US-Waffengesetze, reloaded

Nachdem Zettel die Wochenendruhe dazu benutzt hat, in unseren Kommentarbereich einzudringen und einen Thread in Richtung Florida zu entführen, mache ich gleich mal einen auf “Stand your Ground” und versuche, die Diskussion hier hin zu lenken.

Zettel fragt:

An diejenigen, die dafür eintreten, gegen Nazis ihr Recht selbst in die Hand zu nehmen, hätte ich eine Frage: Sind Sie eigentlich auch damit einverstanden, daß in Florida jüngst das Recht jedes Bürgers eingeführt wurde, sein Haus notfalls mit der Waffe gegen Einbrecher usw. zu verteidigen? (Genau genommen: Das Gesetz beinhaltet die Ausgangsvermtung, daß es sich um Notwehr handelt; bestraft wird nur, wem nachzuweisen ist, daß er nicht in Selbstverteidigung gegen den Eindringling geschossen hat).

Die von Zettel angesprochene Gesetzesänderung in Florida liegt mittlerweile über zwei Jahre zurück und wurde damals auch in einigen Blogs thematisiert, z.B. beim Küchenkabinett.

Ein Jahr später wurde das Gesetz von vielen Zeitungen kritisch unter die Lupe genommen. Micha42 hat in den Kommentaren auf ein Surrogat des SpOn (“Lizenz zum Töten”) hingewiesen; dort wird aus der “St. Petersburg Times” und der “New York Times” zitiert, die sich u.a. mit dem Fall des Jason M. Rosenbloom beschäftigen.

Auch britische Zeitungen haben sich des Themas angenommen. Zum Jahrestag 2006 titelte die Sunday Times: “Victims with a licence to kill confuse US law” und der Telegraph bringt ein weiteres Jahr später die Schlagzeile: “Florida ’shoot first’ law helps gangsters”.

Ich hatte eigentlich darauf gebaut, dass Scott W. Stevenson zu dem Thema noch ein paar freundliche Erklärungen parat hat, aber:

Manchmal lohnt es sich, die Dinge vor sich herzuschieben. Zu den wichtigsten Themen, die noch ausstehen, gehören die amerikanischen Waffengesetze. Dieser Autor hat schon eine große Datei mit Links und Stichworten zusammengetragen, allein, er hat bislang die Mühe gescheut, sie in einen Eintrag zu verwandeln.

Zum Glück legt er danach doch noch los, und beschäftigt sich mit der aktuellen Diskussion in den USA um den zweiten Verfassungszusatz: “Von der Bedeutung der Kommata für das US-Waffenrecht”.

Dass sich Amerikaner immer noch schwer tun mit den Kommata, zeigen die Verisse des Buches “Eats, Shoots & Leaves: The Zero Tolerance Approach to Punctuation” im New Yorker und in der New York Times. ;-)

Zum Schluss noch der Witz, der für den Buchtitel Pate stand, zitiert in der wohlwollenderen Besprechung im Economist:

A panda walks into a café. He orders a sandwich, eats it, draws a gun and fires. As he is on his way out, the waiter asks him why. The panda hands him a badly punctuated wildlife manual. The waiter reads, “Panda: Large black-and-white bear-like mammal, native to China. Eats, shoots and leaves.”

Moral: Kommas sind wichtig. Vor allem, wenn es um Waffen geht.

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8 Kommentare zu “US-Waffengesetze, reloaded”

  1. DDH
    3.12.2007 | 15:43

    Sind Sie eigentlich auch damit einverstanden, daß in Florida jüngst das Recht jedes Bürgers eingeführt wurde, sein Haus notfalls mit der Waffe gegen Einbrecher usw. zu verteidigen?

    JA.

  2. 3.12.2007 | 15:47

    Jetzt weiß ich, wofür das b des Fettdruck-Tags steht:
    Begeisterung.

