9. September 2007
Bayrische Staatsregierung will Gotteslästerung schneller bestrafen
Da wir gerade beim Thema “Religion” sind:
Die Bayerische-Staatsregierung will eine Verschärfung des “Gotteslästerungsparagrafen” 166 des Strafgesetzbuchs erreichen. (Bundesratsinitiative wird vorbereitet:
Bayern will Gotteslästerung schneller bestrafen.
Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) hat dafür eine Bundesratsinitiative vorbereitet, wie das Ministerium dem “Spiegel” bestätigte. Der Anlass liegt schon eine Weile zurück und war eher ein Sturm im Wasserglas: die vor gut eineinhalb Jahren von MTV gesendete Comic-Serie “Popetown”. Eine mäßig komische, wohl satirisch gemeinte Zeichentrickserie, in der der Papst und die katholische Kirche durch den Kakao gezogen wurde.
Nach den Vorstellungen der CSU-geführten Landesregierung soll künftig nicht erst eine Beschimpfung von Religion und Kirche strafbar sein, die den öffentlichen Frieden stören könnte. Bereits die Herabwürdigung oder Verspottung soll unter Strafe gestellt werden. (In etwa also Rückkehr zur Rechtslage vor 1969.)
Der öffentliche Friede sei schon dann gestört, wenn der Spott das Vertrauen der Betroffenen in die Achtung ihrer religiösen oder weltanschaulichen Überzeugung beeinträchtigen oder bei Dritten die “Bereitschaft zu Intoleranz” gegenüber Religion fördern könne.
Die stellvertretende Leiterin des Katholischen Büros in München, Bettina Nickel, begrüßte die Gesetzesinitiative.
Die Evangelische Kirche in Deutschland sieht hingegen “keinen wirklichen Handlungsbedarf”.
Für problematisch halte ich die Formulierung: “weltanschauliche Überzeugung”. Das ist m. E. ein Einfallstor für alle möglichen weltanschaulichen Sondergruppen, die sich mit Hinweis auf den “Gotteslästerungsparagrafen” Kritiker, die mit Spott und Satire arbeiten, vom Hals schaffen könnten. (Häme gegenüber der Christsozialen Einheitspartei Bayerns CSU würde aber nicht unter einen so geänderten § 166 fallen. Politische Parteien sind keine “Weltanschauungsvereinigung” im Sinne des Gesetzes. Das kann also nicht der Sinn des Reformvorschlags sein.)
Ich halte das nicht für “tiefere Absicht”, sondern für einen der sich in den letzten Jahren häufenden “handwerklichen Fehler” in Gesetzentwürfen. Die “weltanschauliche Überzeugung” stammt aus dem bestehenden § 166 und ist im Zusammenhang mit der “Störung des öffentlichen Friedens” auch sinnvoll. In einem auf die Strafbarkeit bloßer Beschimpfungen verschärften Gesetz ist er eine Einladung zum Missbrauch - zumal die bayrische Staatsregierung die Schwelle der Strafbarkeit augenscheinlich sehr niedrig gesetzt sehen will.
Spätestens wenn die Scientologen, rechtsextreme Esoteriker oder Anhänger des “Kalifatsstaates” sich auf § 166 berufen, wird das auch die Merk das merken.
Geschütztes Rechtsgut ist bisher der öffentliche Friede, nicht das Bekenntnis als solches. Den “tieferen Sinn” des Gesetzesvorstoßes sehe ich darin, das Bekenntnis als der freien Meinungsäußerung vorrangiges Rechtsgut zu etablieren. Beim “öffentlichen Frieden” sehe ich so eine Einschränkung noch ein, bei religiösen Bekenntnissen - die meiner Ansicht nach auch nur den Charakter von persönlichen Überzeugungen haben - hingegen nicht.
Tatsächlich privilegiert schon der Absatz 2 bestehende Gesetz Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsvereinigungen gegenüber anderen Vereinen und Gesellschaften.
Ich bin der Ansicht, dass der § 166 in Interesse der Meinungsfreiheit ersatzlos gestrichen werden müsste. Der “öffentliche Frieden” kann auch geschützt werden, ohne organisierte Weltanschauungen gegenüber anderen Überzeugungen zu privilegieren.
Verfasst von MartinM um 13:06 Uhr in der Kategorie Grundsatzfragen, Innenpolitik, Politik (Trackback)