Julia reformiert uns

Wem fällt der logische Widerspruch auf?

Anstatt mit der Gießkanne Geld aus dem Ehegattensplitting an Eheringträgerinnen und ?träger zu verschenken, muss die öffentliche Hand gestärkt werden. Denn die solidarische Gesell­schaft von morgen ist vielfältig, individualistisch und selbstbestimmt…

(Quelle: Julia Seeliger in der jungle world; Diskussion dazu auch in ihrem Blog)

Tipp: Wessen Eigentum soll von wo nach wo verlagert werden und wer gewinnt dadurch Handlungsmöglichkeiten?

Aber halt: Es ist ja auch nicht der Bürger, der “individualistisch” und “selbstbestimmt” sein soll, es ist die Gesellschaft. Und damit wird die linke Logik wieder stimmig. Der Gemeinschaft (in unserer Verfassung: dem von demokratisch gewählten Bürokraten gelenkten Staat) wird etwas zugestanden, was Liberale lieber beim Individuum sähen: Verantwortung und Handlungsfreiheit.

Nebenbei und könnte man anmerken, dass die geforderte Abschaffung des Ehegattensplittings meinem Verständnis nach schlicht und einfach eine Erhöhung der Steuern für Menschen bedeutet, die sich freiwillig als Familie zusammengefunden haben.
Man könnte auch anmerken, dass getan wird (was in linken wie sozial- wie christdemokratischen Argumentationen recht verbreitet ist) als wäre der Verzicht des Staates auf einen Teil des vom Bürger selbst verdienten Geldes, nicht dieses, nämlich ein Verzicht auf einen Teil fremden Eigentums. Sondern ein Geschenk.
Bedank dich, wenn du überfallen wirst und der Räuber dir einen Groschen lässt, damit du den Bus nach Hause nehmen kannst!

Der Rest des Beitrags ist mir in seiner jugendlich-naiven Lobpreisung des Exotischen und der Missachtung und Schmähung der Familie nicht der weiteren Analyse wert. Unreif und von pubertierender Rebellion und unausgegorenen Argumentationen durchsetzt - das wäre mein Fazit.
Und in ein paar Jahren wird uns eine Familienministerin Seeliger mit Gesetzen traktieren, die ihren privaten Jugendtraum von der perfekten Gesellschaft verwirklichen sollen.

Was sind sie penetrant, diese Sozialingenieure.

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14 Kommentare zu “Julia reformiert uns”

  1. 28.09.2007 | 17:35

    Finde ich ein bisschen schade, das du nichts als diesen kleinen Absatz kommentieren möchtest. Wenn ich Julias Beitrag nämlich auf die Schnelle überfliege, finde ich problemlos ein paar andere Sachen, die ich für weitaus diskussionswürdiger halten würde. Ich sage nur “patriarchale Realitäten”, aber gut, das gehört vielleicht nicht hierher…

    Aber was speziell diese Passage betrifft, fürchte ich, tust du ihr ein bisschen unrecht. Die Geschichte mit der solidarischen individualistischen Gesellschaft ist eine linke Blubberblase, die sie sicherlich nicht so meint, wie du sie interpretierst, und dem Satz davor hat sie ja nichts weiter gesagt, als dass es für den Staat womöglich sinnvollere Möglichkeiten gibt, Geld auszugeben, als durch ein Förderprogramm für lebenslange heterosexuelle Zweierbeziehungen. Da bin ich bei ihr, wenn ich auch hinzufügen würde, dass eine aufkommensneutrale Senkung des allgemeinen Einkommensteuersatzes relativ weit oben auf meiner Liste der sinnvolleren Möglichkeiten stehen würde.

    (Und als Geschenk kann man das sehr wohl sehen, wenn irgend ein mehr oder weniger willkürlich festgelegter Personenkreis von den Steuern befreit wird, die alle anderen zu zahlen haben.)