  3. 4.12.2007 | 17:08

    Auch wenn man es in Deutschland nicht wahr haben will - überall dort, wo das Recht zum (verdeckten) Waffentragen wieder anerkannt wurde, sank die Kriminalitätsrate drastisch.

    Und die Verfassungsväter waren sich auch sehr einig, wie der zweite Verfassungszusatz auszulegen sei. Von Thomas Jefferson stammt der Spruch: “”No free man shall ever be debarred the use of arms.”

    Und dabei geht es nicht nur um Kriminalität, sondern um die Bewahrung von Freiheit in einer Gesellschaft. Es ist kein Zufall, dass immer Staatsgläubige das Waffenführungsrecht beschränken wollten oder dies - in Deutschland - auch taten.

    “The strongest reason for the people to retain the right to keep and bear arms is, as a last resort, to protect themselves against tyranny in government.”

    Auch diese Aussage von Jefferson hat nachwievor ihre volle Berechtigung.

  4. 4.12.2007 | 18:52

    Auch wenn man es in Deutschland nicht wahr haben will - überall dort, wo das Recht zum (verdeckten) Waffentragen wieder anerkannt wurde, sank die Kriminalitätsrate drastisch.

    Ein Problem damit, das wahrzuhaben, hätte ich nicht. Aber belegt hätte ich es gerne, falls möglich.

  5. 4.12.2007 | 21:00

    gang, das ist eine Milchmädchenrechnung. Waffen mögen zwar die Kriminalität senken, dafür geschehen dann Unfälle weil die Leute nicht in der Lage sind verantwortungsbewusst mit den Dingern umzugehen. In Europa ist es zu recht Tradition zwischen Waffenträgern und Zivilisten zu trennen.

    Viele Schwarzmarktwaffen in den USA werden von deren legalen Besitzern gestohlen und finden so ihren Weg in die Slums. Auch ist es meinst so das die Besitzer von Waffen vielfach mit ihren eigenen Waffen erschossen werden weil der Eindringling da eher eine geringere Hemschwelle hat als der Besitzer.

    In den USA mag das Tragen von Waffen eine gewisse Tradition haben, heute aber hat die Tradition sich selbst überlebt.

    Wenn jemand unbedingt ne Waffe haben will, dann sei ihm Taser und E-Schockgeräte und Pfefferspray ans Herz gelegt.

  6. Cadoz
    4.12.2007 | 22:32

    @Arrow

    Sicherlich führt das Recht Waffen zu Tragen auch zu einer höeren Rate von Unfällen, aber dasselbe lässt sich auch über Swimingpools sagen: Die Zahl der Badeunfälle wird mit der Zahlder Swimmingpolle steigen.
    Und dem Buch “Freakonomics” entnehme ich sogar, dass ein Swimmingpool wohl gefährlicher ist als die private Waffe: Pro 11.000 Swimmingpools ertrinkt ein Kind, während pro eine Million Schusswaffen ein Kind umkommt.

  7. gang
    8.12.2007 | 19:42

    @Arrow:

    Eine solche Tradition, von der Du sprichst, gibt es in Europa nicht.
    Bis in die 70er konnte auch der deutsche Bürger ein Gewehr besitzen. Dieses Bürgerrecht sollte nur “vorübergehend” im Kampf gegen die Terroristen ausgesetzt werden. Klingt irgendwie bekannt, nicht?

    Sicherlich gibt es in freien Ländern mehr Unfälle mit Waffen. Aber wieviel Überfälle, Vergewaltigungen etc. werden gleichzeitig verhindert?

    @David:

    Google hilft ;)

  8. fmj
    31.12.2007 | 12:24

    Im Punkto “Europäische Traditionen” zum Recht auf freien Waffenbesitz gibts hier ein wirkliches Gustostückerl (kein Fake!)
    Siehe unten rechts, Gesetzblatt 577/1938,

    http://alex.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?apm=0&aid=glo&datum=19380004&seite=00002832

    2. Teil dazu:

    http://alex.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?apm=0&aid=glo&datum=19380004&seite=00002833&zoom=2

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