§ 182 Abs. 1 StGB n.F. vulgo: Sex-Verbot für Jugendliche

Ich bin geschockt. Dass die Schutzaltersgrenze auf 18 Jahre angehoben wird, kann ich noch verkraften. Aber:

- dass Bundesregierung und Bundesrat ohne Begründung auf das Erfordernis eines Mindestalters auf Täterseite verzichten

- dass sich Oppositionspolitiker erst heute (und nur in der BILD bzw. im SPIEGEL) darüber aufregen

[Ergänzung 11. Dezember 2007, 13:15 Uhr: Nach den Lawblog-Kommentaren von "h.c."(# 7 und # 9) hat zumindest die FDP-Bundestagsfraktion einiges gegen den Gesetzesentwurf unternommen bzw. zu unternehmen versucht. Dann stellt sich allerdings die Frage, warum es trotzdem nicht gelungen ist, Spiegel Online früher auf die Sache aufmerksam zu machen; immerhin geht es um Sex, Gewalt und GroKo-Schelte]

- und dass die Bundesministerin der Justiz wider besseres Wissen in einer Presseerklärung mindestens einem Oppositionspolitiker, der sich darüber aufregt, bescheinigt, eine falsche Aussage getroffen zu haben

das lässt meinen Politik-Verdruss doch immens anschwellen.

Im SpOn-Artikel (den BILD-Artikel kann ich online nicht finden; offenbar werden die Suchergebnisse über bild.t-online in Bezug auf die hier nunmal einschlägigen Suchbegriffe ironischerweise auch noch manipuliert – was grotesk ist, wenn man sich allein die heutige Start-Seite von BILD online anschaut) werden drei Punkte hervorgehoben: Zum einen soll es u.U. möglich sein, dass sich Jugendliche durch einvernehmlichen Sex strafbar machen. Und zum anderen soll das Kriterium “einvernehmlich” dabei noch durch eine Verschärfung der Definition “Gegenleistung” aufgeweicht werden. Den dritten Punkt in Bezug auf Kinderpornographie lasse ich mal ganz außen vor.
Ich beschränke mich im folgenden auf den ersten Punkt, jetzt schon von allen als “Sex-Verbot für Jugendliche” bezeichnet.

Um eine kurze Zusammenfassung voranzustellen: Die Kritik aus den Oppositionsparteien ist berechtigt, kommt aber um Monate, wenn nicht Jahre zu spät. Und schuld ist nicht die UN, nicht der Europarat, nicht die EU – sondern die Bundesregierung und der Bundesrat.

1. Die gegenwärtige Fassung des § 182 Abs. 1 Strafgesetzbuch

§ 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen

(1) Eine Person über achtzehn Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

1. unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder

2. diese unter Ausnutzung einer Zwangslage dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

So lautet § 182 Abs. 1 StGB in seiner gegenwärtigen Fassung. Durch den Gesetzentwurf (pdf), über den der Bundestag am Donnerstag zu entscheiden hat, soll er geändert werden. Warum das? Kurz gesagt: Weil der Rahmenbeschluss der EU die Kindesdefinition der UN zu Grunde legen. Und nach der UN-Definition ist ein Kind jeder Mensch, der das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

2. Der Gesetzentwurf Drucksache 16/3439

In dem Gesetzentwurf wird zunächst unter der Überschrift “Problem und Ziel” erläutert, warum der § 182 Abs. 1 StGB angepasst werden muss:

Der Rahmenbeschluss 2004/68/JI des Rates vom 22. Dezember 2003 zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie (ABl. EU Nr. L 13 vom 20. Januar 2004 S. 44) ist nach dessen Artikel 12 Abs. 1 bis zum 20. Januar 2006 umzusetzen. Dazu wird es erforderlich sein, den strafrechtlichen Schutz des § 182 Abs. 1 Nr. 1 des Strafgesetzbuches (StGB) (sexuelle Handlungen mit Personen unter sechzehn Jahren unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt) auf die Altersgruppe der Sechzehn- und Siebzehnjährigen zu erstrecken und den Versuch des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen in diesen Fällen unter Strafe zu stellen.

Link zum Rahmenbeschluss 2004/68/JI des Rates vom 22. Dezember 2003 (pdf)

Link zur offiziellen Zusammenfassung

Im Gesetzentwurf (vollständiger Titel: “Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie”) heißt es in Artikel 1 unter Punkt 6 lit. a) auf Seite 5 der Drucksache, Anlage 1:

6. § 182 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 werden die Wörter „Eine Person über achtzehn Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren“ durch die Wörter „Wer eine Person unter achtzehn Jahren“ ersetzt.

Darin ist sowohl die Heraufsetzung des Schutzalters, als auch die Senkung des Täteralters enthalten.

Zur Begründung dieser Änderung wird auf Seite 8 der Drucksache ausgeführt:

Zu Nummer 6 (§ 182)

Zu Buchstabe a (Absatz 1)

Im Neunundzwanzigsten Strafrechtsänderungsgesetz vom 31. Mai 1994 (BGBl. I S. 1168) wurde die Schutzaltersgrenze bei sexuellem Missbrauch von Jugendlichen in § 182 Abs. 1 auf sechzehn Jahre festgelegt. Folgende Gründe führen dazu, sie auf achtzehn Jahre heraufzusetzen:

In erster Linie setzt die Änderung den Rahmenbeschluss des Rates der Europäischen Union vom 22. Dezember 2003 zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie um. Der Rahmenbeschluss folgt in senem Artikel 1 Buchstabe a dem im Vergleich zum deutschen Strafrecht (§§ 19, 176 Abs. 1 StGB) weiteren Begriff des Kindes nach dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 20. November 1989 über die Rechte des Kindes. Kind im Sinne des Übereinkommens ist gemäß dessen Artikel 1 jeder Mensch, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Nach Artikel 2 Buchstabe c Doppelbuchstabe ii des Rahmenbeschlusses sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Vornahme sexueller Handlungen mit einem Kind (gemäß Artikel 1 Buchstabe a jede Person unter achtzehn Jahren) zu bestrafen, soweit dem Kind dafür Geld, sonstige Vergütungen oder Gegenleistungen geboten werden.

