Bayrische Staatsregierung will Gotteslästerung schneller bestrafen

Da wir gerade beim Thema “Religion” sind:
Die Bayerische-Staatsregierung will eine Verschärfung des “Gotteslästerungsparagrafen” 166 des Strafgesetzbuchs erreichen. (Bundesratsinitiative wird vorbereitet:
Bayern will Gotteslästerung schneller bestrafen
.

Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) hat dafür eine Bundesratsinitiative vorbereitet, wie das Ministerium dem “Spiegel” bestätigte. Der Anlass liegt schon eine Weile zurück und war eher ein Sturm im Wasserglas: die vor gut eineinhalb Jahren von MTV gesendete Comic-Serie “Popetown”. Eine mäßig komische, wohl satirisch gemeinte Zeichentrickserie, in der der Papst und die katholische Kirche durch den Kakao gezogen wurde.

Nach den Vorstellungen der CSU-geführten Landesregierung soll künftig nicht erst eine Beschimpfung von Religion und Kirche strafbar sein, die den öffentlichen Frieden stören könnte. Bereits die Herabwürdigung oder Verspottung soll unter Strafe gestellt werden. (In etwa also Rückkehr zur Rechtslage vor 1969.)
Der öffentliche Friede sei schon dann gestört, wenn der Spott das Vertrauen der Betroffenen in die Achtung ihrer religiösen oder weltanschaulichen Überzeugung beeinträchtigen oder bei Dritten die “Bereitschaft zu Intoleranz” gegenüber Religion fördern könne.

Die stellvertretende Leiterin des Katholischen Büros in München, Bettina Nickel, begrüßte die Gesetzesinitiative.
Die Evangelische Kirche in Deutschland sieht hingegen “keinen wirklichen Handlungsbedarf”.

Für problematisch halte ich die Formulierung: “weltanschauliche Überzeugung”. Das ist m. E. ein Einfallstor für alle möglichen weltanschaulichen Sondergruppen, die sich mit Hinweis auf den “Gotteslästerungsparagrafen” Kritiker, die mit Spott und Satire arbeiten, vom Hals schaffen könnten. (Häme gegenüber der Christsozialen Einheitspartei Bayerns CSU würde aber nicht unter einen so geänderten § 166 fallen. Politische Parteien sind keine “Weltanschauungsvereinigung” im Sinne des Gesetzes. Das kann also nicht der Sinn des Reformvorschlags sein.)
Ich halte das nicht für “tiefere Absicht”, sondern für einen der sich in den letzten Jahren häufenden “handwerklichen Fehler” in Gesetzentwürfen. Die “weltanschauliche Überzeugung” stammt aus dem bestehenden § 166 und ist im Zusammenhang mit der “Störung des öffentlichen Friedens” auch sinnvoll. In einem auf die Strafbarkeit bloßer Beschimpfungen verschärften Gesetz ist er eine Einladung zum Missbrauch - zumal die bayrische Staatsregierung die Schwelle der Strafbarkeit augenscheinlich sehr niedrig gesetzt sehen will.
Spätestens wenn die Scientologen, rechtsextreme Esoteriker oder Anhänger des “Kalifatsstaates” sich auf § 166 berufen, wird das auch die Merk das merken.
Geschütztes Rechtsgut ist bisher der öffentliche Friede, nicht das Bekenntnis als solches. Den “tieferen Sinn” des Gesetzesvorstoßes sehe ich darin, das Bekenntnis als der freien Meinungsäußerung vorrangiges Rechtsgut zu etablieren. Beim “öffentlichen Frieden” sehe ich so eine Einschränkung noch ein, bei religiösen Bekenntnissen - die meiner Ansicht nach auch nur den Charakter von persönlichen Überzeugungen haben - hingegen nicht.

Tatsächlich privilegiert schon der Absatz 2 bestehende Gesetz Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsvereinigungen gegenüber anderen Vereinen und Gesellschaften.

Ich bin der Ansicht, dass der § 166 in Interesse der Meinungsfreiheit ersatzlos gestrichen werden müsste. Der “öffentliche Frieden” kann auch geschützt werden, ohne organisierte Weltanschauungen gegenüber anderen Überzeugungen zu privilegieren.

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15 Kommentare zu “Bayrische Staatsregierung will Gotteslästerung schneller bestrafen”

  1. micha42
    9.09.2007 | 15:15

    Auch aus der CDU kommen interessante Anregungen zum Thema Religion. Zumal sowas wie das, was der Herr Pofalla da für ganz Deutschland vorschlägt, vor etwa einem Jahrzehnt in Bayern per Gerichtsbeschluss für unzulässig erklärt wurde.

