Meinungsfreiheit im Internet oder: Warum ich nicht mehr daran denke, etwas über “meinen” OB zu schreiben

In der deutschen Blogosphäre geht es oft hoch her. Dass ich mich des Eindrucks nicht erwehren kann, hier bewahrheite sich die Weisheit “Hunde, die bellen, beißen nicht”, mag daran liegen, dass ich die Blogosphäre außerhalb des liberal-blogosphärischen Trockendocks nicht konstant genug verfolge. Hat es unter Bloggern und/oder Kommentatoren schon einmal einen ähnlichen Fall wie diesen gegeben?

Ironisch hatte Stach in dem Diskussions-Forum der Fortuna-Fans im März 2006 angemerkt, was für ein „tolles Gespann” damals die Geschicke der Fortuna leite ­ ganz an der Spitze „ein Aufsichtsratsvorsitzender Erwin, der die Bevölkerung belügt und betrügt”.

Joachim Erwin ist im Hauptberuf Oberbürgermeister von Düsseldorf.

Unter “1000 bis 1100″ Kommentaren hat jemand den o.a. Kommentar erspäht - und Herr Erwin hat gehandelt:

Prompt bekam der Verfasser, Ex-Fortuna-Sprecher Wolfgang Stach, eine Anzeige plus die Androhung von 1.600 Euro Geldstrafe.

Das, was in die Rheinische Post eine “Androhung” nennt, war ein von der Staatsanwaltschaft beantragter Strafbefehl über 1.600 EUR, den zu unterschreiben der zuständigen Richterin nicht einfiel - jedenfalls nicht ohne vorherige mündliche Verhandlung.

Das Ende vom Lied? Nachdem der Angeklagte angeboten hatte, seine Anschuldigungen gegen Erwin zu beweisen, wurde das Verfahren schließlich eingestellt. Ohne Auflagen. Wegen geringer Schuld.

__________ 

Onlinemedienkritische Randbemerkung: Unter “Mehr zum Thema” hat die RP übrigens einen Artikel mit der Überschrift “OB Erwin weiter in der Klinik” verlinkt; mir wären da geeignetere Links eingefallen, denn das Thema war ja eigentlich nicht “Joachim Erwin”, sondern “OB Erwin als Kläger”. 

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6 Kommentare zu “Meinungsfreiheit im Internet oder: Warum ich nicht mehr daran denke, etwas über “meinen” OB zu schreiben”

  1. 31.10.2007 | 8:54

    Zur Klärung der Frage, ob jemand als Lügner und Betrüger bezeichnet werden darf, lassen sich m.E. (abgesehen vom Persönlichkeitsrechts des so Bezeichneten, das wir hier mal außen vor lassen wollen) zwei mögliche Maßstäbe denken: Entweder eine Verurteilung des Opfers oder eine Verurteilungswahrscheinlichkeit, die die Rechte des Opfers als nachrangig erscheinen lässt.

    Könnte vielleicht mal ein ernstzunehmender Jurist (Markus Oliver? FAB?) zu der Frage Stellung nehmen, ob meine Ansicht haltbar ist und wie die strafrechtliche Praxis diesbezüglich aussieht? Thanks in advance!

  2. Markus Oliver
    31.10.2007 | 9:59

    Die strafrechtliche Praxis ist eine Katastrophe. Anders lässt sich das nicht beschreiben. Totale Willkür, überhaupt keine homogenen Entscheidungen.

    Fairerweise muss aber gesagt werden, dass die strafrechtliche Dogmatik auch alles andere als ausgereift ist.

    Ehrlich gesagt kann ich nicht mal sicher sagen, ob die Bezeichnung “Lügner” oder “Betrüger” vor Gericht in allen Fällen als unwahre Tatsachenbehauptung durchgehen würde. Ich könnte da durchaus Fälle konstruieren, in denen man das auch als Werturteil sehen kann.

    Ob man es als Werturteil oder Tatsachenbehauptung einstuft, ist aber von entscheidender Bedeutung für die weitere Beurteilung des Sachverhalts.

    Selbst gestandene Juristen verirren sich da schon einmal. Ich habe schon manch lustigen Fall erlebt.

    Als eine Sache vor Gericht war, bei der eine Blaskappelle ein Spottlied auf eine anwesende Person spielte (es ging um die Leibesfülle), urteilte der Richter tatsächlich eine Beleidigung aus. Sein unhaltbares Argument lautete: “Würden Sie sich nicht beleidigt fühlen?”.

    Wie man sich fühlt ist für die objektive Verletztheit ziemlich irrelevant.

    Generell gilt aber, das Äußerungen immer in ihrer Gesamtheit bewertet werden müssen. Das Herauspicken einer einzigen Aussage im Rahmen mehrerer Beiträge ist unzulässig. Schließlich wäre dadurch der Aussagegehalt reduziert und verzerrt.

    Einfach ist das mit den Beleidigungsdelikten eigentlich nur bei den typischen abwertenden Gesten - und dann auch nur dann, wenn keine freundschaftliche Wertung möglich ist (so können sich Freunde durchaus mal den Stinkefinger zeigen).
    Alles andere ist kompliziert - insbesondere in verfassungsrechtlicher Hinsicht, was den meisten Juristen gar nicht klar ist. Lernt man doch gewöhnlich, dass das BVerfG keine “Superrevisionsinstanz” ist, also betrachten die meisten diese Probleme auch nur aus strafrechtlicher Sicht.