Dann folgen längere Ausführungen über die Wertungswidersprüche, die innerhalb des Sexualstrafrechts bestanden hätten und durch diese Änderung gleich mit ausgeräumt würden (was durchaus sein mag, uns hier aber nicht weiter interessiert).

Zur Begründung der Absenkung des Täteralters von 18 Jahren auf quasi “jeder” heißt es zunächst:

Weiterhin erscheint es zur vollständigen Umsetzung des Rahmenbeschlusses geboten, auf das Erfordernis eines Mindestalters auf Täterseite zu verzichten.

Ist das eine ausführliche Begründung? Man erweitert mal eben den potentiellen Täterkreis um ein paar Millionen Menschen, weil es “geboten” erscheint. Der folgende Satz, mit dem die Begründung dann auch gleichzeitig endet, taugt zur Begründung der Herabsetzung des Täteralters ebenfalls nicht:

Das bisherige Mindestalter des Täters von achtzehn Jahren verliert zudem bei einer Heraufsetzung der Schutzaltersgrenze von sechzehn Jahren auf achtzehn Jahre weitgehend seinen bisherigen Sinn, wonach zwischen Täter und Opfer aufgrund des Altersunterschiedes regelmäßig ein Erfahrungs- und Machtgefälle besteht.

Es ist mir schon klar, dass zwischen einer fast 18-Jährigen und z.B. einem 14-Jährigen ein Erfahrungsgefälle wohl eher in Richtung des potentiellen Opfers besteht – aber inwiefern kann das die Aufhebung des Täteralters begründen?

3. Die Stellungnahme des Bundesrates

Am 13. Oktober 2006 (!) hat der Bundesrat seine Stellungnahme zu dem Gesetz beschlossen; man kann sich also ausmalen, wie lange der Gesetzentwurf den Fachpolitikern, auch denen von der Opposition, schon vorgelegen haben muss.

Hat der Bundesrat irgendwelche Einwände gegen die Änderung des § 182 Abs. 1 StGB? Nein. Vielmehr möchte der Bundesrat eine Verschärfung bezüglich einer entsprechenden Gegenleistung für sexuelle Handlungen durchsetzen; es sollen nicht nur entgeltliche, sondern auch immatrielle Vorteile als Gegenleistung gelten. (Das betrifft den zweiten Punkt aus dem SpOn-Artikel, den ich hier nicht ausführlich behandeln will).

4. Die aktuelle Reaktion der Oppositionspolitiker

Über die aktuelle Reaktion der Opposition steht bei SpOn:

Die Opposition im Bundestag protestiert geschlossen wie selten. Im “Altersunterschied zwischen Täter und Opfer” liege ein “unrechtsbestimmendes Merkmal”, so Jerzy Montag (Grüne), da hier ein “Erfahrungs- und Machtgefälle zum Ausdruck” komme. Wenn ein Täter künftig sogar jünger sein könnte als das Opfer, würde die bisherige “Schutzidee der Norm auf den Kopf gestellt”. Der Gesetzentwurf, warnt auch Jörg van Essen (FDP), verlasse die Balance “zwischen selbstbestimmter Sexualität und dem Schutz von jungen Menschen vor sexuellem Missbrauch”. Zu befürchten sei, dass Jugendliche nicht geschützt, sondern im “Prozess ihrer sexuellen Selbstfindung massiv eingeschränkt werden”. Und der stellvertretende Vorsitzende des Rechtsausschusses Wolfgang Neskovic (Linksfraktion) konstatiert: Auf “geradezu alberne Weise” werde hier “die hormonelle und lebensgeschichtliche Unterschiedlichkeit junger Menschen relativiert” – “bisher legales Werbungsverhalten unter Teenagern” werde “kriminalisiert”.

Alles richtig. Aber warum erst heute, wenn ich fragen darf? Wie gesagt, der Bundesrat hatte das Teil schon vor über einem Jahr auf dem Tisch. Sollen wir daraus schließen, dass die Herren rechtspolitischen Sprecher den Gesetzesentwurf heute zum ersten Mal gesehen haben? Was machen die eigentlich sonst den ganzen Tag über?

5. Die Stellungnahmen des Bundesministeriums der Justiz

Mir sind zwei Stellungnahmen bekannt. Zum einen die aus dem SpOn-Artikel:

Justizministerin Zypries hat nun zwar erklären lassen, “einvernehmliche sexuelle Kontakte zwischen Jugendlichen nach einer Kinoeinladung” würden “nicht vom Gesetz erfasst”. Solche Fälle, erläutert ein Sprecher, seien “sozialadäquat” und fielen nicht unter den “Schutzzweck der Norm”. In der Gesetzesbegründung, räumt das Bundesjustizministerium ein, findet sich eine solche Klarstellung bislang aber nicht.

