchaus möglich, wenn man ihn kollektivistisch verstünde ( - was seinerseits wieder problematisch wäre, weil die Menschenrechte des GG, auch das Gleichheitsrecht des Art. 3, eben Individualrechte sind, keine Kollektivrechte, die auf Kosten des Individuums gingen).

    Der zitierte Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG ist erst 1994 nachträglich in das GG eingefügt worden. Dabei gab es einen abweichenden Formulierungsvorschlag der linken Parteien, der den Begriff Gleichstellung enthielt. Es gab eine Diskussion, bei der den Beteiligten durchaus bewußt war, daß es sich dabei um einen wesentlichen Unterschied handelte. Der linke Vorschlag fand keine Mehrheit. (Und selbst wenn er es hätte - dann wäre eine solche GG-Änderung an sich unzulässig, verfassungswidriges Verfassungsrecht, weil gegen den Wesensgehalt von Art. 3 Abs. 1 GG verstoßend.)

    Was nun heute praktiziert wird, ist eine Uminterpretation des Begriffs Gleichberechtigung, wie er im GG steht, in den Bedeutungsgehalt des Begriffs Gleichstellung, der da gerade ganz bewußt nicht hineingeschrieben wurde. Legt man die herkömmlichen Maßstäbe des juristischen Handwerks an, eine mE groteske Fehlleistung. Denn weder die wortlautorientierte, noch die am tatsächlichen Willen des verfassungsändernden Gesetzgebers orientierte Auslegung gibt das her.

  7. 10.08.2007 | 15:21

    Inwiefern ist es eine Verharmlosung der Gewalt wenn beide mit der gleichen Härte bestraft werden? Im Idealfall sollte das Strafmaß ja so sein, dass es beide Täter gleichermaßen im Vorfeld von der Tat abhält. Und wodurch zeichnet sich eine rassistische Gewalttat aus? Klar, wenn der Täter Springerstiefel und Glatze trägt, dann ist es leicht, aber nach welchen anderen Maßstäben ermittelst du ob eine Gewalttat rassistisch war oder nicht?

    Wobei rassistisch noch einfacher ist als “rechts”. Wenn mir also ein Nazi aufs Maul haut, ist die Tat dann automatisch auch rechts, weil der Kerl ja Nazi ist? Und falls “nein”: Welche Kategorien ziehst du heran um festzulegen ob die Tat einen rechten Hintergrund hatte.

    Das ganze ist eine große, gutgemeinte Schwammigkeit. Und wohin gute Vorsätze führen können, dass kannst du am Kalender nachlesen.

  8. FAB.
    10.08.2007 | 15:41

    Zum eigentlichen Thema - der Vorschlag wird sofort als politisch-ideologisch motivierter Vorstoß deutlich, wenn man sich das geltende Gesetz vor Augen hält. Die Grundsätze der Strafzumessung sind in § 46 StGB niedergelegt. Schon der erste Blick zeigt, daß

    die Beweggründe und Ziele des Täters

    sowie

    die Gesinnung, die aus der Tat spricht

    immer schon wesentliche Kriterien für die Strafzumessung sind. Das heißt, eine besonders menschenverachtende Gesinnung, wie zB eine nationalsozialistische, so sie denn aus der Tat (!) spricht, ist durchaus zu berücksichtigen. Aber sonstige besonders menschenverachtende Gesinnungen, wie linksterroristische oder islamistische, eben auch.
    Daher dürfte das wahre Ziel sein, durch eine Verengung auf “rechtsextremistische” Gesinnungen die übrigen gewaltfördernden Ideologien aus den Gründen für eine Strafschärfung auszunehmen.

  9. Hardy
    10.08.2007 | 18:26

    Linke oder islamistische Ideologien werden anscheinend von einigen Politikern als nicht so wichtig bzw. gefährlich erachtet. Wie falsch selbiges ist, dürften wir alle wissen.
    Politiker, welche solche Vorschläge machen, sollten IMHO so schnell wie nur möglich gestoppt werden. Wer weis schon was ihnen sonst noch für Blödsinn einfällt.

  10. 11.08.2007 | 15:31

    Lieber Rayson,

    im deutschen Strafrecht werden seit der Einführung des StGB Gewalttaten gegen Personen vergleichsweise milde bestraft; verglichen zB mit Eigentumsdelikten.

