30. November 2007
Totalitärer Gottesstaat
Ein Mann äußert sich im Wartezimmer eines Arztes kritisch über einen religiösen Führer und die Art und Weise, wie sein Land Geld ausgibt. Dieses Gespräch wird belauscht, an die Autoritäten weitergetragen und führt dazu, dass der Mann als potenzieller Terrorist geführt wird. Als am folgenden Tag ein Farbbeutel auf das Geburtshaus des religiösen Führers geworfen wird, stürmt ein schwerbewaffnetes Militärkommando das Haus des Mannes, bedroht seine Frau und seine Kinder mit Maschinenpistolen, verhört ihn fünf Stunden lang auf der nächsten Polizeiwache, nimmt ihm Fingerabdrücke und Speichelproben ab. Auch seine Kinder werden eine halbe Stunde lang von schwerbewaffneten Polizisten vernommen, ohne dass sie ihre Eltern sehen dürfen. Schließlich lässt man ihn laufen. Ohne Entschuldigung, (bisher) ohne weitere Untersuchung.
In welchem totalitären Gottesstaat ist so etwas möglich? Iran? Syrien? Afghanistan? Ustascha-Kroatien?
Nein: Bayern.
Ab wann greift eigentlich Art. 20 Abs. 4?
(via Hokey)
Verfasst von Karsten um 11:29 Uhr in der Kategorie Innenpolitik, Politik (Trackback)