18. September 2007
Die Realität ist viel komplexer
Angenommen, folgendes würde passieren:
Auf dem Flug von Frankfurt nach Hamburg wird ein Flugzeug entführt. Die Entführer nehmen zunächst keine Kommunikation mit der Außenwelt auf, sondern wechseln nur mehrfach die Flugrichtung. Schließlich beginnen sie, zu sinken. Aus der Sinkgeschwindigkeit und der Flugrichtung ließe sich ein Anflug auf das Kernkraftwerk Krümmel errechnen.
Sollte man das Flugzeug nun abschießen? Die Vermutung liegt nahe, dass die Entführer vorhaben, sich auf das Kraftwerk zu stürzen, aber sicher wissen kann man es nicht. Alles, was bleibt, ist eine Wahrscheinlichkeitskalkulation, die zu zwei Zahlen führt - nämlich einer wahrscheinlichen Opferzahl im Falle des Handelns und einer im Falle des Nichthandelns. Ein Abschussbefehl würde bedeuten, die Tötung von Menschen aufgrund von Kalkulationen anzuordnen - ein eklatanter Verstoß gegen die Würde des Menschen, die das höchste Ziel jeder staatlichen Gewalt anordnet.
Der Kollege Zettel hat eine andere Position in dieser Diskussion eingenommen - aufgrund von Überlegungen, die ich als erschreckend eindimensional und blauäugig bezeichnen würde. In seinen Überlegungen geht er nämlich erstens von einer hervorragenden Informationslage aus, die so auch im Falle des 11. Septembers nicht gegeben war. Er weiß genau, was die Terroristen vorhaben, weil sie ihn auch darüber in Kenntnis setzen. Zweifel an ihren Plänen und Absichten braucht er nicht zu haben - und auf dieser Basis kann er eine singuläre Entscheidung fällen.
Singulär, weil es sich bei der von Zettel beschriebenen Situation um eine einzigartige Ausnahmesituation handelt, in der Tat um das, was man einen “übergesetzlichen Notstand” bezeichnen könnte, eine Situation, in der auch krass gesetzwidrige Handlungen einmalig und absolut außerordentlich richtig sind. Eine Situation, die so aller Voraussicht nach niemals eintreten wird. Eine vergleichbare Situation mit völlig anderen Rahmenbedingungen ist durchaus denkbar; eine schlichte Wiederholung des 11. September wohl nicht. Aber einen “übergesetzlichen Notstand”, den kann man nicht per Gesetz deklarieren und die vielleicht notwendige Entscheidung im Voraus straffrei stellen; ein solcher Notstand kann nur aus der singulären Situation heraus konstatiert und beurteilt werden.
Wenn die Situation also so käme, wie Zettel sie beschreibt, und der Verteidigungsminister den Abschussbefehl geben würde, wenn das Flugzeug dadurch gestoppt und weit schlimmeres verhindert wird, dann gehört Herr Jung vor Gericht. Dort, so wäre es meine Meinung, sollte der “übergesetzliche Notstand” festgestellt und Herr Jung aufgrund dieser Lage freigesprochen werden. Ihm aber schon im Voraus durch eine gesetzliche Regelung carte blanche zu geben, die Umwandlung von Menschen in Objekte einer Kalkulation in allgemeinen Zügen gesetzlich zu bestimmen, wäre ein so eklatanter Verstoß gegen die Grundlagen unserer Verfassung, dass mir schon ein wenig übel dabei wird, dieser Diskussion zuzuhören.
Ein anderes Beispiel mag da noch etwas mehr beleuchten:
Ein großes Kreuzfahrtschiff ist untergegangen und liegt nun kopfüber auf dem Meeresgrund. Eine Gruppe von 50 Passagieren hat sich in eine Luftblase gerettet, die noch 400 Mannstunden Sauerstoff enthält. Eine Rettungsaktion wird genau 11 Stunden benötigen, um das Schiff zu erreichen und die Außenwand aufzuschneiden. Wenn nichts unternommen wird, werden alle Passagiere sterben.
Die Lösung, wenn man dem Kollegen Zettel und Minister Jung folgt, ist einfach - 14 Passagiere müssen sofort getötet werden, um das Leben von 36 anderen zu retten. Aber welche? Nach welchen Kriterien soll selektiert werden? Die Ältesten? Kranke und Behinderte? Oder vielleicht doch die Homosexuellen? In Zettels Beispiel haben die Terroristen bereits die Selektion unternommen, doch es ist immer noch der Jetpilot, der ihre Hinrichtung übernimmt - und in der Realität ist mein Beispiel vom Beginn dieses Beitrags immer noch das Wahrscheinlichere: Man weiß einfach nicht wirklich, was geschehen wird.
Nachtrag: Um die Vergleichbarkeit zu Zettels und Jungs Beispiel zu erhöhen, liefere ich noch einmal folgende Situation:
Der Schiffsuntergang wurde durch Terroristen ausgelöst. Die 50 Passagiere befinden sich in zwei Luftblasen - in einer sind der Kapitän und 35 Passagiere, in der anderen zwei Terroristen und 12 weitere Passagiere. Der Kapitän hat die Möglichkeit, die Luft aus der einen Blase in die andere abzusaugen und damit die Terroristen und die 12 Passagiere zu töten, aber sich selbst und die Passagiere in seiner Luftblase zu retten.
Absaugen - ja oder nein? Und bitte nicht über die Technik diskutieren, sondern über Moral und Recht.
Verfasst von Karsten um 08:32 Uhr in der Kategorie Grundsatzfragen, Politik (Trackback)