Kinderspitzel

Die Absicht der Ministerin von der Leyen, mittels jugendlicher Testkäufer Verstöße gegen diverse Jugendschutzbestimmungen aufzudecken, offenbart jenseits des m.E. absurden parteipolitischen Brimboriums, das darum getrieben wurde, vor allem eine substanzielle Schwäche des Sozialstaats.

Welchen Grund gibt es außerhalb einer Strafandrohung für den Bürger A eines Sozialstaats, den Bürger B vor Schaden zu bewahren? Die Frage ist nicht so trivial, wie sie sich anhört.

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16 Kommentare zu “Kinderspitzel”

  1. Chinaski
    14.10.2007 | 20:37

    Es ist nicht nur die Frage einer Strafandrohung, sondern ob man die notwendigen Mittel hat, Straftaten aufzudecken und Beweise zu sammeln (oder Ordnungswidrigkeiten, keine Ahnung was z.B. der Verkauf von Tabak und Alkohol an Minderjähre für eine Art Delikt ist).

    Welchen Anreiz soll denn Bürger A (z.B. ein Kiosk-Besitzer) haben, dem Bürger B keine Kippen und Alkoholika zu verkaufen, wenn er genau weiss, dass ihm keiner das Gegenteil nachweisen kann? Wenn er es doch tut, dann hat er ausser einem schlechten Gewissen nichts zu befürchten. Wenn er sich an das Verbot hält, dann hat er als Negativnutzen den entgangenen Gewinn und die Gewissheit, dass Minderjährige bei seiner Konkurrenz einkaufen, die weniger Skrupel hat.

    Der andere Ansatz stattdessen Bürger B zu bestrafen, wird auch nur bedingt funktionieren. Die Strafen müssten sehr drakonisch sein, so dass der Preis (Kaufpreis plus einkalkulierte mögliche Strafe) für Bürger B so hoch ist, dass er seinen Einkauf unterlässt. Realistischerweise wird Bürger B sich jemand suchen, der den Einkauf für ihn tätigt, wo wir dann wieder bei der von Dir geschilderten Problematik stehen. Denn wieso sollte man dem lieb Fragenden nichts aus der Tanke mitbringen, wenn man keine Strafen zu befürchten hat?

  2. 14.10.2007 | 21:07

    Endlich ist das ganze Jahr über Sommerloch. Der Staat hat auch nichts besseres mehr zu tun. Ich warte auf den ersten Politiker, der mit Kinder auch Pädophile fangen will. Es ist der gleiche Gedankengang wie beim Bier und der Schachtel Zigaretten.

  3. 14.10.2007 | 21:11

    Das “Lockvogelprinzip” ist juristisch fragwürdig - unter Umständen handelt es sich um “Verleitung zu einer Straftat”.
    Paul: das selbe wie Du habe ich auch gedacht, als ich von diesem halbgaren Plan hörte.

  4. 14.10.2007 | 21:32

    Ich verstehe den Beitrag nicht. Welche Schwäche des Sozialstaates offenbart sich? Wer ist Bürger A und wer B und was hat der Sozialstaat damit zu tun?

  5. Chinaski
    14.10.2007 | 21:44

    @Paul:
    Pädophile werden so auch teilweise angelockt, z.B. in dem sich ein Beamter in Chats als minderjährig ausgibt. Logischerweise funktioniert das bei einem Testeinkauf nicht.

    @MartinM:
    Das weiss ich eben nicht, ob der Verkauf von Alkoholika und Tabak an Jugendliche eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit ist. Könnte ich mal googeln, wenn ich grad nicht so beschäftigt damit wäre, nach monatelanger privater Internetabstinenz im hessischen Arbeitsexil ein bisserl meine Blogroll nachzulesen. Ich kann nur gänzlich offtopic raten, NIEMALS mit Unitymedia einen Vertrag abzuschließen, das beschissenste CRM ever!

  6. 14.10.2007 | 21:48

    @Dirk

    Für dich extra: Was ist die Legitimation des Sozialstaats? Organsiert der nur oder postuliert er schon?

