RIP Finger.Zeig

Für die mit Abstand meisten von uns ist das Bloggen eine freiwillige Aktivität, die nur einen kleinen Teil unseres Lebens ausmacht und - abgesehen von den laufenden Zuwendungen der INSM an das A’Team und uns natürlich - keine monetären Gegenleistungen zur Folge hat. Um so größer ist für manche der Schock, wenn sie mit einem Instrumentarium konfrontiert werden, das zur Verteidigung von Eigentumsrechten geschaffen wurde, ihnen also de facto unterstellt wird, sie hätten sich ungerechtfertigt auf Kosten anderer bereichern wollen. Zu dem Schock kommt dann noch eine gehörige Portion Wut und Ernüchterung, wenn man zu dem Schluss kommen kann, dass die Rechtsverletzung gerade zu dem Zweck provoziert wurde, dieses Instrumentarium dann anzuwenden.

Das Abmahnwesen, von dem ich hier natürlich rede, ist ein wichtiger Anker einer Rechtsumgebung, die, wenn sie denn das Ziel verfolgte, spontane und ungefilterte Kommunikation von Individuen im weltweiten Netz zu unterdrücken, bald viel besser nicht mehr gestaltet werden könnte. Man denke hierzu auch an die zahlreichen Auflagen in Sachen Impressum und Belehrung über Datenspeicherung sowie vor allem neuerdings einige widersprüchliche Urteile zur Kommentarmoderation, die zahlreichen potenziellen Hobby-Publizisten den Spaß am Bloggen und anderen kommunikativen Formen schnell vergällen können. Durch eine m.E. abstruse Fiktion, zumindest was die Freizeit-Bloggerei betrifft, kommen auch bei diesen Auflagen wieder Abmahnungen ins Spiel, weil ihr Nichteinhalten als unlauterer Wettbewerb angesehen wird.

Das ist eine Umgebung, in der sich viele Blogger nicht mehr wohlfühlen können. Die einen flüchten in eine mehr oder weniger wirksam ausgestaltete Anonymität, andere werfen resiginiert das Handtuch. Zu letzteren gehört jetzt leider wieder mal unser geschätzter Sozi von “Finger.Zeig“, an dem ein bekanntes Mandanten-Anwaltsduo offensichtlich ein Exempel statuieren möchte. Ihm sind der Aufwand und vor allem das Risiko einfach zu groß geworden, dass der Spaß am Bloggen sie noch aufwiegen könnte. Ich kann das sehr gut verstehen. Ballast muss man abwerfen. Nur ist dies ein so deutliches Beispiel dafür, dass geltendes Recht jeglichem Empfinden von Fairness und Gerechtigkeit zuwiderläuft, dass wir es dabei nicht bewenden lassen sollten.

Dabei muss man das Kind nicht mit dem Bade ausschütten. Der BGH liebt Abmahnungen, und in der Tat ist es ja wirklich nicht einzusehen, warum ausgerechnet bei demjenigen, dessen Rechte verletzt werden, die Kosten ihrer Durchsetzung hängen bleiben. Dennoch gibt es hier einigen Reformbedarf. Der wichtigste Punkt dürfte die Höhe des Streitwerts sein, an dem sich der Aufwand dann für alle Beteiligten festmacht. Hier scheint zumindest bei einigen Abmahnern das Gefühl vorzuherrschen, äußerst willkürlich vorgehen zu können. Ein Gefühl, dem in der Praxis wohl auch selten widersprochen wird. In einer Reform müsste dafür gesorgt werden, dass sich hier keine unrealistischen Wunschvorstellungen materialisieren, sondern Marktpreise. Wo keine solche vorliegen, könnte dann nur ein niedriger Pauschalsatz angewendet werden. Weiterhin müssten engere Missbrauchsmaßstäbe angelegt werden. Wenn z.B. der eigene Anwalt mehr an Abmahngebühren einnimmt als man selbst aus den verletzten Rechten, dürfte die Frage berechtigt sein, was es denn da ist, das gewerbsmäßig betrieben wird. Schließlich wäre auch etwas bei den Verfahren zu ändern. Dass man zu einem Einspruch gegen eine einstweilige Verfügung in Folge einer Abmahnung persönlich zu erscheinen hat, mutet gerade angesichts des immateriellen Charakters des Rechts und seiner Verletzung seltsam an.