Eine solche Klarstellung wird einen Strafrichter im Zweifel auch einen feuchten Kehricht interessieren. Solche skurilen Auslegungsmethoden wie “Wille des Gesetzgebers” muss man zwar in den Klausuren anwenden, aber in der Praxis spielen sie keine Rolle. Und ex post im Rahmen der Beweisaufnahme festzustellen, ob eine Kontaktanbahnung bzw. der darauffolgende Geschlechtsverkehr “sozialadäquat” war, wird wohl nur Sado-Masochisten gefallen.

Die zweite Stellungnahme, die mir untergekommen ist, stammt direkt vom Internetauftritt des BMJ und ist eine glatte Unverschämtheit:

Sexuelle Kontakte zwischen Jugendlichen werden nicht kriminalisiert

(…)

„Der Gesetzentwurf stellt nicht unter Strafe, wenn zwei Jugendliche eine sexuelle Beziehung miteinander haben. Daher ist die Aussage von Herrn Abgeordneten Montag in der heutigen Ausgabe der BILD-Zeitung schlicht falsch. Kein Jugendlicher muss befürchten bestraft zu werden, wenn er einen anderen ins Kino einlädt und hofft, dass es zum Austausch von Zärtlichkeiten oder sexuellen Berührungen kommt“ erklärte Brigitte Zypries.

Doch, genau das muss er befürchten. Ein Vater, dem der Umgang seiner Tochter nicht passt, kann zumindest schonmal einen Anfangsverdacht schaffen, der dann zu Ermittlungen Anlass gibt. Und dass das nicht bis zu einer Verurteilung gehen kann, ist durch nichts belegtes Wunschdenken der Ministerin.

Mit dem Gesetzentwurf folgt die Bundesregierung ihrer europarechtlichen Pflicht, die Vorgaben eines Rahmenbeschlusses der Europäischen Union in nationales Recht umzusetzen.

Immer die gleiche Leier.

Der Rahmenbeschluss hat zum Ziel, Kinder und Jugendliche vor dem Abgleiten in die Prostitution zu schützen. (…) Künftig wird – aufgrund der europarechtlichen Vorgaben – das Schutzalter für Opfer von sechzehn auf achtzehn angehoben. Gleichzeitig verlangt der Rahmenbeschluss, dass der Täterkreis auch auf Personen unter achtzehn ausgedehnt wird.

In der Entwurfsbegründung heißt es, dass letzteres “geboten erscheint”. Nach einem “Verlangen” hört sich das nicht an.

„Schutzzweck unseres Gesetzes ist es, ein Abgleiten von Kindern und Jugendlichen in die Prostitution verhindern.

Copy & Paste beherrschen sie also beim BMJ.

Es ist absurd, wenn behauptet wird, dass ein geschenktes Kaugummi oder ein Kinobesuch sexuelle Beziehungen zwischen Jugendlichen strafbar machen.

Das ist in der Tat absurd. Wer hat das behauptet? Und ab welchem “Tarif” hört die Absurdität auf? In der Entwurfsbegründung steht dazu nichts.

Es ist verantwortungslos, unsere redlichen Bemühungen, Kinder vor Prostitution zu schützen, durch gezielte Falschinformationen zu diskreditieren“, betonte Zypries.

Wie gemein. Mir kommen gleich solidarische Mitleids-Tränen.

Mit dem Gesetz soll ein sexueller Missbrauch von Jugendlichen und die Gefahr der Prostitution von Kindern und Jugendlichen vermieden werden.

Der Satz kommt mir irgendwie bekannt vor.

Nach diesem Sinn und Zweck müssen die Strafverfolgungsbehörden die gesetzlichen Regelungen auslegen und anwenden.

Aha. Wo das Abgleiten in die Prostitution anfängt, geht aus dem Gesetzentwurf aber nicht hervor.

So versteht es sich von selbst, dass einvernehmliche sexuelle Kontakte zwischen Jugendlichen nach einer Kinoeinladung nicht vom Gesetz erfasst werden.

Nach diesem Gesetzentwurf mit dieser Begründung versteht sich das gerade nicht “von selbst”. Und die nachträgliche Überprüfung der Einvernehmlichkeit wird sicher auch ein Zuckerschlecken für alle Beteiligten.

Voraussetzung für eine Strafbarkeit ist vielmehr, dass die sexuellen Handlungen tatsächlich als Gegenleistung für das Entgelt erfolgen. Der Eingeladene muss also die sexuellen Kontakte nur deshalb zulassen, weil er dafür Geld oder einen sonstigen Vorteil bekommt.

Am Anfang der Presseerklärung, wir erinnern uns, wurde so ziemlich das Gegenteil behauptet, nämlich, dass “kein” Jugendlicher irgendwas bei einer Einladung zum Kino befürchten müsse.

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41 Kommentare zu “§ 182 Abs. 1 StGB n.F. vulgo: Sex-Verbot für Jugendliche”

  1. 10.12.2007 | 22:41

    Ist doch klasse, da kann man als zugunsten eines achtzehnjährigen Autofahrers verschmähter Liebhaber seiner Klassenkameradin viel lockerer einen reindrücken.

    Und besorgte Eltern haben endlich auch entsprechende Möglichkeiten.