    Sehe nur ich da ein wenig das Prinzip der Trennung von Staat und Kirche verletzt?

  2. twex
    9.09.2007 | 15:37

    Was ist das denn für’n Prinzip? Steht das irgendwo?

  3. micha42
    9.09.2007 | 15:44

    Artikel 136-139 der Weimarer Republik, wegen GG Artikel 140 auch in der Bundesrepublik geltend.

  4. micha42
    9.09.2007 | 15:44

    Uärgs. Ich meine natürlich “Artikel 136-139 der Verfassung der Weimarer Republik”.

  5. Hardy
    9.09.2007 | 15:58

    Der § 166 hätte schon längst Ersatzlos gestrichen und dafür gesorgt werden müssen, dass jemals wieder solch ein Blödsinn ins Gesetz aufgenommen wird. Man scheint sich in Bayern zurückentwickeln zu wollen.

  6. twex
    9.09.2007 | 16:58

    “Artikel 136-139 der Verfassung der Weimarer Republik”

    Kein Wort darin von irgendeiner Trennung.

  7. micha42
    9.09.2007 | 17:40

    Tatsächlich. Wahrscheinlich gibts es dann selbst in den USA keine Trennung von Staat und Kirche, schon gar keine sehr viel striktere und als hierzulande, denn das Wort “Trennung” kommt im First Amendment auch nicht vor.

  8. Buenavista
    9.09.2007 | 20:05

    “Gotteslästerung” als solches gibt es gar nicht. Falls doch, soll Gott bitte selbst klagen.

    Was es geben kann ist Verspottung und Lächerlichmachung von bestimmten Arten und Weisen, in denen Menschen an einen bestimmten Gott glauben. Und dies oft sehr nervig und mit Ausschließlichkeitsanspruch.

    Und der Satz ist dann schon heftig:

    “wenn der Spott das Vertrauen der Betroffenen in die Achtung ihrer religiösen oder weltanschaulichen Überzeugung beeinträchtigen… könne”.

    Dazu stellen sich dann schon bohrende Fragen:

    Wie toll ist eigentlich ein “Glaube”, bei dem sich das Vertrauen in ebensolchen durch Spott daran beinträchtigen lässt?

    Und dann schließen wir sogar noch die “weltanschauliche” Überzeugung ein? Werden die Alt- und Neonazis jetzt Adolf im Bonker verbieten lassen?

    Mit Verlaub, Glauben darf verspottet werden, ob er uns nun Jungfrauengeburten oder 72 Jungfrauen im Himmel weismachen möchte.

    Und Weltanschauungen erst recht.

    Herr wirf Hirn vom Himmel!

    PS: Wie verträgt sich das eigentlich mit Pofallas Forderung nach Kruzifixen in den Schulen?

  9. 9.09.2007 | 20:52

    Da antworte ich dann mal mit dem Zitat eines in diesem Zusammenhang nicht unwichtigen Herren:

    “Der Sabbat wurde doch für den Menschen geschaffen und nicht der Mensch für den Sabbat.” (Mk 2,27)

    Es ist die Aufgabe von Gesetzen, nicht Wirklichkeit zu schaffen, sondern sich an der Wirklichkeit zu orientieren. Ich kenne jetzt nicht die Rechtsgeschichte dieses Paragrafen, gehe aber mal davon aus, dass er geschaffen wurde, eben weil die “Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen” in besonderer Weise geeignet ist oder war, den “öffentlichen Frieden” zu stören. Einfach, weil es Kollektive mit einer besonders emotionalen Bindung an solche Ideen betrifft, die deren Beschimpfung einer Beleidigung der einzelnen Person gleichwertig erscheinen lässt. Und statt sich hinzustellen und den idealen, in diesem Fall also ebenso rationalen wie gelassenen und souveränen Menschen zu propagieren, ist es Aufgabe des Gesetzgebers, bei seinen Gesetze mit den Menschen zu rechnen, die nun einmal da sind. Wenn er also den “öffentlichen Frieden” schützen will, hat der Gesetzgeber ein Interesse daran, dass Handlungen, die diesen in besonderer Weise bedrohen, unterbleiben.

    Insofern ist Absatz 2 auch keine “Privilegierung”, sondern ergibt sich nahezu zwangsläufig aus dem Tatbestand. Ich würde auch hobbyjuristische Versuche der Definition von “weltanschauliches Bekenntnis” im Sinne dieses Gesetzes nicht für besonders sinnvoll halten, zumal ersichtlich ist, dass es nicht gerade extensiv angewendet wird.