Im mittlerweile so populären Poker kann der “Chipleader” durch aggressives Setzen seinen mit Jetons weit spärlicher ausgestatteten Kontrahenten vor die Alternative stellen, entweder auszusteigen (Gebühren zahlen, Unterlassungserklärung unterschreiben, Blog dichtmachen) oder “all-in” zu gehen (Kostenrisiko eines Gerichtsverfahrens). Mit Recht hat das aber nicht viel zu tun.

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29 Kommentare zu “RIP Finger.Zeig”

  1. 2.11.2007 | 13:10

    Sch…!

  2. twex
    2.11.2007 | 13:20

    Da ich nur eine Abschiedsnachricht sehe: War auch das betroffene Blog selbst auf Blogspot.com? Ohne Impressum? Wie sind die dann an seine Realadresse gekommen?

  3. Markus Oliver
    2.11.2007 | 13:46

    Volle Zustimmung, Rayson.
    Kleine Anmerkung: Da arbeitet man gerade dran. Die Höchstgebühr für Abmahnungen soll 50 Euro betragen.

  4. R.A.
    2.11.2007 | 13:54

    In der Tat ist der Abmahnwahnsinn eines der größten Probleme für die Entwicklung des Internets in Deutschland.
    Was da durch dusslige Politiker und Richter an Zukunftschancen kaputt gemacht wird, ist schon unglaublich.

    Deswegen lohnt es sich wohl, beim Online-Seminar zum Telemediengesetz mitzumachen, daß Alvar Freude demnächst bei der Friedrich-Naumann-Stiftung starten wird.

    Übrigens: Laut Udo Vetter muß man sich bei den Gebühren nicht alles gefallen lassen.
    Bei der eigentlichen Unterlassungserklärung kann es oft sein, daß man lieber klein beigibt.
    Aber das verpflichtet nicht, die Vorstellungen des Anwalts über die Höhe des Streitwerts zu akzeptieren.

    Und wenn der die getrennt vom eigentlichen Streitpunkt einklagen will, hat er wohl nicht unbedingt die besten Karten.

  5. R.A.
    2.11.2007 | 13:55

    @Markus Oliver:
    > Da arbeitet man
    > gerade dran.
    Da arbeitet man angeblich seit Jahren dran.
    Erfolge erwarte ich in dieser Legislaturperiode nicht mehr.

  6. 2.11.2007 | 14:07

    @twex: Ich habe immer mit offenem Visier gebloggt. Mit einwandfreiem (glaube ich) Impressum und Datenschutzerklärung. Am 31.10. hatte ich zunächst die URL einfach gelöscht. Das fand ich aber dann meinen Leserinnen und Lesern gegenüber nicht richtig und habe dann die Umleitung auf den Blogspot eingerichtet - mit den paar Sätzen eben.

    @Rayson: Danke für die Erwähnung. Bei Alexander hatte ich beschrieben, was mich umtreibt. Ich werde von den gegnerischen Anwälten quasi als Wiederholungstäter bezeichnet, als unbelehrbarer Rechtsbrecher eben. Als Beleg hierfür wurde angeführt, dass ich trotz der Löschaktion (die 3800 Artikel/7000 Kommentare) sofort in meinem neu eröffneten Blog YouTube-Videos mit urheberrechtlich bedenklichem Inhalt veröffentlicht hätte. Bei mir wirkt sowas. Ich frage mich beim Schreiben ständig, ob mir wegen der einen oder anderen Zeile nicht schon wieder jemand ans Leder könnte. Ich hoffe, dass sich das wieder legen wird.

    @Markus: Ich fürchte, dass diese Änderung gar nicht kommt.
    Die Interessenlagen sind in dieser Beziehung zu eindeutig.

  7. 2.11.2007 | 14:11

    @Markus Oliver:

    Das mit den fünfzig Euro ist eine Chimäre. Das soll für Abmahnungen bzgl. “falsch ausgeschilderter” E-Bay-Angebote gelten. Die “typischen” Blogabmahnungen (urheberrechtlich geschütztes Bild verwendet, Markenname “angeeignet”, et cetera) werden aber, wie es bisher aussieht, nicht unter diese Deckelung fallen. Falls Bedarf besteht versuche ich nochmal die Quelle zu finden, war glaube ich das Lawblog…

  8. S1IG
    2.11.2007 | 15:20

    Traurige Geschichte

    @Rayson
    Danke das Du die Sache hier gebracht hast!

