Noch was

Aus unten verlinktem Artikel:

Akademie.de hat sicher keinen finanziell so starken Rücken wie die GEZ. Zumal ja in der Abmahnung schon die Rede davon ist, dass erhebliche Kosten entstehen werden.

Wo das Geld bloß herkommt?

Und wann wird das ZDF abgemahnt?

Die Behauptung, der Begriff “GEZ-Gebühren” sei “nicht existent” und diene offenbar nur dazu, “ein negatives Image” der GEZ hervorzurufen, ist gewagt. Google findet die GEZ-Gebühren zum Beispiel auf ZDF.de 36 Mal - und im gesamten deutschsprachigen Netz gibt es ungefähr 219.000 entsprechende Treffer.

Kann man gegen so dreiste Lügen wie die Behauptung der Nicht-Existenz eines wohletablierten Ausdrucks eigentlich klagen?

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30 Kommentare zu “Noch was”

  1. R.A.
    24.08.2007 | 13:14

    Das ist ja das Problem bei diesem ganzen Abmahn-Unsinn: Es gibt keinen Mißbrauchs-Schutz.

    Man kann es einfach mal probieren, die Abmahnung schicken, vielleicht kommt man ja damit durch.

    Und wenn die Abmahnung unberechtigt war, passiert dem Abmahner nichts, und das Opfer bleibt auch noch auf seinen Kosten sitzen.

  2. 24.08.2007 | 13:26

    In diesem Fall wäre es wohl wirklich sinnvoll, es auf die Verhandlung ankommen zu lassen. Mit diesem Unsinn können die Eintreiber nun wirklich nicht durchkommen.

  3. 24.08.2007 | 13:30

    [...] bissige Liberale fragen sich, ob das ZDF auch abgemahnt werden sollte [...]

  4. 24.08.2007 | 13:33

    Vor allem schaffst du damit einen ultimativen Präzedenzfall. Gut, die gibt’s glaube ich im deutschen Rechtswesen offiziell nicht, aber ihr wisst was ich meine. Man kann sich vorstellen wie spaßig es im Netz wird wenn zukünftig jede Firma, jeder Sender, jede Behörde, vielleicht sogar jeder Blogger darauf pochen darf, dass nur noch und ausschließlich die offiziell von ihm eingeführten Begriffe verwendet werden…

  5. micha42
    24.08.2007 | 13:45

    Herausragend, dass an dem Begriff “GEZ-Zwangsanmeldung” mit der Begründung Anstoß genommen wird, dass “bei einer gesetzlichen Gebührenpflicht keine Zwangsanmeldung möglich ist”.

  6. 24.08.2007 | 14:04

    Hihi. Immerhin Humor.

  7. 24.08.2007 | 14:29

    David,

    Mit diesem Unsinn können die Eintreiber nun wirklich nicht durchkommen.

    Seit die taz von einem deutschen Gericht dazu verurteilt wurde, einen bestimmten, sehr gebräuchlichen und auch von dem Kläger selbst gebrauchten Spitznamen aus ihrem Archiv (!) zu tilgen, weil dem Kläger der Spitzname plötzlich nicht mehr gefällt, halte ich in Deutschland im Hinblick auf Abmahnwahnsinn alles für möglich.

    Vielleicht sollen wir unser Archiv schnell von dem hier in Rede stehenden Begriff reinigen. Ohne Scheiß.

  8. 24.08.2007 | 15:08

    [...] … und meine Antwort zu meiner Anfrage zum GEZ-Skandal von heute Vormittag: tatsächlich übernimmt die ARD imho schlimmerweise die Tonalität der GEZ und spricht ebenfalls von “verfälschender Verwendung der umstrittenen Begriffe”, obwohl die ARD, als wohl auch das ZDF, selbst bspw. den Begriff “GEZ-Gebühren” verwendet und die GEZ anscheinend selbst in ihrem Geschäftsbericht den angeblich abgemahnten Begriff “GEZ-Fahnder” führt, was bei Thomas in den Kommentaren sich findet. Sehr geehrter Herr Meyer, [...]