    Blöd nur für die Kläger, dass da die zu erwartenden Verfahren nicht alle vor dem Hamburger Landgericht stattfinden können. ;-)

  2. stefanolix
    10.12.2007 | 22:48

    Der Gesetzentwurf hat noch entscheidende Mängel: es fehlt der Bezug zum internationalen Terrorismus, zur Vorratsdatenspeicherung und zur Online-Durchsuchung. Wo ist dieser Schäuble, wenn man ihn mal braucht?

    Aber Marc: vom Hamburger Landgericht wissen wir bisher nur, dass es sehr eigentümliche Urteile in Sachen Medienrecht fällt. Vielleicht verstehen sie ja vom Sex etwas mehr? ;-)

  3. stefanolix
    10.12.2007 | 23:26

    Hier ist ein Link zu den Ergebnissen einer Expertenanhörung.

  4. 10.12.2007 | 23:54

    stefanolix,

    Expertenanhörung. Okay. Und? Das ist ja nun richtig erschreckend. Ich muss jetzt nach 4/8 erstmal ne Pause machen:

    - der Oberstaatsanwalt winkt auf 5 (in Worten: fünf) Seiten praktisch alles durch, auch wenn er hin und wieder etwas mehr Genauigkeit anmahnt

    - der Strafverteidiger verreißt den Gesetzentwurf auf 22 Seiten

    - die Rechtsprofessorin hat auch eine ganze Menge zu monieren – auf 11 Seiten

    … und der Flo, mit dem ich zusammen in der Referendariats-AG saß, ist also jetzt Professor. Auf seinen nur 9 Seiten gibt er mir in dem entscheidenden Punkt recht. Mehr will ich gar nicht.

    Muss ich mir den Rest jetzt auch noch antun? Formale Kriterien gibt es ja bei diesen “Anhörungen” offenbar nicht; jeder macht, was er will. Aber selbst dort, wo die Experten der Meinung waren, so gehe es nicht, ist der Entwurf unverändert geblieben.

  5. stefanolix
    11.12.2007 | 0:22

    Eben. Es ist erschreckend, wie Politiker beraten werden und es ist noch erschreckender, was sie daraus machen. Im Zweifel muss doch die Entscheidung lauten: ich mache aus diesem Unsinn überhaupt gar kein Gesetz oder ich arbeite so lange an einem besseren Gesetz, bis es fertig ist. Wie konnte das passieren, dass so weitreichende Rahmenregelungen in Brüssel durchgewinkt wurden, aber hier niemand etwas gemerkt hat? Welche Lobby ist da im Hintergrund am Werk?

  6. 11.12.2007 | 0:59

    Lieber Marian Wirth,

    danke für diesen ebenso gründlichen wie kompetenten Beitrag! Es war ein Vergnügen, ihn zu lesen; wenn auch der Gegenstand wenig vergnüglich ist.

    Ich hatte vor, etwas Längeres zu diesem Thema zu schreiben. Jetzt werden ich nur etwas (für meine Verhältnisse) Kürzeres zu schreiben brauchen und kann im übrigen hierher verlinken.

    Herzlich, Zettel

  7. 11.12.2007 | 9:53

    Doch, genau das muss er befürchten. Ein Vater, dem der Umgang seiner Tochter nicht passt, kann zumindest schonmal einen Anfangsverdacht schaffen, der dann zu Ermittlungen Anlass gibt. Und dass das nicht bis zu einer Verurteilung gehen kann, ist durch nichts belegtes Wunschdenken der Ministerin.

    Du kannst dir bei einer Sache verdammt sicher sein: Sagen wir mal Teenager A (16) schläft mit Teenagerin B (16) und der Vater C (46) bekommt das mit. Er ruft die Polizei, et cetera. Glaubt der Gesetzgeber im Ernst, dass nicht im Zweifelsfall so viel Druck auf die Tochter ausgeübt wird (angefangen bei der Streichung des Taschengelds, beendet beim Rauswurf aus der elterlichen Wohnung) dass die Tochter schon bald bestätigen wird, dass das ganze “nicht einvernehmlich” war? Falls ja ist er noch weldfremder als ich befürchtet hatte.

    By the way: Gegenleistung? Wäre ich wieder ein Teenie (und da sei Gott davor) und brächte meiner Flamme etwas mit was sie toll findet (Rosen, das neue Morissey-Album, ‘nen Gutschein für ‘ne Flatrate-Party, worauf Mädels halt so stehen), natürlich in der Hoffnung dass ich dadurch in ihrem Ansehen steige und am Ende ein Kuss oder mehr rausspränge, machte ich mich dann nicht auch schon strafbar? Und gilt das auch wenn ich in einer Beziehung bin? “Hi, Süße, ich hab’ dir das Buch mitgebracht, das du von mir haben wolltest… äh… lass uns heute lieber nicht im selben Zimmer übernachten.”

    Es ist verantwortungslos, unsere redlichen Bemühungen, Kinder vor Prostitution zu schützen, durch gezielte Falschinformationen zu diskreditieren“, betonte Zypries.

    Unredlich, geradezu, schlechte Gesetze zu kritisieren, wenn sie doch gut gemeint sind. Pfui. Schämen Sie sich, Herr Wirth. Und an die Kinder denkt mal wieder keiner.

    Den dritten Punkt in Bezug auf Kinderpornographie lasse ich mal ganz außen vor.

