Fiat iustitia et pereat mundus

“Es soll Gerechtigkeit geschehen, und gehe die Welt darüber zugrunde”

Was taugt ein Rechtssystem, das von denen, die es zu beachten haben, genau so wenig verstanden wird wie von denen, die den eigentlichen Souverän ausmachen? Einen befreundeten, wenn auch politisch nicht mit uns übereinstimmenden Blogger hat es wieder mal getroffen. Nach zwei Abmahnungen kam die erste einstweilige Verfügung. Alles rechtens, wie sich ein anscheinend unvermeidlicher Wahladliger mit nicht wirklich unumstrittenen Arten des Gelderwerbs in der Kommentarsektion bemüht zu versichern. Unsereins nimmt zur Kenntnis, dass gewisse Dinge dem Urheberrecht unterliegen, und kann damit trotz aller Skepsis gegenüber dem Konstrukt “geistiges Eigentum” noch einigermaßen umgehen, aber wenn es allein nur noch der Rechtsunkundige ist, der erkennt, dass der Kaiser nackt bzw. ein fotografiertes Brötchen alles andere als ein hochwertiges künstlerisches Werk ist, dann scheint sich da etwas von seiner eigentlichen Aufgabe in einer Art zu emanzipieren, deren gesellschaftlicher Nutzen erst noch zu entdecken wäre.

Was ist eigentlich von einem Künstler/Urheber zu halten, der vom Missbrauch seiner Kunst/seines Werks mehr profitiert als von einer legalen Verwertung? Welche Anreize setzt ein System, in dem so etwas möglich ist? Ich glaube, beide Fragen kann man als rhetorische betrachten. Sie bilden aber leider deutsche Rechtswirklichkeit ab.

Halten wir uns doch an einen Radikalen, was die Durchsetzung höheren, gar göttlichen Willens angeht. An einen, der sinngemäß gesagt hat, dass es nicht ausreiche, sorgsam ausformulierte Gesetze einzuhalten, sondern dass es viel mehr darum gehe, ihren Sinn zu verinnerlichen. Von diesem Fundi stammt nämlich auch folgende schöne Mahnung: “Der Sabbat ist für den Menschen da, nicht der Mensch für den Sabbat” (Mk 2, 27)

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16 Kommentare zu “Fiat iustitia et pereat mundus”

  1. Hardy
    7.10.2007 | 18:07

    Ich frage mich wie es überhaupt möglich ist, dass dieser Herr Gravenreuth, dem ja sowohl Staatsanwaltschaft wie auch Gericht ein “fehlendes Unrechtsbewußtsein” vorwerfen, ein wegen Urkundenfälschung in 60 Fällen(laut Spiegel Online)vorbestrafter, und im Dezember wegen Veruntreuung zu 9 Monaten auf Bewährung verurteilter Anwalt, überhaupt noch seine Zulassung hat. Meines Erachtens nach hätte sie ihm schon längst entzogen werden müssen.

  2. stefanolix
    7.10.2007 | 19:05

    Auch wenn es mir im konkreten Fall sehr leid tut: man muss halt die Finger von fremden Bildern lassen. Texte können zitiert, paraphrasiert oder umformuliert werden. Bei der Beurteilung hilft die »Schöpfungshöhe« des Textes. Bei Fotos spielt der Sachverhalt der Schöpfungshöhe — soweit ich weiß — überhaupt keine Rolle. Im Wikipedia-Artikel zum Thema Fotografie ist ein Zitat enthalten, das es fast auf den Punkt bringt:

    Die Photographie ist eine wunderbare Entdeckung, eine Wissenschaft, welche die größten Geister angezogen, eine Kunst, welche die klügsten Denker angeregt – und doch von jedem Dummkopf betrieben werden kann.

  3. 7.10.2007 | 19:08

    @stefanolix

    Das ist die Konsequenz. Eine, die u.a. wir ja auch ziehen. Aber dennoch erscheint die Art und Weise, wie jemand verfolgt wird, der das im Grunde auch eingesehen hat, also keinesfalls als hartnäckiger Urheberrechtsschutzverletzer auftritt, angegangen wird, extrem.

  4. 7.10.2007 | 19:47

    @stefanolix: es gibt unter Umständen noch die Möglichkeit eines
    Bildzitates. Dass heißt, wenn ich ein Brötchen abbilde, dann gebe ich die (urheberechtlich unproblematische) Quelle, von der ich das Brötchenfoto habe, an. (Wenn ich es selbst gemacht habe, gebe ich das natürlich auch an.) Selbst wenn das Zitatrecht nicht greift, schützt die Quellenangabe vor wilden Behauptungen des Abmahners, das Brötchenbild stamme von der Website seines Mandanten.

  5. Buenavista
    7.10.2007 | 19:55

    Das mit der Kunst, die von jedem Dummkopf betrieben werden kann, gilt ja nicht nur für die Fotografie. Und ein Brötchen zu fotografieren mag höchst banal sein, aber wer will entscheiden, ab wann das Foto “Schöpfungshöhe” hat? Es geht nicht. Es gibt ja auch Millionen banale Knipsansichten vom Eiffelturm.

    Es ist nun mal so, dass ich auch mit einem fotografierten Brötchen Geld verdienen kann, wenn ich zur richtigen Zeit am richtigen Ort bin.

    So bedenklich die Sache mit dem Kochbuch ist, man muss sie wohl hinnehmen. Man muss ja auch Radarfallen in Kauf nehmen, die an “lukrativen” aber nicht riskanten Orten aufgestellt werden.