    @Horst
    Tut mir leid und es ist schade.

  9. Markus Oliver
    2.11.2007 | 16:19

    Ups, hat der mir da Mist erzählt? Ich habe mich erst diese Wochen da mit jemanden eigentlich ziemlich kompetentes Unterhalten, der davon sprach. Dem werde ich doch glatt noch einmal auf den Zahn fühlen, jedenfalls vielen Dank für den Hinweis.

    Gibt es denn niemanden im dritten Senat des BVerfG, der sich mal für die Blogger stark machen könnte?

  10. 2.11.2007 | 16:24

    Ich versuch es ja. Aber die Kollegen gucken mich nur dumm an, wenn ich ihnen von Blogs erzähle.

  11. R.A.
    2.11.2007 | 17:19

    @Markus Oliver:
    Ich weiß nicht, wer diese geheimnisvolle Kompetente sein könnte.

    Wenn ich aber Marc richtig verstehe, dann beharkt er die zuständige Unrechtsministerin schon lange mit diesem Thema, und abgesehen von heftigen Verständnisschwierigkeiten ist da wohl nix zu erwarten.

  12. 2.11.2007 | 17:45

    Ich kann berichten, dass ich da bei “meinem” Staatssekretär auf mehr Interesse gestoßen bin. In der Unionsfraktion gibt es eine Arbeitsgruppe, die aich u.a. mit diesem Thema befasst.

    Die 50-Euro-Regelung schützt tatsächlich den nur den Schüler, der sich seine Website baut und Bilder klaut. Denn die Regelung nimmt geschäftsmäßig betriebene Sites aus. Und für geschäftsmäßig reicht schon regelmäßiges Einstellen von Inhalten, ums Geldverdienen geht es dabei nicht.

  13. 2.11.2007 | 18:01
  14. Markus Oliver
    2.11.2007 | 19:00

    “Denn die Regelung nimmt geschäftsmäßig betriebene Sites aus. Und für geschäftsmäßig reicht schon regelmäßiges Einstellen von Inhalten, ums Geldverdienen geht es dabei nicht.”

    Das wäre für den Anfang aber schon einmal gar nicht so übel. Die Grenze für die Geschäftsmäßigkeit ist zwar wirklich ziemlich übel niedrig, aber es ist ja abzusehen dass das BVerfG das nicht ewig mitmachen wird. Also wenn es nur darum geht dass Privatperson bei ihrer künstlerischen Freizeitgestaltung vor Verfolgung geschützt sein sollen, ist die Sache doch ziemlich klar. Gab es schon gegenteilige Entscheidungen durch das BVerfG?

    Dieser Abmahn-Unsinn hat mich nie wirklich interessiert, weil ich immer davon ausging das die Rechtsanwaltskammern einem solchen Treiben schon über die Berufsordnung ein Ende setzen würden, bzw. jeden Augenblick ein höherinstanzliches Gericht mal aufräumen würde.

    Dienstag, spätestens aber Donnerstag nächste Woche weiß ich mehr wegen der 50 Euro Regelung, als der mir das am Dienstag so im Vorbeigehen erzählte war mein Interesse eher gering.

  15. 5.11.2007 | 1:09

    Für das Problem “Knieper-Abmahnungen” gibt es eine einfache Lösung:

    http://drchaos.eu/archives/2007/11/05/abmahngeiern-das-geschaft-versauen.html

    Hat jemand Lust, mitzumachen?

  16. 5.11.2007 | 1:17

    @drchaos

    Ja. Ich werde morgen gleich mal ein paar Brötchen fotografieren und später in einem anderen Blog veröffentlichen. Schlage vor, wir sammeln die Links bei dir. Kannst ja auch mal Kategorien einrichten…

  17. 5.11.2007 | 1:33

    @rayson:

    Klasse! Links kann man erstmal in die Kommentare reinschreiben, ich sammel das dann schon zusammen wenn’s unübersichtlich werden sollte.