    Besteht die Chance, dass da noch was kommt? Mich interssiert nämlich gerade wirklich wie das aussieht. Also ob eine Teenie-Romanze schon kritisch wird, wie VIVA jetzt mit den frühen Britney-Spears-Videos zu verfahren hat, ob ich meine Mutter verklagen kann, wenn sie alte Photoalben auf Familienfeiern rausholt (mit Bilder von mir, damals unschuldige 17, in Badehose am Strand der DomRep) und ob ich mich am besten sofort selbst stellen sollte, weil ich Nabokovs Lolita und Wedekinds Frühlings Erwachen im Schrank stehen habe. Und was ist mit so etwas hier? Oder mit einem Spiel das versucht die Thematik allegorisch anzugehen? Strafbar?

    Den Teil des Gesetzesvorhabens halte ich für nicht weniger schwammig und dadurch potentiell gefährlich als den Rest des Schmarrns.

  8. dagny
    11.12.2007 | 9:55

    Bleibt als letzte Chance den Ersatzkaiser, ähh, das BVerG anzurufen?

    (Hoffe ich doch??)

  9. Lina
    11.12.2007 | 10:29

    @ stefanolix

    Welche Lobby da am Werk ist, fragst Du? Ich sag’s Dir: erst mal die der getarnten amtlichen Sittenwächter und Moralapostel, dann die der staubtrockenen, weil uninspirierten Textbürokraten, und schliesslich die jener Leute in Funktionen, die anderen grundsätzlich nicht mehr gönnen wollen als sie selbst sich zu nehmen wagen; oder was sie eben einfach nicht abbekommen. Eine konsumorientierte Lobby kann es jedenfalls nicht gewesen sein;-).

    Es braucht unbedingt Schutz vor Missbrauch, aber das hätte, wie Du sagst, sicher weit weniger umständlich und widersprüchlich geregelt werden können. Der grösste Skandal daran ist nach meinem Empfinden die nach UN-Vorgabe getätigte Heraufsetzung der Altersgrenze von 16 auf 18 Jahre in seiner Anmassung, Intimes terminieren zu wollen.

    @ Marian,

    dem Deine Ausführlichkeit lobenden Dank von Zettel möchte ich mich dankend anschliesssen! Es erscheint mir als die einfachste Lösung.

  10. R.A.
    11.12.2007 | 10:45

    @Marian:
    Herzlichen Dank für diese ausführliche Darstellung.

    Das ist eben der Vorteil von (guten) Blogs – durch die Verlinkung der Quellen kann man sich selber ein Bild machen, wer da lügt.

    Bei der Zeitungslektüre hatte ich schon so meinen Verdacht, aber wenn da nur Aussage gegen Aussage gestellt wird, ist man als einfacher Leser eben aufgeschmissen.

    Ein Wort zu den Oppositionspolitikern: Die werden normalerweise keine Bundesratsvorlagen bekommen. Und als Abgeordnete so zugeschüttet mit Unterlagen, daß es durchaus sein kann, daß sie die Vorgeschichte solcher Ideen nicht mitbekommen, bis sie im Bundestag aufschlagen.

  11. 11.12.2007 | 10:54

    Eines noch: Das hier ist ein Musterbeispiel dafür wie wir politisch mit Kindern umgehen weil zwei Dinge parallel stattfinden. Größere Viktimisierung und größere Kriminalisierung.

    Kinder… Unsinn, Jugendliche, die natürlich keine Kinder mehr sind, können schon ab 14 Täter werden und sollen mit immer schärferen Strafen (siehe auch die Politik derzeit in Hamburg) abgeschreckt werden, weil sie ja alle Folgen ihres Handelns absehen können müssen. Fein. Dann kann man aber nicht gleichzeitig immer stärkere Beschneidungen fordern, Jugendliche bis 18 zu willenlosen Opfern erklären, die man um jeden Preis schützen muss vor Sex, vor Gewalt, vor Verderbnis durch die Medien (Killerspiele), et cetera.

    Es ist ein abstrus widersprüchliches Bild das wir uns da von der Jugend schaffen. Oh, ganz nebenbei: Was sagen eigentlich die Jugendlichen, um die es hier ja geht, zu dem Thema?

  12. R.A.
    11.12.2007 | 10:59

    Parallel fordert übrigens die SPD vielerorts, das Wahlrechtsalter auf 16 zu senken.

    Reif genug um über Krieg und Frieden zu entscheiden – aber zu unreif um zu knutschen. Was für ein Menschenbild haben eigentlich manche Leute?

    Im übrigen:
    Zum Verhalten zumindestens der FDP-Opposition gibt es im Lawblog etwas zu lesen, die haben offenbar schon seit Jahren versucht, gegen dieses Gesetz anzugehen (nicht daß das irgendeine Zeitung für berichtenswert hielte).
    http://www.lawblog.de/index.php/archives/2007/12/10/links-einhundertachtzig/#comments

  13. 11.12.2007 | 11:08

    @R.A.

    Reif genug um über Krieg und Frieden zu entscheiden – aber zu unreif um zu knutschen. Was für ein Menschenbild haben eigentlich manche Leute?

    Das kann ich dir sagen: Es ist das Bild eines Menschen, der möglichst früh über andere und möglichst nie über sich selbst entscheiden darf.

    Es wird natürlich von denen propagiert, die wissen, dass ihr liebster Zeitvertreib bei individueller Selbstbestimmung nicht mehr gefragt ist, bei allgemein anerkannter Fremdbestimmung aber um so mehr.

  14. 11.12.2007 | 11:19

    Lieber Zettel,

    danke für diesen ebenso gründlichen wie kompetenten Beitrag!

