6. Dezember 2007
Niggemeier vs. Callactive: Na, Mahlzeit!
Dazu fällt mir nicht mehr viel zu ein. Außer, dass Stefan Niggemeier meiner Ansicht nach Recht hat. Aber Recht haben und Recht bekommen sind eben oft zweierlei:
Der Kommentar wurde in der Nacht zum Sonntag um 3.37 Uhr abgegeben. Ich habe ihn sofort und unaufgefordert gelöscht, als ich ihn gesehen habe; das war am Sonntagmorgen um 11.06 Uhr. Nach Ansicht des Hamburger Landgerichts genügte das nicht. Ich hätte die Kommentare vorab kontrollieren müssen.
(…)
Nach Ansicht der Richter hätte ich mit rechtswidrigen Kommentaren zu meinem Eintrag „Call-TV-Mimeusen” rechnen müssen. Das ergebe sich aus seiner Brisanz und zeige sich auch darin, dass schon vor dem Kommentar, den ich entfernt habe, eine Reihe Kommentare abgegeben wurden, die an der Grenze zu Rechtsverstößen seien, wenn nicht darüber hinaus. Bei solch brisanten Blog-Einträgen sei ich dazu verpflichtet, die Kommentare vorab zu kontrollieren, insbesondere, da ich anonyme Kommentare unter Pseudonym zuließe.
Wenn die Brisanz eines Eintrags erhöhte Anforderungen an die Kommentarmoderation begründet und die Blog-Betreiber zur 24/7-Kindergärtnerin Erzieherin degradiert, dann sehe ich auch für dieses Blog hier schwarz. Aber bei neun Leuten mit deutlich voneinander abweichenden Schlafphasen lässt sich ja vielleicht eine Kommentarmoderation rund um die Uhr organisieren.
(Die Passage in diesem Eintrag, wo ich mich zum Thema “deutsche Rechtsprechung und Internet” auslasse, habe ich gleich mal vorsorglich wieder gelöscht.)
Verfasst von Marian Wirth um 13:24 Uhr in der Kategorie Blogosphäre, In eigener Sache, Innenpolitik, Rochus (Trackback)