  7. 14.10.2007 | 22:42

    Also irgendwie scheinst Du mir heute sehr verschlüsselt zu sprechen. Der Sozialstaat, also Umverteilung, wird bis zu einem gewissen Niveau mit einem Verständnis von “Menschenwürde” und darüberhinaus mit einem Gerechtigkeitsprinzip gerechtfertigt. Wo kommt jetzt der Kiosk Besitzer ins Spiel?

  8. 15.10.2007 | 0:31

    @ Chinaski: Na gut, Verleitung zu einer Ordnungswidrigkeit (ich habe es nachgesehen).

  9. 15.10.2007 | 13:49

    Ich muß Paul zustimmen. Demnächst sollen unsere Kids als Lockkvogel eingesetzt werden. Meinem Sohn ist leider auch mal was passiert, es zog sich jemand vor ihm aus. Er war so verstört. Sie sollten sich echt was besseres einfallen lassen. Als diesen Mist nun wieder. Zum Glück wurde der Entwurf gleich wieder vom Tisch genommen.

  10. Markus Oliver
    15.10.2007 | 13:56

    Ich frage mich, ob die gute Frau von der Leyen mal darüber nachgedacht hat, wie sich das in der Realität gestalten soll.

    Das man da haftungsrechtlich in ganz flaches Wasser kommt, ist das so fernliegend?

    Was ist wenn dem Kind bei so einem Einsatz etwas passiert?

    Ich glaube Frau von der Leyen hat ihren Kindern zu viel ??? vorgelesen.

  11. 15.10.2007 | 14:13

    @Dirk

    Und warum sollte irgendein beliebiger Kioskbesitzer plötzlich in den Kategorien wie Menschenwürde oder einer allgemeinen Gerechtigkeit denken in seinem täglichen Handeln?

    Kurz: Was bringt Menschen dazu, am Schicksal anderer Menschen Interesse zu zeigen? Was erzeugt “compassion”?

  12. 15.10.2007 | 14:38

    Was erzeugt “compassion”?

    Zum großen Teil sollen es unsere Gene sein: Der Arterhaltung dient es, unserem Nächsten zu helfen.

    Man könnte auch den kategorischen Imperativ heranziehen (wobei natürlich zu fragen ist, ob dieser nicht nur eine griffige Formulierung der utilitaristischen Bestrebungen unserer Gene ist).

    Das Gebot der Nächstenliebe könnte bei gut der Hälfte der Bevölkerung auch noch eine Rolle spielen. Manche wagen sich vielleicht auch an die Feindesliebe ran.

    So ganz erkenne ich aber auch noch keinen Zusammenhang zwischen dieser Frage und von der Leyens Vorstoß.

  13. 15.10.2007 | 14:40

    Was bringt Menschen dazu, am Schicksal anderer Menschen Interesse zu zeigen? Was erzeugt “compassion”?

    Eine Mischung aus individuellen und gesellschaftlichen Präferenzen. Aber weitestgehend unabhängig vom Sozialstaat.

  14. 15.10.2007 | 14:44

    Die Frage, die mich - nicht nur hier - beschäftigt, ist, warum es überhaupt von Staats wegen zu solchen Vorstößen kommen muss, wo es doch eigentlich im Menschen drinstecken sollte, Schwächeren zu helfen. Also z.B. Minderjährige vor Gesundheitsschäden zu bewahren.

  15. 15.10.2007 | 14:59

    Ja, aber das mit dem Sozialstaat doch wenig zu tun. Es sei denn Du stellst die These auf, dass er die Menschen korrumpiert.

    Und zur Frage: Nicht jeder hält sich an die Regeln und ein Übertreten hier, ebenso wie bei anderen Delikten, muß bestraft werden.

    Interessant ist aber, dass nicht mehr der Regelverstoß an sich bestraft wird (kein Kind wird gefährdet, wenn man Alkohol an einen Spitzel verkauft), sondern die Bereitschaft dazu.

  16. 15.10.2007 | 22:16

    [...] Die Befürworter dieses Vorschlags sind mit sehr fragwürdigen Argumenten in die Debatte gegangen und haben mit ihren Vorschlägen zur möglichen Umsetzung der Kinder-Spitzelei viel über sich selbst offenbart. Wenn man, so fasse ich das zusammen, alles nur schön nach Recht und Gesetz durchführen würde, dann seien Kinder und Jugendliche als »verdeckte Ermittler« kein Problem. [...]

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