    Danke! Dass meine Verlinkung gründlich ist, wusste ich natürlich von Anfang an; dass meine strafrechtliche Kompetenz doch höher zu sein scheint, als es meine Strafrechtsklausuren seinerzeit ausdrückten, weiß ich zumindest nach dem Überfliegen einiger Expertenmeinungen.

    Ich hatte vor, etwas Längeres zu diesem Thema zu schreiben. Jetzt werden ich nur etwas (für meine Verhältnisse) Kürzeres zu schreiben brauchen und kann im übrigen hierher verlinken.

    Oh, ich wollte Ihnen keines eine Exkulpationsmöglichkeit verschaffen. Ich habe extra den europarechtlichen Teil für Sie ausgespart ;-) .

  15. 11.12.2007 | 11:33

    Björn,

    Du kannst dir bei einer Sache verdammt sicher sein…

    Ich bin mir zumindest verdammt sicher, dass es solche Fallkonstellationen geben wird. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass der Gesetzgeber das übersehen hat.

    Besteht die Chance, dass da noch was kommt?

    Nee, zum Thema Kinderpornographie kommt von mir nichts. Ich bin zu prüde, um dazu ein objektiviertes Urteil abzugeben. In diesem Bereich erregen die geplanten Gesetzesänderungen auch meinen Widerwillen nicht in besonderem Maße (jaja, ich muss noch an meiner Liberalität arbeiten).

    Frühe Britney-Spears-Videos sind IMHO aber kein Problem; da war sie doch schon über 18 – und das sieht man auch. Oder?

    Und Geschenke (wie z.B. Blumen von der Tanke) gibt’s halt nur noch nach der Hochzeit. Sorry, gals.

    Im übrigen, Björn? Du kannst ja Themen auch ganz schön ausführlich behandeln, wie man in Deinem Blog sieht. Wieso sollen Zettel und ich eigentlich immer die ganze Arbeit machen? Also: Hau’ rein!

  16. 11.12.2007 | 11:43

    dagny,

    Bleibt als letzte Chance den Ersatzkaiser, ähh, das BVerG anzurufen?

    Den Vorwurf, die geplanten Gesetzesänderungen seien verfassungswidrig, habe ich bis jetzt noch nicht gelesen. Was natürlich auch einiges über unsere Verfassung aussagt.

  17. 11.12.2007 | 11:51

    Lina,

    dem Deine Ausführlichkeit lobenden Dank von Zettel möchte ich mich dankend anschliesssen!

    Danke.

    die nach UN-Vorgabe getätigte Heraufsetzung der Altersgrenze von 16 auf 18 Jahre

    Das mit der UN-Vorgabe stimmt nicht ganz. Die UN sieht nämlich eine Ausnahme zumindest dann vor, wenn im nationalen Rahmen die Volljährigkeit schon vor dem vollendeten 18. Lebensjahr beginnt. In den EU-Regelungen ist die Altersgrenze dagegen definitiv 18 Jahre.

  18. 11.12.2007 | 11:56

    @”Es ist das Bild eines Menschen, der möglichst früh über andere und möglichst nie über sich selbst entscheiden darf.” – á point! Manchmal frage ich mich, ob die noch ganz dicht sind. Eines Tages wird am Himmel über Berlin ein riesiger Arsch erscheinen und den ganzen Saftladen fürchterlich zusammenscheißen. Ich wage mir gar nicht auszumalen, was für Mißbrauch mit Übergriffen auf die sexuelle Selbstbestimmung getrieben werden kann, wenn elterliche Ablehnung der jeweiligen Partner, pubertäre Rachsucht für sexuelle Enttäuschungen und das arglistige Auge des Nachbarn denunziattionstechnisch ineinandergreifen.

  19. 11.12.2007 | 12:06

    R.A.,

    auch Dir vielen Dank für den Dank.

    Das mit dem “mit Vorlagen zugeschüttet” will mir nicht so ganz einleuchten. Hier geht es immerhin um die Änderung von Kernbereichen des StGB. Und als ich gestern auf der Seite von Jörg van Essen war, habe ich erstmal gesehen, was der Mann so alles für presseerklärungswürdig hält. Das hat m.E. nicht so viel mit Zugeschüttetwerden zu tun, sondern mehr mit Prioritätensetzung.

    Und wenn es denn so sein sollte, dass die FDP-Bundestagsfraktion gegen den Gesetzentwurf gekämpft hat, dann kann ich nur mit Lawblog-Kommentator Jens Ferner antworten:

    An die Jungs und Mädels von der FDP im Bundestag: So dolle kann das ja nicht sein mit der Öffentlichkeitsarbeit. An mir lief es total vorbei und ich versuche alles zum Thema zu lesen, erst der Spiegel Artikel weckte heute morgen mein Interesse

    Und Du, lieber R.A., reihst Dich da ein. Anstatt das zum Thema eines eigenen Blog-Eintrags zu machen, versteckst Du Deine FDP-Verteidigung hier in den Kommentaren. Warum habe ich eigentlich wie ein Löwe darum gekämpft, dass Du bei uns zum Autor aufsteigst? ;-)

  20. R.A.
    11.12.2007 | 12:11

    Schön der Reihe nach:
    Zuerst war nur die Rede davon, daß der Bundesrat darüber beraten hat.
    Das muß man nun als MdB nicht umbedingt mitbekommen.

    Dann habe ich im lawblog gelesen, daß das auch im Bundestag schon länger Thema ist – und da hat die FDP offenbar sehr wohl einiges getan.
    Und wohl auch veröffentlicht.