    Bei mir liegt die Cam liegt schon bereit und der Einkaufszettel ist geschrieben :-)

  18. Die Stimme aus dem Off
    6.11.2007 | 11:18

    So, ich habe eben gerade noch einmal Rücksprache wegen der 50 Euro Sache gehalten. Angeblich soll dazu etwas im neues Anwaltsblatt stehen.

    Hat das jemand parat?

  19. 6.11.2007 | 11:27

    Höchstens Kreuze und Knoblauch gegen diese dämonische Publikation ;-)

  20. 10.11.2007 | 18:20

    Heute vor einer Woche rief mich mein Anwalt mit und teilte mir mit, dass der Termin für die Verhandlung wg. meines Einspruchs gegen die einstweilige Verfügung an diesem Mittwoch in Hamburg sein solle. Die Einladung des Gerichts lag mir bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor.

    Weiter eröffnete mir mein Anwalt, dass er ein langes Gespräch mit einer Richterin vom LG Hamburg hatte. Diese hatte ihm mitgeteilt, dass die Entscheidung quasi bereits feststehe. Der 9seitige Einspruch hätte keine Chance.

    Ich habe noch am Telefon entschieden, den Einspruch gegen die einstweilige Verfügung zurückzunehmen. Das hat alles keinen Sinn. Ich habe weder die Nerven noch das Geld, um am Ende womöglich wegen dieser Sache durch die Instanzen zu gehen.

    Jetzt rechne ich damit, dass ich zusätzlich zu den bisherigen Kosten, die ich bisher hatte (ca. 2000 Euro) weitere ca. 1000 Euro (für die einst. Verfügung) bezahlen muss.

    Ich könnte kotzen.

  21. 10.11.2007 | 18:32

    Ich auch.

  22. 11.11.2007 | 22:28

    Ein Gesetz, das als Geschäftsmodell für geldgeile Arschlöcher dient, taugt nichts.

  23. 11.11.2007 | 22:30

    Aber ich werde in der Sache dranbleiben. Ich möchte persönlich dafür sorgen, dass dem Brötchentypen nie wieder sein geistiges Eigentum “gestohlen” wird und dass er sich zukünftig auf dessen marktliche Verwertung konzentrieren kann.

  24. der_gute_don
    12.11.2007 | 0:26

    Einfach nur grotesk, tut mir leid für Dich Horst …

  25. 12.11.2007 | 14:13

    Mit allem was mir zu dem Typen einfällt, würde ich mich selbst für eine Abmahnung angreifbar machen…
    *gulp*

  26. R.A.
    12.11.2007 | 14:59

    @Rayson:
    > Aber ich werde in
    > der Sache
    > dranbleiben.
    Sehr gut.
    Wie kann man da helfen?

  27. 23.11.2007 | 22:53

    Heute erhielt ich eine weitere Rechnung. Dieses Mal vom Landgericht Hamburg (für die einstweilige Verfügung). 204,- Euro. Bald wird wohl auch die Rechnung vom Anwalt der Gegenseite eintreffen. Da rechne ich dann noch einmal mit rund 1000 Euro. Dann ist die Sache vielleicht endlich erledigt. Weihnachtsgeschenke wird es in diesem Jahr wohl keine geben. Gut, ich habe mir ja zum Glück kurz vor der zweiten Abmahnung ein Notebook zugelegt. Davon kann ich ne Weile zehren. :-)
    Übrigens blogge ich weiter. Allerdings nicht mehr unter der alten URL.

  28. Werner Beinhart
    2.12.2007 | 0:04

    Ja- so traurig diese Angelegenheit ist - sie ist aber leider wahr. Das Recht auf freie Meinungsäußerung wird hier massenhaft ausgehebelt und Gerichte sollen entscheiden, warum die Rechtsanwälte der Abmahner freien Bürgern einen Maulkorb anlegen dürfen. Natürlich zu Gunsten der Abmahner- denn die sind ja menschlich wertvoller als Blogger und das andere Gesindel, das sich so im Internet herumtreibt….! So scheint es zumindest in Hamburg zu laufen?

    Oder seht ihr die Sache anders…..?

  29. 2.12.2007 | 3:53

    Oder seht ihr die Sache anders…..?

    Ja, sobald ich weiß, wie’s geht.

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