    Insbesondere in Bezug auf Blogger wäre aber eine solide verfassungsgrechtliche Prüfung angebracht. Immerhin steht Artikel 5 III GG auf dem Spiel (Kunstfreiheit). Evtl. zukünftig auch die Pressefreiheit aus Art. 5 II GG, das ist aber alles noch sehr wage. Die bisherigen Entscheidungen des BVerfG gehen eher dahin, Internetmedien nicht als “Presse” zu bewerten.

    Und jetzt kommt die eigentliche Ursache des Problems: An solchen Sachen ist einfach viel zu wenig Geld zu verdienen. Richtig gute Strafverteidiger arbeiten für Stundensätze jenseits der 300 Euro. Für die Verteidigung in einer solchen Sache würden die glatt 6 Stunden pauschal berechnen, wenn nicht mehr. Schon aus Gründen der Abschreckung. Nachher spricht das herum und man bekommt noch mehr solche Mandanten. Dazu kämen die Gebühren für das Auftreten vor Gericht.

    Wer bezahlt denn soviel Geld für eine Sache, die mit einer geringen Geldbuße eingestellt werden kann?

    Ein drittklassiger Verteidiger - der in solchen Fällen durchaus empfehlenswerter sein kann, weil er sich in diese Sache wirklich einarbeitet! - ist da deutlich günstiger zu bekommen. Schließlich zahlt die Rechtsschutz bei vorsätzlichen Delikten nicht.

    Das Ergebnis ist, dass es zwar jetzt Revisionssachen vor den Strafsenaten des BGH gibt, diese aber meistens so schlecht vorgetragen werden, dass sie erfolglos bleiben.
    Eine Revisionssache ist nämlich extrem kompliziert und nur etwas für Experten. Beim Wald und Wiesen Anwalt ist das vollkommen falsch aufgehoben.

    Am Ende gibt es in diesen Sachen im Grunde nie eine so durchdachte Rechtslage wie z.B. in den Grundlagen des Zivilrechts.

    Ganz ungerechtfertigt ist das nicht, weil es ja auch nicht so wichtig ist. Es bleibt aber daher eben unberechenbar.

    Diese unklare Rechtslage ist übrigens auch ein Grund dafür, dass ich seit meiner Rückkehr nicht mehr das Bloggen angefangen habe. Ich habe einfach keine Lust auf den Stress. Wer meinen alten Blog gelesen hat, wird sich an die Sache mit U. Ulfkotte erinnern können.
    Da hatte ich mich doch glatt zu einer unwahren Tatsachenbehauptung hinreißen lassen. Der Mann ist eben kein Professor, wie ich behauptete. Schnell kann man sich eben irren. Und dann ist das Theater da.

    Zum Glück ist Udo Ulfkotte ein sehr umgänglicher Mensch, mit dem man ausgesprochen angenehmen Konversation halten kann. Er hat zwar keine Ahnung von der Materie, aber er ist kritikfähig. Das sind heute nur noch die wenigsten Menschen.

    Schützen kann man sich vor diesem Mist eigentlich nur durch Zurückhaltung.

  3. 31.10.2007 | 10:15

    M.O.,

    vielen Dank für die ausführliche Antwort. Das hättest Du auch als eigenen Blog-Eintrag posten können. Wenn Du Dich als Kommentator nicht scheust, warum dann als Blogger?

    Ich habe einfach keine Lust auf den Stress.

    Das ist für mich im vorliegenden Fall der Knackpunkt. Wenn man wegen einer eher umgangsprachlichen Äußerung ein über ein Jahr andauerndes Strafverfahren auf sich nehmen muss, dann hilft es einem auch nicht, wenn am Ende eine Einstellung wegen geringer Schuld steht.

    Bis jetzt habe ich den Stress erfolgreich dadurch minimiert, dass ich ihn lieber in die Verfassung der Einträge investiert, als ihn beim Ausbaden derselben empfunden habe.

    Direkt gegen Personen wende ich mich nur, wenn ich den beabsichtigten Blog-Eintrag für sehr wichtig halte und durch die Nicht-Erwähnung der Person der Wesenskern des Blog-Eintrags auf für mich nicht mehr hinnehmbare Weise ausgehöhlt würde.

  4. R.A.
    31.10.2007 | 12:31

    Gerade mit OBs bzw. deren Reaktionen auf Meinungsäußerungen habe ich auch gewisse Erfahrungen.

    Und mein Fazit ist: Man muß sich nicht in Selbstzensur das Maul verbieten.

    Aber man sollte im Internet wie auch im sonstigen Leben überlegen, was man über wen sagt.

    Und wenn man jemandem “lügen” oder gar “betrügen” unterstellt, dann sollte man das auch belegen können - ansonsten ist man selber der Lügner und darf sich über Folgen nicht beschweren.

    Ansonsten ist aber gerade im politischen Bereich noch ziemlich viel möglich.
    Da hätte ich mehr Angst, eine Firma anzurandalieren, weil das deutsche Abmahnwesen so unkalkulierbar ist.

  5. Markus Oliver
    31.10.2007 | 13:32

    “Ansonsten ist aber gerade im politischen Bereich noch ziemlich viel möglich.
    Da hätte ich mehr Angst, eine Firma anzurandalieren, weil das deutsche Abmahnwesen so unkalkulierbar ist.”

    Zynismus/: Och, so unkalkulierbar ist das gar nicht. Wettbewerbsrechtlich ist ein Streitwert von 20.000 Euro pauschal anerkannt. Das macht so ca. 900 Euro an Gebühren. Damit kann man doch kalkulieren… /Zynismus aus.

  6. 1.11.2007 | 19:20

    Erwin ist sowieso ein unangenehmer Zeitgenosse!

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