2. November 2007
RIP Finger.Zeig
Für die mit Abstand meisten von uns ist das Bloggen eine freiwillige Aktivität, die nur einen kleinen Teil unseres Lebens ausmacht und - abgesehen von den laufenden Zuwendungen der INSM an das A’Team und uns natürlich - keine monetären Gegenleistungen zur Folge hat. Um so größer ist für manche der Schock, wenn sie mit einem Instrumentarium konfrontiert werden, das zur Verteidigung von Eigentumsrechten geschaffen wurde, ihnen also de facto unterstellt wird, sie hätten sich ungerechtfertigt auf Kosten anderer bereichern wollen. Zu dem Schock kommt dann noch eine gehörige Portion Wut und Ernüchterung, wenn man zu dem Schluss kommen kann, dass die Rechtsverletzung gerade zu dem Zweck provoziert wurde, dieses Instrumentarium dann anzuwenden.
Das Abmahnwesen, von dem ich hier natürlich rede, ist ein wichtiger Anker einer Rechtsumgebung, die, wenn sie denn das Ziel verfolgte, spontane und ungefilterte Kommunikation von Individuen im weltweiten Netz zu unterdrücken, bald viel besser nicht mehr gestaltet werden könnte. Man denke hierzu auch an die zahlreichen Auflagen in Sachen Impressum und Belehrung über Datenspeicherung sowie vor allem neuerdings einige widersprüchliche Urteile zur Kommentarmoderation, die zahlreichen potenziellen Hobby-Publizisten den Spaß am Bloggen und anderen kommunikativen Formen schnell vergällen können. Durch eine m.E. abstruse Fiktion, zumindest was die Freizeit-Bloggerei betrifft, kommen auch bei diesen Auflagen wieder Abmahnungen ins Spiel, weil ihr Nichteinhalten als unlauterer Wettbewerb angesehen wird.
Das ist eine Umgebung, in der sich viele Blogger nicht mehr wohlfühlen können. Die einen flüchten in eine mehr oder weniger wirksam ausgestaltete Anonymität, andere werfen resiginiert das Handtuch. Zu letzteren gehört jetzt leider wieder mal unser geschätzter Sozi von “Finger.Zeig“, an dem ein bekanntes Mandanten-Anwaltsduo offensichtlich ein Exempel statuieren möchte. Ihm sind der Aufwand und vor allem das Risiko einfach zu groß geworden, dass der Spaß am Bloggen sie noch aufwiegen könnte. Ich kann das sehr gut verstehen. Ballast muss man abwerfen. Nur ist dies ein so deutliches Beispiel dafür, dass geltendes Recht jeglichem Empfinden von Fairness und Gerechtigkeit zuwiderläuft, dass wir es dabei nicht bewenden lassen sollten.
Dabei muss man das Kind nicht mit dem Bade ausschütten. Der BGH liebt Abmahnungen, und in der Tat ist es ja wirklich nicht einzusehen, warum ausgerechnet bei demjenigen, dessen Rechte verletzt werden, die Kosten ihrer Durchsetzung hängen bleiben. Dennoch gibt es hier einigen Reformbedarf. Der wichtigste Punkt dürfte die Höhe des Streitwerts sein, an dem sich der Aufwand dann für alle Beteiligten festmacht. Hier scheint zumindest bei einigen Abmahnern das Gefühl vorzuherrschen, äußerst willkürlich vorgehen zu können. Ein Gefühl, dem in der Praxis wohl auch selten widersprochen wird. In einer Reform müsste dafür gesorgt werden, dass sich hier keine unrealistischen Wunschvorstellungen materialisieren, sondern Marktpreise. Wo keine solche vorliegen, könnte dann nur ein niedriger Pauschalsatz angewendet werden. Weiterhin müssten engere Missbrauchsmaßstäbe angelegt werden. Wenn z.B. der eigene Anwalt mehr an Abmahngebühren einnimmt als man selbst aus den verletzten Rechten, dürfte die Frage berechtigt sein, was es denn da ist, das gewerbsmäßig betrieben wird. Schließlich wäre auch etwas bei den Verfahren zu ändern. Dass man zu einem Einspruch gegen eine einstweilige Verfügung in Folge einer Abmahnung persönlich zu erscheinen hat, mutet gerade angesichts des immateriellen Charakters des Rechts und seiner Verletzung seltsam an.
Im mittlerweile so populären Poker kann der “Chipleader” durch aggressives Setzen seinen mit Jetons weit spärlicher ausgestatteten Kontrahenten vor die Alternative stellen, entweder auszusteigen (Gebühren zahlen, Unterlassungserklärung unterschreiben, Blog dichtmachen) oder “all-in” zu gehen (Kostenrisiko eines Gerichtsverfahrens). Mit Recht hat das aber nicht viel zu tun.
Verfasst von Rayson um 12:55 Uhr in der Kategorie Blogosphäre, Innenpolitik, Politik (Trackback)