  9. 24.08.2007 | 15:13

    Vielleicht sollen wir unser Archiv schnell von dem hier in Rede stehenden Begriff reinigen. Ohne Scheiß.

    Aber, fuck, genau das kann es ja eigentlich nicht sein. Das ist die Präzedenzkeule von der ich oben schrieb. Wenn ich abgemahnt würde, ich könnte mir auch keinen Prozess leisten. Aber eigentlich (eigentlich) sollte es doch nicht sein dürfen, dass ein Unternehmen oder eine Anstalt des öffentlichen Rechts oder irgendein dahergelaufer Wasauchimmer nur mit der Abmahnung drohen muss und alle rollen auf den Rücken. Bei einem Begriff der nicht grob beleidigend ist und sogar Teil des generellen Sprachgebrauchs.

    Dann darf man künftig als Deutscher im Netz nie wieder salopp über irgendwas schreiben, Firmennamen oder Filmtitel verhohnepiepeln geht auch nicht mehr und bevor man irgendwas online stellt, muss man bei allen Betroffenen nachfragen, ob die Bezeichnungen auch genehm sind? Das kann es doch wirklich nicht sein. Echt gezz…

  10. 24.08.2007 | 17:03

    Björn,

    “eigentlich” darf es das nicht sein. Aber dieses Archiv-Urteil hat mich so geschockt, dass ich seitdem echt ratlos bin. Deutschland ist, was das Wissen von Politikern und Richtern in Sachen Internet angeht, immer noch auf Lochkarten-Niveau. Und da ich von den letzten 16 Jahren neun Jahre in diversen Parteien und nebenher noch zehn Jahre im Rechtswesen verbracht habe, weiß ich nicht, wie sich das ändern soll. Deutsche Politiker und deutsche Richter haben nämlich eines gemeinsam: ihren Autismus.

    Naja, und dass insbesondere amerikanische Firmen mittlerweile übervorsichtig sind, wenn es um die Kombination “deutsch+Internet” geht, ist ja auch nicht nur Hysterie.

    Andererseits…dieses Blog ist ja eigentlich ein amerikanisches. Demnach brauchen wir auch nix zu löschen. (Nein, das kann es auch nicht sein. Ich weiß.)

  11. Buenavista
    24.08.2007 | 18:40

    Gerade eben fand Google “GEZ-Gebühren” schon ca. 300000 mal.
    Aber die GEZ hat ja völlig recht. Ich finde, die Erben von Erich Honecker (gibt’s welche?) sollten auch darauf bestehen, dass der Mann nur als “Generalsekretär des ZK der SED und Staatsratsvorsitzender” zu bezeichnen ist. Alles andere zielt nur darauf ab, dem Mann ein schlechtes Image zu geben.

    Übrigens sollten auch die Begriffe “Zitronenfalter” und “Kindersaft” sofort abmahnfähig sein. Schließlich faltet ersterer keine Zitronen und letzterer wird nicht aus Kindern gepresst.

  12. 24.08.2007 | 19:36

    Sowas meinte ich einige Blogeinträge zuvor mit “Wirtschaftsdiktatur”. Akademie.de ist wirtschaftlich schwächer als die GEZ und kann sich das Prozessrisiko kaum leisten. Würde das die GEZ mit der Süddeutschen Zeitung machen? Vermutlich nicht.

    R.A. hat im übrigen Recht. Abmahnungen sind zu risikolos. Man kann es ja mal versuchen. “Ach geht nicht? Sorry, nichts für ungut.”

    Eigentlich muss für den Abmahner ein Risiko bestehen, beispielsweise, dass er im Falle einer Niederlage den von ihm festgesetzten Gegenstandswert als Schadensersatz zahlen muss.

  13. 24.08.2007 | 19:45

    Viel wäre ja auch schon damit erreicht, wenn keine Abmahngebühren mehr erhoben werden könnten. Im aktuellen Fall ist das wahrscheinlich wenig relevant, aber manche verdienen sich damit ja ein richtig nettes Zubrot. Schien auch bei den Kochbuchheinis damals der Fall zu sein.