  2. Buenavista
    28.09.2007 | 17:40

    Warum soll es eigentlich ein Ehegattensplitting geben? Bei kinderlosen Paaren ist das völlig uneinsehbar (kinderlose Paare sind keine Familie), und wenn Paare (ob verheiratet oder nicht) Kinder großziehen, wäre es sinnvoll, das gezielt zu unterstützen.

    Ebenso sollten Menschen mehr Unterstützung unterhalten, die Angehörige pflegen. Das ist sozial höher zu bewerten, als einen gesunden arbeitsunwilligen Ehepartner durchzufüttern.

    Oder soll gerade die Nichtteilnahme am Arbeitsmarkt gefördert werden?

  3. 28.09.2007 | 17:56

    Was mir dank Buenavistas Stichwort zum Thema Ehegattensplitting gerade noch einfällt:

    Ich wundere mich immer, warum die grünen Feministinnen sich so darüber aufregen, dass mit diesem Instrument Frauen vom Arbeitsmarkt fern gehalten werden, statt sich darüber zu freuen, dass sie schließlich auch profitieren, wenn sie selber Spitzenverdiener sind und der Mann zuhause bleibt.

    Aber so einen Mann will halt dann auch wieder niemand haben. :)

  4. 28.09.2007 | 17:58

    @Buenavista

    Die Wirksamkeit des Splittings ist selbstverständlich nicht auf Situationen beschränkt, in denen einer der beiden nicht arbeitet, sondern auf alle Situationen großer Einkommensunterschiede der Ehepaare.

    Aber statt mir Gedanken darüber zu machen, wie ich der Progression der Einkommensteuer möglichst umfassend Geltung verschaffe, ziehe ich es vor, eine Flat Tax oder wenigstens eine sehr flache Progression zu propagieren.

  5. FAB.
    28.09.2007 | 18:55

    Das Bundesverfassungsgericht hat eigentlich in BVerfGE 61, 319 bereits vor 25 Jahren alles nötige zum Thema gesagt.

    [Der] Zweck des Splittingverfahrens steht in Einklang mit Art. 6 Abs. 1 GG. Aus dieser Grundsatznorm folgt die Pflicht des Staates, die Familien- gemeinschaft sowohl im immateriell-persönlichen als auch im materiell-wirtschaftlichen Bereich als eigenständig und selbstverantwortlich zu respektieren. Die Ehegatten bestimmen in gleichberechtigter Partnerschaft ihre persönliche und wirtschaftliche Lebensführung. Die Aufgabenverteilung in der Ehe unterliegt der freien Entscheidung der Eheleute. Das Selbstbestimmungsrecht der Ehegatten in ihren finanziellen Beziehungen untereinander wird insoweit verfassungsrechtlich geschützt. In Übereinstimmung mit diesen Grundsätzen ermöglicht das Splitting den Ehegatten die freie Entscheidung, ob einer allein ein möglichst hohes Familieneinkommen erwirtschaften und sich deshalb in seinem Beruf vollständig engagieren soll, während der andere Partner den Haushalt führt, oder ob statt dessen beide Partner sowohl im Haushalt als auch im Beruf tätig sein wollen, so daß beide ihre Berufstätigkeit ent- sprechend beschränken. Auf diese Weise wird sowohl die bei einer Zusammenveranlagung ohne Splitting gegebene verfassungswidrige Benachteiligung derjenigen Ehe vermieden, in der beide Partner berufstätig sind, als auch die bei einer getrennten Veranlagung drohende Gefahr der Benachteiligung der Hausfrauen- oder Hausmannehe ausgeschlossen. Damit ist das Ehegattensplitting keine beliebig veränderbare Steuer- “Vergünstigung”, sondern — unbeschadet der näheren Gestaltungsbefugnis des Gesetzgebers — eine an dem Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG und der wirtschaftlichen Leistungs- fähigkeit der Ehepaare (Art. 3 Abs. 1 GG) orientierte sachgerechte Besteuerung. Durch dieses Verfahren wird auch vermieden, daß Eheleute mit mittleren und kleineren Einkommen in der Progressionszone, vor allem Arbeitnehmer, gegenüber Eheleuten mit hohem Einkommen, vor allem Gewerbetreibenden und freiberuflich Tätigen, benachteiligt werden.