    Was nun die Medien davon abdrucken oder nicht, das ist wieder ein anderes Kapitel …

  21. Buenavista
    11.12.2007 | 12:17

    Ich geh dann mal schnell mein Buch über Egon Schiele verbrennen.
    Anschließend sollte ich in der Alten Pinakothek vorbeischauen, da hängen 14jährige nackte Mädels an der Wand.

    Meine Güte, da werden 17jährige aber ganz schnell juristischen Sprachunterricht nehmen müssen:

    “Komm, gehen wir ins Kino, ich lad dich ein wenn wir knutschen können” (STRAFBAR)

    “Komm, gehen wir ins Kino, ich lad dich ein, und wenn du magst, knutschen wir” (NICHT STRAFBAR)

    Und wenn mir dann noch bitte einer sagt, wie man eine 18jährige von einer 17jährigen unterscheidet?

    Oder noch besser: Wie stellt man sicher, dass eine 18jährige nicht für eine 17jährige gehalten werden kann?

    Und ist das, was ich mit 16 getan habe, schon verjährt?

  22. 11.12.2007 | 12:18

    R.A.,

    Das muß man nun als MdB nicht umbedingt mitbekommen.

    Jörg van Essen auch nicht? Hmmmm. Meinetwegen.

    Was nun die Medien davon abdrucken oder nicht, das ist wieder ein anderes Kapitel

    Ja, eben. Das ist mein großes Thema im Bereich meines Hobbys “Metablogging”. Aufgabe von Blogs kann es sein, das Versagen der Medien aufzufangen. Solche Angstbeißereien speziell gegen Blogger, wie sie jetzt verstärkt in der Süddeutschen auftauchen, sind ein Beleg dafür, dass das in den MSM wahrgenommen wird.

    Nur: Blog-Kommentare reichen da nicht, weder von “h.c” im Lawblog, noch von Dir hier. Blog-Einträge in einem Blog mit drei- bis vierstelligen Zugriffszahlen sollten es schon sein.

  23. 11.12.2007 | 12:22

    Buenavista,

    Oder noch besser: Wie stellt man sicher, dass eine 18jährige nicht für eine 17jährige gehalten werden kann?

    Vorlage des Personalausweises oder eines anderen geeigneten Dokuments.

    Wir könnten hier vielleicht demnächst auch ein Beischlafantragsformular als pdf anbieten. Lässt sich alles einrichten; wir sind ja flexibel.

  24. Buenavista
    11.12.2007 | 12:46

    Marian Wirth,

    nee, ich rede nicht von potentiellen Urlaubsflirts, sondern von Bildern, die eine 18jährige (oder älter) zeigen (als Foto oder Kunst), die aber irgendjemand für 17 halten könnte. Das kann bei Asiatinnen auch eine 25jährige sein.

    Wenn das dann ein Richter vom Landgericht Hamburg behandelt, siehts finster aus.

    Und darf man eigentlich jetzt noch Nabokov lesen?

  25. 11.12.2007 | 13:20

    Da kann man eigentlich nur abwarten, bis auch der §175 wieder aktiviert wird.

    Eigentlich weiß ich gar nicht, worüber ich mich mehr aufregen soll: Über die krebsgeschwürartig anwachsende Prüderie – oder über die handwerkliche Inkompetenz unseres Gesetzgebers… :(

  26. 11.12.2007 | 13:26

    Karsten,

    handwerkliche Inkompetenz unseres Gesetzgebers

    Das ist keine Inkompetenz, sondern Absicht. Je weniger Begründung für mutmaßlich umstrittene Änderungen, desto weniger Angriffsfläche in der späteren Experten-Anhörung.

  27. 11.12.2007 | 13:27

    R.A.,

    ich habe Deinen Hinweis auf die Kommentare von “h.c.” im Lawblog im Eintrag ergänzt.

  28. R.A.
    11.12.2007 | 13:31

    @Marian:
    > Jörg van Essen
    > auch nicht?
    Laß’ gut sein.
    Ich habe keine Ahnung, was Essen wann mitbekommen hat und wieviele Presse-Meldungen er abgesetzt hat.
    Mir ist auch gar nicht danach, ihn speziell zu verteidigen.

    Ich habe nur aus meiner eigenen Tätigkeit als schlichter Kommunalpolitiker einen Abwehrreflex übrig behalten.

    Nicht immer, wenn Bürger X in der Zeitung nichts drüber gelesen hat heißt das, daß sein Abgeordneter eine faule Sau ist.

    Das ist hier aber ein völliges Nebenthema.

    Generell (auch bei FDP-Fehlern) konzentriere ich meinen Ärger auf die MdBs, die Mist bauen. Nicht auf die, die nicht laut genug “Mist” rufen.

    Und im konkreten Fall hier ist schon wirklich unglaublich, daß sich in den beiden Koalitionsfraktionen wirklich eine Mehrheit finden sollte, die das alles für gut und wichtig hält.

  29. 11.12.2007 | 13:32

    [...] Ein Glück, dass ich das da ausblenden kann. Ich bin ja erst 17 und bekomme beim ersten richtigen Mal sowieso keinen Hoch. Jetzt erst recht nicht. [...]

  30. 11.12.2007 | 13:36

    R.A.,

    Laß’ gut sein.

