Niggemeier vs. Callactive: Na, Mahlzeit!

Dazu fällt mir nicht mehr viel zu ein. Außer, dass Stefan Niggemeier meiner Ansicht nach Recht hat. Aber Recht haben und Recht bekommen sind eben oft zweierlei:

Der Kommentar wurde in der Nacht zum Sonntag um 3.37 Uhr abgegeben. Ich habe ihn sofort und unaufgefordert gelöscht, als ich ihn gesehen habe; das war am Sonntagmorgen um 11.06 Uhr. Nach Ansicht des Hamburger Landgerichts genügte das nicht. Ich hätte die Kommentare vorab kontrollieren müssen.

(…)

Nach Ansicht der Richter hätte ich mit rechtswidrigen Kommentaren zu meinem Eintrag „Call-TV-Mimeusen” rechnen müssen. Das ergebe sich aus seiner Brisanz und zeige sich auch darin, dass schon vor dem Kommentar, den ich entfernt habe, eine Reihe Kommentare abgegeben wurden, die an der Grenze zu Rechtsverstößen seien, wenn nicht darüber hinaus. Bei solch brisanten Blog-Einträgen sei ich dazu verpflichtet, die Kommentare vorab zu kontrollieren, insbesondere, da ich anonyme Kommentare unter Pseudonym zuließe.

Wenn die Brisanz eines Eintrags erhöhte Anforderungen an die Kommentarmoderation begründet und die Blog-Betreiber zur 24/7-Kindergärtnerin Erzieherin degradiert, dann sehe ich auch für dieses Blog hier schwarz. Aber bei neun Leuten mit deutlich voneinander abweichenden Schlafphasen lässt sich ja vielleicht eine Kommentarmoderation rund um die Uhr organisieren.

(Die Passage in diesem Eintrag, wo ich mich zum Thema “deutsche Rechtsprechung und Internet” auslasse, habe ich gleich mal vorsorglich wieder gelöscht.)

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12 Kommentare zu “Niggemeier vs. Callactive: Na, Mahlzeit!”

  1. R.A.
    6.12.2007 | 13:33

    Da haben wir es mit drei leider schon lange bekannten Problemen zu tun.

    Das eine ist ein einzelner Richter in Hamburg, der bekannt für seine sehr eigenwillige Rechtsauffassung ist.
    Das wäre normalerweise erträglich, weil in einem Land der Größe Deutschlands unvermeidlich ein paar solche Richter rumlaufen.

    Es wird hier deshalb zum Problem, weil durch eine absurde Lücke im Prozeßrecht dieser eine Typ nicht nur in seinem lokalen Sprengel sein Unwesen treibt, sondern sich für ganz Deutschland zuständig halten darf.

    Und das dritte Problem ist natürlich die völlig überforderte Berliner Politik, in Person die zuständige Ministerin, die offensichtlich nicht versteht, wie das Internet funktioniert und unbrauchbare Gesetze auf die Welt losläßt.

  2. 6.12.2007 | 13:34

    Deutsche Rechtssprechung und Internet, die nächste Runde:

    Die stellvertretende Vorsitzende der Partei DIE LINKE, Katina Schubert, stellte Strafanzeige gegen das Internetlexikon Wikipedia wegen der Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole.

  3. Buenavista
    6.12.2007 | 13:56

    Hab ich neulich bei Heise gelesen:

    Das Internet wurde erfunden, um einen Atomkrieg zu überleben.
    Mit der deutschen Justiz konnte keiner rechnen.

  4. 6.12.2007 | 15:21

    Wird Frau Schuberts Strafanzeige etwa auch von jenem besagten “Richter” bearbeitet werden? Ich frage mich schon seit langem, aus welchem Grunde selbiger noch nicht aus dem Amt entfernt wurde. Seine Urteile zeugen schließlich nicht nur von eigenwilliger Rechtsauffassung sondern auch von absoluter Unkenntnis.

  5. 6.12.2007 | 21:14

    Okay, lasst uns alle Bäume fällen, damit diese nicht zu Papier gemacht werden, auf denen dann unzulässige Thesen verbreitet werden können. Reissen wir alle Häuser ab, damit an deren Wände keine beleidigende Graffities gesprüht werden können.

    Achja, was stand in dem Kommentar des Blogbesuchers? Dass Schröder sich die Haare färbe?

  6. 6.12.2007 | 23:42

    @R.A.

    Auf den Punkt gebracht.

  7. 6.12.2007 | 23:57

    [...] Es hat natürlich in der Blogszene auch sein Echo gefunden: NeubiebergBlog, alltäglicher wahnsinn, B.L.O.G., medien-gerecht, Pottblog, Dienstraum, medienrauschen, DreamYourWorld, Martin Hagen, khossmos, kl3tte, Peterchen, Spreeblick (ja, so ein Wandbauer gehört verklagt!!!!!), Mercedes Bunz, Geografitti, … uvm. [...]