    Wer vorgibt, an herausgehobener Stelle Politik gestalten zu wollen, die Millionen von Menschen in ihrer privaten Lebensgestaltung massiv betrifft, sollte wenigstens die verfassungsrechtlichen Grundlagen und vor allem Grenzen seiner Manipulations- und Bevormundungsphantasien kennen. Wer diese Kenntnisse nicht hat, sollte in der Öffentlichkeit gepflegt die Schnauze halten, bis er sich sachkundig gemacht hat.

    Bitte die starken Worte zu entschuldigen, aber vollkommen sachverstandbefreites ideologisches Dahergefasel bringt mich immer noch in Rage. (Ich dachte ja, das gibt sich mit zunehmendem Alter, aber es scheint statt dessen eher schlimmer zu werden.)

  6. Buenavista
    28.09.2007 | 20:23

    @Rayson, schon klar

    Worum es mir geht ist dass hier bereits die kinderlose Ehe als “Familiengemeinschaft” angesehen wird.

    Ohne Trauring gilt das nicht. Und für Leute, die aufopferungsvoll andere pflegen, wird so eine schützenswerte Gemeinschaft auch nicht angenommen.

    Aber was die Progression betrifft, Zustimmung.
    Kirchhof war eine verpasste Chance.

  7. 28.09.2007 | 21:23

    @Buenavista

    Was die Entscheidung für den Trauring angeht, könnte man ja noch sagen: Ok, ihr habt ja die Wahl.

    Allerdings sehe ich auch das Problem, dass sich das Bild von Ehe und Familie so wandelt, dass die Berechtigung bestimmter Regelungen fraglich wird. Wo Ehen eben nicht mehr alleine zum Zweck der Familiengründung geschlossen werden, ist die Verknüpfung Familie-Ehe fraglich.

    Gut, man kann jetzt auch in Frage stellen, dass der Staat überhaupt in dieser Form diskriminiert. Also auch Familien mit Kindern entlastet. Wenn Gesellschaft aber nicht ein rein statisches Konstrukt ist, wird ein Staat als von dieser Gesellschaft eingesetztes Organ das wohl mit einer Berechtigung tun.

  8. 28.09.2007 | 22:19

    Ich glaube die einigen zwei zusammenhängende Absätze sind über Sex. Und die machen den Eindruck, als seien sie via Copy-Paste aus einer Seminararbeit übernommen. Ich vermisse nur noch einen esoterischen Bezug.

  9. Buenavista
    28.09.2007 | 22:24

    @Rayson

    Ich glaube unserem irrwitzigen Steuerrecht täte es am besten, wenn es überhaupt nichts “steuern” würde.

    Was der Staat fördern möchte, sollte er direkt tun

  10. 28.09.2007 | 22:30

    @Buenavista

    Ja. Und nein. Denn es besteht die Gefahr, dass jede getrennte Förderung auch eine getrennte Bürokratie nach sich zieht. Also sagen wir lieber: Transparent über Steuergutschriften bzw. direkte Steuererstattungen.

    Statt über neue Tarife, neue Ausnahmen, neue Freibeträge etc.

  11. FG
    29.09.2007 | 15:47

    @ Buenavista

    Kirchhof war eine verpasste Chance.

    Schon klar, dass sich das auf die Progression bezieht. (Wobei:welche Chance gab es denn? Das Kichhof-Modell war niemals aktueller Bestandteil eines Wahlprogramms.)

    Ich hatte mal das Vergnügen, einem Kirchhof-Vortrag zu lauschen, in dem er u.a. erläutrte, warum das Ehegatten-Splitting nach dem grundgesetz gradezu verpflichtend ist. Auch wenn ich die Argumentation als Nicht-Jurist jetzt nicht mehr rekonstruieren kann: in dieser Frage hättest Du mit ihm mit Sicherheit keinen Mitstreiter.