    Wenn ich 80 statt 50 fahre, muss ich zahlen, egal welche Gründe ich dafür hatte.

    Das gilt nun mal auch für die Urheberrechtsverletzung.

    Die Crux liegt eher im deutschen Abmahnwesen. Da gibt es längst absolut üble Auswüchse. Besagter Graf ist da nur ein Beispiel.

  6. Buenavista
    7.10.2007 | 19:59

    Beim Foto ist ein Zitatrecht nur sehr sehr eingeschränkt möglich, da ich ja bei der Abbildung logischerweise das gesamte Werk abbilde. Das ist beim Text nicht so.

  7. 7.10.2007 | 20:17

    @Buenavista

    Hinsichtlich der rechtlichen Einstufung der ersten Abmahnung gibt es keinen Dissenz. Selbst, was die zweite betrifft, gibt es keinen. Obwohl deine Kritik des Abmahn(un)wesens sicher berechtigt ist. Rechtlich gesehen.

    Aber wenn wir uns die Motivationen der betroffenen Parteien anschauen, dann dürfen wir uns schon wundern, welche Motivation rechtlichen Schutz erfährt und welche nicht

  8. 7.10.2007 | 21:01

    Ähnliches fällt auch andernorts auf.

  9. 7.10.2007 | 21:22

    @Klaus

    Ist eine andere Frage. Keine weniger bedenkenswerte, aber eine andere.

  10. Buenavista
    7.10.2007 | 21:33

    @Rayson

    Kein Widerspruch.
    Leider werden gerade durchaus berechtigte Anspruche durch das Abmahnanwaltsunwesen beinträchtigt.

    Was das Filesharing-Urteil betrifft: Es ist u.a. schon bedauernswert, wenn bei der “Schadensberechnung” elementarste Plausibilität missachtet wird.

    9000 Dollar pro getauschten Song? Man darf sehr sehr konservativ davon ausgehen, dass pro Tag in den USA mindestens 1 Million Songs getauscht werden. Das entspräche also einem “Schaden” von 9 Milliarden pro Tag.

    Im Jahr? Über 3 Billionen.

    Das BIP der USA beträgt etwas über 13 Billionen.

  11. 7.10.2007 | 21:37

    @Buenavista

    Die “Schadensberechnung” verhöhnt i.d.R. alles, was wir von Märkten wissen. Zum Beispiel, dass die nachgefragte Menge in einer Beziehung zum angebotenen Preis steht…

  12. Buenavista
    7.10.2007 | 23:12

    Und in diesem Fall wurde noch nicht einmal bewiesen, dass überhaupt ein Song getauscht wurde, sondern lediglich das “Bereithalten”.

    Es sind in den USA zwar “punitive damages” gang und gäbe, diese berechnen sich aber weniger am aktuellen “Schaden” sondern an der Finanzkraft des Schädigers. Zum Beispiel müsste ein finanzstarker Verlag, der ein Foto einfach klaut, wohl bis zum Zehnfachen des üblichen Marktwert als punitive damage bezahlen. Das ist auch richtig, denn sonst würde sich jedes Unternehmen schamlos bedienen und im Fall der Entdeckung einfach den regulären Preis nachzahlen. Punitive Damages dürfen aber nicht zum Ruin des Unternehmens führen.

    Bei Privatpersonen müssen solche Summen natürlich wesentlich niedriger angesetzt werden, schon deshalb, weil ja kein gewerbsmäßiger Handel vorliegt.

  13. der_gute_don
    8.10.2007 | 12:26

    Was ist eigentlich von einem Künstler/Urheber zu halten, der vom Missbrauch seiner Kunst/seines Werks mehr profitiert als von einer legalen Verwertung?

    wie ich vergangene Woche im Bekanntenkreis hörte, ist das Team von Marions Kochbuch kräftig dabei abzumahnen. Ich bin mir sicher nicht alle Fälle gelangen in die Bloggerszene, ich würde von einer nicht unwesentlichen “Dunkelziffer” ausgehen.

    Ich gehe davons aus, daß dort “gewerbsmässig abgemahnt” wird, vermutlich kann man die Fotos wirklich anderweitig nicht vermarkten.

  14. 8.10.2007 | 12:33

    9000 Dollar pro getauschten Song? Man darf sehr sehr konservativ davon ausgehen, dass pro Tag in den USA mindestens 1 Million Songs getauscht werden. Das entspräche also einem “Schaden” von 9 Milliarden pro Tag.

    Nicht zu vergessen: Die klassische Annahme der Verwertungsindustrie, dass jeder der den Song gezogen hat ihn sonst auch regulär gekauft hätte, was eine Fehlkalkulation ist.

    Sekundärfrage: Klaue ich den Künstlern nicht Geld wenn ich ihre CDs, Filme, et cetera gebraucht kaufe? Und könnten Gebrauchtwarenhändler auch Schadensersatzansprüche an Raubkopierer stellen? (Ja, ist eine alberne Frage… aber die sind ja auch betroffen.)

  15. 8.10.2007 | 12:36

    Und noch mehr Stilblüten der Abmahnindustrie:
    http://www.pm-job.de/blog/index.php/abmahnung-wegen-adsense-werbung/

  16. Mathias
    8.10.2007 | 17:34

    Lustig: Nach lesen der Kommentare wollte ich mir mal Marions Kochbuch ansehen. Dort stach mir dann die Jojo Werbung (in 1 Monat bis zu 16 Kilo, der neue Fettkiller), die Anlass fuer eine andere Abmahung ist (siehe Bjoerns letzten Kommentar), als einziges und zentral plaziertes Google Adsense ins Auge. … :-)

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