  14. Markus Oliver
    24.08.2007 | 19:48

    Es gibt einen Schutz gegen ungerechtfertige Abmahngebühren. Man kann nämlich die Kosten für den eigenen Anwalt auch dann zurückverlangen, wenn es nicht zu einem Prozess kommt. Der Anspruchsteller haftet nach § 91 ZPO analog. (Das wissen übrigens auch nicht alle Anwälte, deshalb merken!)

  15. Markus Oliver
    24.08.2007 | 19:52

    Das habe ich vergessen: Auf eine ungerechtfertigte Abmahnung kann man übrigens mit einer Abmahnung reagieren. Bei vorsätzlicher Aufforderung zur Abgabe einer ungerechtgertigen strafbewehrten Unterlassungserklärung könnte auch eine Haftung aus § 826 BGB vorliegen, was aber schwer zu beweisen sein dürfte.

  16. 24.08.2007 | 20:21

    Es gibt aber noch ein weiteres Problem, das man jenseits des Materiellen bedenken muss: Nicht jeder hat die Zeit, die Lust oder die Fähigkeit sowas - selbst wenn er klar im Recht ist - durch mehrere Instanzen zu tragen. Die Abmahner haben meist eine Rechtsabteilung, die nichts anderes tut. Wenn man aber selbst nebenbei studiert oder einem Job nachgeht, dann kann einem so ein langwieriger Prozess schon arg in die Quere kommen und man gibt lieber freiwillig klein bei.

    Und nicht jeder will sich verschulden wenn nicht feststeht, dass er am Ende gewinnt. Eine Dunkelkammer Hamburg und schon hat schon die unlogischste Abmahnung Erfolgschancen. Das “In die Pleite klagen” ist natürlich keine neue oder rein deutsche Taktik.

  17. 24.08.2007 | 22:34

    GEZ ist nicht allein. TÜV schützt ebenfalls seine Marke.

    Von VdTÜV - Verband der TÜV e. V.
    Geschäftsbereich Politik, Recht, Europa, Personal
    Bereichsleiter - stellvertretender Geschäftsführer erhielt ich Ende Juli 07 das folgende Mail:

    Uns fiel auf, dass Sie auf Ihrer Website unter http://www.buskeismus.de/impressum.htm die Begriffe “Maulkorb-TÜV” bzw. “TÜV für sichere Meinungsäußerung” verwenden.

    Wir möchten Sie hiermit höflich darauf hinweisen, dass die Kennzeichnung „TÜV“ eine zugunsten der TÜV-Organisationen sowie des VdTÜV geschützte Marke von sehr hohem Bekanntheitsgrad ist.

    Ich bin dem Wunsch von TÜV gefolgt.

  18. 24.08.2007 | 22:52

    Das klingt aber eigentlich recht zivilisiert und vernünftig. Zumal sich, soweit ich weiß, die Chancen mit einer Abmahnung durchzukommen drastisch verringern, wenn man davor bereits normal Kontakt in der entsprechenden Sache aufgenommen hat.

    Allerdings sollte sich der TÜV über sowas eher freuen. Wenn aus einer Marken- eine Klassenbezeichnung wird, dann ist das gewöhnlich ein gutes Zeichen.

  19. 24.08.2007 | 22:55

    Mahnt Twix eigentlich Leute ab, die den Begriff Raider benutzen?

  20. 24.08.2007 | 23:25

    Also ich würd’s machen.

  21. 25.08.2007 | 0:02

    @David: Es gibt leider auch Fälle bei denen eine Abmahnung richtig ist. Beispielsweise wenn zig Websites deine Fotos kopieren, du aber von sowas lebst. Dann kann es ja nicht sein, dass Du den Anwalt bezahlen musst, wenn Dich doch andere geschädigt haben.

    Problem ist daher für mich eher die willkürliche Streitwertfestsetzung und dass man bei unberechtigten Abmahnungen sein Geld für seinen Anwalt nur umständlich wieder reinbekommt.