  8. 7.12.2007 | 16:10

    Björn,

    der Vollständigkeit halber:

    Politikerin der Linken zieht Wikipedia-Anzeige zurück

    Hardy,

    dass der betreffende Richter immer noch schalten und walten kann, zeigt mir, dass es eben nicht nur ein Problem des Gerichtsstandes ist. Da fehlt auf der Supervisionsebene das Problembewusstsein. Auch wenn Supervision von Richtern ein heikles Thema ist - völlig freischwebend sind sie nun auch wieder nicht.

  9. DDH
    7.12.2007 | 16:22

    Ein Bericht zur Lage der Nation vorm Wochenende:

    1.) Linkspartei verklagt Wikipedia.
    2.) Innenminister wollen Scientology verbieten.
    3.) Internet-Meinungsfreiheit wird faktisch aufgehoben (wie immer durch die Speerspitze Landgericht Hamburg).
    4.) Rayson wird weiterhin die Faschisierung der BRD bestreiten.

  10. 7.12.2007 | 17:03

    @DDH:

    ad 3: Die Süddeutsche Zeitung reagiert mit einer der, man verzeihe mir das Neusprech, LOLigsten Aktionen die ich bisher erlebt habe um die Qualität zu steigern und den eigenen Arsch juristisch zu sichern. Alles aufgemerkt und also:

    In jüngster Zeit mussten wir allerdings feststellen, dass diese zurückhaltende Moderation nicht mehr genügt. Insbesondere nachts und am Wochenende gehen zuweilen Kommentare online, die mit einer sinnvollen Form von Meinungsäußerung nichts mehr zu tun haben. Wir haben uns deshalb entschlossen, in Zukunft stärker moderierend einzugreifen.

    Eine solche intensivere Betreuung erfordert die ständige Präsenz aktiver Moderatoren. Deshalb werden wir die Kommentarfunktion ab sofort zwischen 19 Uhr abends und 8 Uhr morgens einfrieren. Das bedeutet, dass in dieser Zeit auf sueddeutsche.de keine Kommentare publiziert werden können. Dieser “Freeze“ gilt auch für die Zeit am Wochenende - zwischen Freitag, 19 Uhr, und Montag, 8 Uhr - sowie für Feiertage.

    Die Zukunft des Internets in Deutschland: Geöffnet von 8 bis 19 Uhr, am Wochenende und an Feiertagen geschlossen. Damit ist erneut bewiesen: Satire ist tot, die Realität hat ihre Rolle übernommen.

  11. 7.12.2007 | 17:09

    @Marian:

    Aus dem Heise-Text:

    Sie wisse, dass die Symbole bei der Wikipedia vorrangig zur Dokumentation verwendet werden. “Gleichwohl können diese – anders als im Buchformat – zu rechtsextremistischen Propagandazwecken ohne Probleme heruntergeladen und umfunktioniert werden. Das ist eine nicht zu unterschätzende Grauzone”, sagt Schubert.

    Schockschwerenot! Sollten wir der Frau verraten, dass es inzwischen eine hypermoderne SciFi-Erfindung namens “Scanner” gibt, mit der man Symbole auch aus Bildern “herunterladen” (sozusagen) und dann zu rechtsextremistischen Propagandazwecken nutzen kann?

    Andererseits: Dann würde wahrscheinlich der Ruf nach einer Datenbank laut, in der alle Scannernutzer aufgeführt werden. (Potentielle Rechtsextremisten.) Ich überlege ob ich, um einen derzeitigen Trend am Leben zu halten, Arcor verklagen sollte, weil die Zugang zu rechtsextremistischen Inhalten in der Wiki ermöglichen.

    (Sorry für das Übermaß an Snark, aber der ganze PR-Stunt war ein Musterbeispiel für die Unpolitik und Technikinkompetenz, die derzeit in Politik und Justiz vorherrscht.)

  12. 8.12.2007 | 19:06

    Man kann aber gar nicht nicht genug löschen, Marian. Als Mensch, der ausschließlich zum “privaten Vergnügen” bloggt, habe ich das in brutalstmöglichem Umfang getan. Das Blog, das mir den Verdruss gebracht hat, existiert nun nicht mehr.

    Ich hoffe darauf, dass es vielleicht hilft, dass Stefan Niggemeier keinen Vergleich einging und jetzt in Berufung geht. Vielleicht werden die Hamburger letztlich vom BGH gestoppt. Soweit ich weiß, hat es noch kein Blogger riskiert, durch die Instanzen zu gehen.

    Persönlich glaube ich, dass manches Urteil nur aus dem einen Grund gefällt wird, weil die, die das tun, vom Internet und seiner Funktion nicht allzu viel verstanden haben - technisch und inhaltlich.

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