    Daß Täter, die Menschen zusammenschlagen oder die ihnen sonstwie Schmerzen oder einen körperlichen Schaden zufügen, härter bestraft werden sollten, ist schon lange meine Meinung.

    Nur ist es abwegig, dabei Gesinnungstäter anders zu behandeln als normale Kriminelle, und es ist meines Erachtens nachgerade grundgesetzwidrig, bei den Gesinnungstätern auch noch danach zu differenzieren, welche Gesinnung sie denn nun veranlaßt hat, Gewalt gegen ihre Mitmenschen anzuwenden. (Allerdings scheint mir aus der Meldung nicht zwingend hervorzugehen, daß das beabsichtigt ist).

    Das Prinzip “Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich” verbietet das.

    Es scheint mir dringend erforderlich, härter gegen rechte Schläger vorzugehen.

    Es scheint mir - siehe die Erfahrungen von Heiligendamm - ebenso dringend notwendig, härter gegen linke Gewalttäter vorzugehen, die zB Steine gegen Polizisten werfen. (Und zwar nicht kleine Steinchen, sonderen schwere Pflastersteine, die sie aus den Straßen reißen).

    Ebenso erscheint es mir erforderlich, die Gewaltkriminalität, wie sie zB im Rotlicht-Milieu herrscht, härter zu bestrafen. Was da - oft nur in der jeweiligen regionalen Presse - an unglaublichen Gewalttätigkeiten vor allem gegen Frauen zu lesen ist, kann man kaum fassen. Und die Täter kommen meist mit ein paar Jahren davon.

    Kurzum, die Delikte “Körperverletzung” und “schwere Körperverletzung” werden meines Erachtens bisher zu milde bestraft; es wird ja behauptet, das läge daran, daß das bei der Einführung des StGB typische Unterschicht-Delikte gewesen seien.

    Heute nicht mehr. Die linken Gewalttäter kommen, ebenso wie viele ihrer rechten Zwillinge, ja nicht selten aus gutbürgerlichen Familien.

    Herzlich, Zettel

  11. FAB.
    12.08.2007 | 11:06

    Erlaube mir den Hinweis, daß der Gesetzgeber vor 10 Jahren dieselbe Einsicht erlangt und mit dem Strafrechtsreformgesetz 1998 die Strafdrohungen der Körperverletzungsdelikte im Vergleich zu den Vermögensdelikten deutlich verschärft hat, teilweise unter Verdoppelung der Maximalstrafdrohung bei ersteren. Die Relation der Strafrahmen für beide Gruppen ist seither mE durchaus angemessen.

    Was die Justiz in der Praxis daraus macht, ist eine andere Frage. Daß bei Körperverletzungsdelikten möglicherweise zu zögerlich auch mal Haftstrafen verhängt werden, dürfte auch damit zusammenhängen, daß gerade kurze Haftstrafen (oder sonstige freiheitsentziehende Sanktionen wie Freizeitarrest für Jugendliche) teils erst Monate später vollstreckt werden, da schlicht die Kapazitäten fehlen. Da zögert der Richter bereits beim Ausspruch solcher Sanktionen.

  12. Hardy
    12.08.2007 | 19:27

    Die Kapazitäten fehlen? Kleiner Vorschlag- alle Straftäter müssen ihre Haftstrafe in ihrem Herkunftsland absitzen. Damit wären dann wohl genügend Kapazitäten vorhanden um Gewalttäter ordnungsgemäss zu bestrafen. Ich weis das selbiges nicht geht, aber irgendwie ist der Gedanke daran verführerisch. ;-)

  13. FAB.
    12.08.2007 | 20:56

    Wird schwierig bei denjenigen Intensiv- und sonstigen Tätern, die zwar ein “Herkunftsland” (zumindest kulturell), aber eben auch einen deutschen Paß haben. Und das sind bei der gegenwärtigen Ausverkaufspoltik ja demnächst ohnehin so gut wie alle.
    Abr ansonsten wär´s schon ein verführerischer Gedanke gewesen. Leider zu spät.

  14. Hardy
    13.08.2007 | 17:01

    Staatsbürgerschaften können doch, zu mindestens rein theoretisch, unter gewissen Voraussetzungen auch wieder entzogen werden, oder? Allerdings fehlt bei unseren jetzigen Politikern die Bereitschaft solches auch durchzusetzen.

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