  22. Markus Oliver
    25.08.2007 | 10:36

    Schande über mein Haupt. Wie konnte ich das übersehen. Die Abmahnung könnte den den Tatbestand der Nötigung, evtl. sogar in einem besoners schweren Fall, erfüllen, § 240 I, IV StGB, sofern man dem Verantwortlichen eine Amtsträgereigenschaft nachweisen kann und ein Fall des Absatzes IV vorliegt.

    Drohung, zukünftiges empfindliches Übel, für möglich halten, alles gegeben.

    Vorsatz ist unproblematisch.

    Rechtswidrigkeit: Evt. Vorliegen eines Rechtfertigungsgrundes. Hier Wahrnehmung eigener Rechte? GEZ könnte eine eingetragene Marke sein. Selbst wenn bleibt es Problematisch: Es gibt kein Recht anderen Menschen die Meinungsfreiheit zu verbieten. Außerdem wäre GEZ eine Marke, die von einem Quasi-Hoheitsträger geführt wird. Den besonderen Rechten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (so z.B. teilweise eigener Grundrechtsschutz, Gebührenfinanzierung) stehen auch besondere Verpflichtungen gegenüber. So z.B. haben die öffentlich-rechtlichen Sender die Pflicht zur Meinungsvielfalt beizutragen.

    Der Markenschutz der GEZ kann daher eingeschränkt sein soweit es den gesellschaftlichen Diskurs um ihre Finanzierung betrifft.

    Die Verwerflichkeit ergibt sich aus dem Machtgefälle zwischen der GEZ und dem Betroffenen sowie der gewollten Einschränkung der Meinungsfreiheit.

    Vom Vorliegen der Schuldhaftigkeit kann ausgegangen werden.

    Ob das zu einer Verurteilung führt kann ich natürlich nicht sagen, weil es soetwas bislang wohl nicht gegeben hat. Eine Prüfung durch die zuständige Staatsanwaltschaft wäre aber interessant und zudem wohl eine nette Gegenreaktion.

  23. 25.08.2007 | 11:40

    Die Richter haben das Recht, die Nutzung der deutschen Sprache zu definieren.

    Die Richter gehen dabei davon aus, was der durchschnittliche Leser (Rezipient) empfindet.

    Was der durchschnitliche Rezipient empfindet, bestimmen wiederum allein die freien und unabhängigen Richter.

    Gutachten brauchen diese nicht, dürfen Gutachten - was die Definition der Deutschen Sprache betrifft - auch nicht verwenden.

    So unterscheidet die Vorsitzende des HansOLG z.B. Razzia im Haus von Hausdurchsuchung. Verbietet die Verwendung des Wortes Razzia im Haus, erlaubt aber Hausdurchsuchung.

  24. LukeNukem
    25.08.2007 | 12:35

    Marcus Oliver: das sehe ich ebenso, aber §§ 226 und 242 BGB kommen IMHO ebenfalls in Betracht.

  25. Markus Oliver
    25.08.2007 | 12:55

    Die greifen beide nicht, weil kein Schuldverhältnis i.S.d. BGB vorliegt. Der Mensch von Akademie.de soll die strafbewährte Unterlassenserklärung ja erst noch abgeben.
    C.i.c. scheidet ebenso aus.
    Die Marke soll nämlich gerade als absolutes Recht geschützt werden, nicht als relatives Recht.

  26. R.A.
    29.08.2007 | 14:20

    Seid ihr abgemahnt worden?
    Oder warum ist das Blog diese Woche plötzlich so still?

  27. 29.08.2007 | 14:23

    Von einer Abmahnung weiß ich nichts. Aber die Stille ist tatsächlich beunruhigend.

  28. 29.08.2007 | 15:26

    Urlaubszeit bei einigen anderen B.L.O.G.ern… Und ziemlicher Streß bei mir.

  29. 29.08.2007 | 17:33

    Tja, David, dann musst du wohl Schäuble jetzt im Alleingang stoppen.

  30. FAB.
    6.09.2007 | 10:01

    Jetzt wird bei der GEZ nachgerüstet.

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