    Nun kann man sich fragen, wie weit dieser Paragraf noch heute Wirklichkeit abbildet. Die Bedeutung der Religionen im Alltag der Deutschen geht immer mehr zurück, immer weniger Bürger kann man als durch und durch gläubige Menschen betrachten, die sich durch die Beschimpfung ihrer Religion in besonderer Weise provozieren ließen. Wahrscheinlich stört es inzwischen den öffentlichen Frieden z.B. in Karlsruhe mehr, mit einer VfB-Fahne durch die Innenstadt zu spazieren… Aus dieser Sichtweise heraus würde ich auf den Vorstoß der Bayern ähnlich reagieren wie die Evangelische Kirche und hätte auch Verständnis für alle, die diesen Paragrafen als überflüssig empfinden.

    Es gibt aber ein “aber”, und das ist muslimisch geprägt, denn unter den Anhängern des Islam ist sie wohl noch sehr weit verbreitet, die besonders große emotionale Bindung. Und wenn wir davon ausgehen, dass z.B. eine Beschimpfung des Propheten Mohammed tatsächlich geeignet ist, den “öffentlichen Frieden” zu stören, dann bekommen wir sie wieder, die Rechtsgüterabwägung, bei der sich der Gesetzgeber dafür entschieden hat, das grundgesetzlich garantierte Recht auf ungestörte Religionsausübung höher zu gewichten als ein nicht grundgesetzlich garantiertes Recht der Beschimpfung (wobei natürlich die Frage zu klären wäre, ob Beschimpfung unter Meinungsfreiheit fällt - dann könnte man aber immer noch sagen, dass es eine Art der Meinungsäußerung wäre, die ihr im Konflikt mit anderen Grundrechten eher Minuspunkte einbringt…).

    Hier den Voltaire zu geben, also für das Recht des anderen einzutreten, etwas zu tun, das man selbst ablehnt, fällt mir ehrlich gesagt schwer: Es wäre mir zuwider, ausgerechnet Pöbler auf dem hehren Ross der Meinungsfreiheit daherreiten zu lassen.

  10. 9.09.2007 | 20:59

    Es geht Dir jetzt ausschließlich um den Status quo, 166 in derzeitiger Form, ja?

  11. 9.09.2007 | 21:08

    Es geht mir um das Prinzip, also dass es einen solchen Paragrafen überhaupt gibt. Wie man ihn konkretisiert, ist eine andere Sache. Man könnte z.B. ein Antragsdelikt draus machen, den Strafrahmen ändern, oder eben vielleicht tatsächlich der “Beschimpfung” auch die “Herabwürdigung” hinzugesellen - ich muss ja nicht zu allem gleich eine feste Meinung haben…

  12. Buenavista
    9.09.2007 | 21:44

    Wer definiert denn bitte Beschimpfung oder “Verspottung”?

    Christen sind wohl inzwischen weniger leicht beleidigt als Muslims.

    Wo soll das den enden? Wenn ein Forscher nachweist, dass die 72 Jungfrauen eigentlich Rosinen sind? Eine Frau, die im Minirock durch ein Viertel mit hohem Muslimanteil spaziert?

    Mit Verlaub, Beschimpfung sollte sich auf einen konkreten Menschen beziehen.

    Einen “Glauben” zu beschimpfen ist etwas ganz anderes. Im Namen bestimmter Glaubensvorstellungen sind Millionen Menschen ermordet worden. Da werden sich solche Vorstellungen schon ein paar Beschimpfungen gefallen lassen müssen.

  13. DDH
    9.09.2007 | 23:41

    Der “öffentliche Friede” ist überhaupt kein Rechtsgut. Jedes Individuum hat das alleinige Verfügungsrecht über die sich in seinem Kopf befindlichen Auffassungen/Meinungen/Gesinnungen. Der “Ruf” einer Religionsgemeinschaft ist nicht deren Eigentum, also auch nicht schützenswert. Worte verfolgen ist totalitär. Immer!

  14. Buenavista
    10.09.2007 | 0:43

    Abgesehen davon dass so gut wie jedes Freiheitsrecht, das wir heute für selbstverständlich halten, durch oft recht nachthaltige Störung des “öffentlichen Friedens” erkämpft worden ist.

    Die ersten Miniröcke haben den öffentlichen Frieden auch gestört. Küssende Homnosexuellen hat man noch vor wenigen Jahrzehnten ein “die gehören vergast” hinterhergerufen.

    Und die Kirche hat sich ganz schön eingemischt in den Diskurs der Intoleranz.

  15. Buenavista
    10.09.2007 | 0:46

    und eine Religion, die nach wie vor daran festhält, dass Angehörige, die diese Religionsgemeinschaft verlassen wollen, mit dem Tod zu bestrafen sind, wird sich schon etwas Störung des öffentlichen Friendens gefallen lassen müssen.

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