  12. 30.09.2007 | 12:45

    dem von FAB zitierten urteil kan ich überhaupt nichts entnemen außer das das splitting (was splittet das eigentlich?) aus irgendwelchen nichtgenanten gründen rechtens sei

    wenn man sagt das es ‘gerecht’ ist wen ehepaare weniger steuern zahlen würde das doch bedeuten das aus der ehe eine unvermeidbare finanziele belastung entsteht, und die kann ich beim besten wien nicht erkennen

    eher würde ich sagen das das zusammenleben (in einer ehe, wg oder whatever) unter umständen wirtschaftlicher ist weil es eine gewisse arbeitsteilung und ersparnisse von miet- und heizkosten zur folge haben könnte

    wenn man diese wirtschaftlichkeit jetzt als ungerechtfertigt sehen würde könnte man vielleicht sagen das diese stärker besteuert werden sollte
    was etwa so sinnvoll ist wie jede andere besteuerung von eventueller effizienz

    zu dem Julia-zitat möchte ich nur sagen das ich ganz dankbar darübe bin das ihr sowas mal ‘aufdeckt’..
    mein interesse ist an den grünen ist ziemlich gesunken, sowas würde mir garnicht zub gesicht kommen..

  13. FAB.
    30.09.2007 | 16:24

    Es ist nicht bloß rechtens, sondern im Grundsatz von Verfassungs wegen zwingend.
    Und zwar, weil es notwendige Voraussetzung für die grundrechtlich garantierte Freiheit der Eheleute ist, über die interne Aufgabenverteilung (Arbeitsteilung) autonom zu entscheiden. Schaffte man das Splitting ab, würde die Steuerprogression bei der Besteuerung der Einzeleinkommen dazu führen, daß die Steuerbelastung bei mehreren Ehepaaren mit gleichem Haushaltseinkommen um so höher wäre, je mehr die Einzeleinkommen differieren. Das wiederum würde bedeuten, eine autonom gewählte Arbeitsteilung (Erwerbsarbeit hier, Haushalts- und Kindererziehungsarbeit dort, im übrigen völlig unabhängig davon, wer von beides was übernimmt) durch das Steuerrecht zu bestrafen. Das mögen rote, grüne und schwarze Feministinnen, die eine beiderseitige Berufstätigkeit mittels ökonomischer Daumenschrauben erzwingen wollen, zwar herbeiwünschen. Es wäre aber schlicht verfassungswidrig.
    Das Ehegattensplitting führt gerade nicht zu einer Besserstellung der Hausmann-/Hausfrauenehe gegenüber Doppelverdienern, sondern verhindert ausschließlich eine unzulässige Schlechterstellung der ersteren, bewirkt also die gebotene Gleichbehandlung.
    Anders herum würde eine Diskrimierung daraus: eine Abschaffung würde Doppelverdiener mit gleichhohen Einzeleinkommen privilegieren.

  14. FAB.
    30.09.2007 | 16:41

    Daß Eheleute einkommensteuerrechtlich anders behandelt werden als Unverheiratete, liegt schlicht daran, daß eine Ehe erhebliche, rechtlich verbindliche Pflichten mit sich bringt, im Grundsatz eine lebenslange wechselseitige Unterhalts- und Wirtschaftsgemeinschaft. Das ist weder bei einer WG der Fall, noch bei Menschen, die Angehörige pflegen (um zwei oben angeführte Beispiele aufzugreifen).
    Im übrigen scheint mir, daß Ehen, nachdem sie nicht mehr als notwendige Voraussetzung für das Zusammenleben angesehen werden, heutzutage im Gegensatz zu früher sogar eher vermehrt zum Zweck der Familiengründung geschlossen werden: die Eheschließung erfolgt ja in der Regel nach teilweise jahrelangem Zusammenleben erst dann, wenn man sich entschlossen hat, Kinder zu bekommen.

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