    Das habe ich mit meinem “Hmmmm. Meinetwegen.” ja versucht ;-) . Wenn Du mich jetzt auch schon nicht mehr verstehst, dann muss ich mich wohl hilfesuchend an einen Kommunikationswissenschaftler wenden…

  31. 11.12.2007 | 13:40

    @Marian:

    Es scheint mir bei Frau Zypries eher Inkompetenz zu sein, so, wie sie immer wieder eine durchaus vernünftige Anwendung dieses Gesetzes auf Einzelfälle als völlig abwegig bezeichnet und offenbar darauf vertraut, dass Gerichte Gesetze nur so auslegen, wie sie sie gemeint hat…

  32. Buenavista
    11.12.2007 | 14:05

    Karsten

    Wenn sich Richter um etwas nicht kümmern, dann um das, was der Gesetzgeber vielleicht gemeint haben könnte.

    “Grundsätzlich straffrei” heißt immer: “kann strafbar sein”. Und Richter wie am LG Hamburg gibt’s viele.

  33. 11.12.2007 | 14:18

    @Buenavista:

    Das stimmt allerdings nicht so ganz. Im Rahmen der “historischen Auslegung” als einer der vier hauptsächlichen Auslegungsmethoden wird durchaus nach dem Willen des Gesetzgebers gefragt, als er dieses Gesetz erlassen hat.

  34. R.A.
    11.12.2007 | 15:02

    @Marian:
    Sorry, ich bin wohl heute etwas langsam.

    Bzw. mich regt dieser offensichtliche Unfug so auf, daß ich alles zu ernst nehme.

    Es ist doch unglaublich: Ein so weitreichendes Gesetz, ohne die mindestende Rechtfertigung, nur mit negativen Folgen – wie kann das sein?

  35. 11.12.2007 | 15:33

    Puritanisierung des Sexualstrafrechts auf der Zielgeraden…

    Wie ich bereits berichtete, plant die Bundesregierung eine Änderung des Sexualstrafrechts, die Jugendlichen auf der einen Seite abspricht, über ihre Sexualität frei entscheiden zu können und sie damit wie Kinder behandelt, sie auf der anderen Seite…

  36. Zentripetal
    11.12.2007 | 17:13

    Das hört sich ja alles echt toll an….
    Ich bin 18, meine Freundin ist 15, wir hatten noch keinen Sex, und ihr Vater ist Polizist. :-/
    Muss ich jetzt Angst haben, in U-Haft zu kommen, wenn ich meiner Freundin was zu Weihnachten (ist ja bald) schenke?
    Und da wundert man sich das Jugendliche nichts mit Politik zu tun haben wollen, schön wenn so komische Leute sich für mich entscheiden….

    P.S.: Aber in Frankreich hat dieser eine Pädophile vor seiner Entlassung Viagra vom Gefängnis-Arzt bekommen….aber DAS ist ja nicht schlimm…..

  37. Buenavista
    11.12.2007 | 18:41

    SPON meldet, das Ding ist erst mal vom Tisch, wird nicht verabschiedet.
    Offenbar haben da jetzt doch einige Muffensausen bekommen.

  38. 11.12.2007 | 22:08

    Buenavista,

    was wieder einmal beweist, dass es ungefähr genau zwei im Grundgesetz nicht vorgesehene Instanzen gibt, vor denen die GroKo Respekt hat: BILD und SpOn.

    Und das kann einen richtig depressiv werden lassen.

  39. Buenavista
    11.12.2007 | 23:24

    Das ist wohl wahr. Und mir kommen da noch ganz andere Gedanken bei der Art und Weise, wie das jetzt gelaufen ist. Muss ich jetzt nicht vertiefen.

    Nur soviel: Ich hoffe, dass die FDP ihren Schritt hin zu einer echten Bürgerrechtspartei weitergeht und sich löst vom Image der Klientelpartei.

    Da sehe ich nämlich ein Potential, das dauerhaft im zweistelligen Bereich liegt, und das ich weder bei den Grünen noch bei den Linken (bei denen schon gar nicht) aufgehoben wissen möchte.

    Und die GroKo muss weg, so schnell wie möglich

  40. 12.12.2007 | 12:23

    [...] Dazu wiederhole ich meinen gestrigen Kommentar: was wieder einmal beweist, dass es ungefähr genau zwei im Grundgesetz nicht vorgesehene Instanzen gibt, vor denen die GroKo Respekt hat: BILD und SpOn. [...]

  41. h.c.
    12.12.2007 | 16:57

    @R.A.

    „Dann habe ich im lawblog gelesen, daß das auch im Bundestag schon länger Thema ist – und da hat die FDP offenbar sehr wohl einiges getan.
    Und wohl auch veröffentlicht.“
    Dem kann ich nur begrenzt zustimmen: Gemacht im Bundestag wurde alles. Normalerweiße wollten Union und SPD das Gesetz quasi in 5 Minuten durchpeitschen. Im Rechtsausschuss haben wir dann eine Expertenanhörung durchgesetzt, später haben wir dann durchgesetzt dass ein Bericht der EU-Kommission abgewartet wird. Dieser Bericht war allerdings… nun sagen wir freundlich: nicht unbedingt detailgetreu… und ich habe dann auch schon keine 24 Stunden später gehört, dass Union und SPD weiterhin nix ändern wollen. Ob die sich das überhaupt durchgelesen haben… ja weiß ich nicht, wenn ich mir einige Äußerungen der Unions- und SPD-Politiker durchlese komme ich ins zweifeln, ob die überhaupt mehr als die Überschrift des Gesetzentwurfes gelesen haben. Wie die Kollegin Leutheusser-Schnarrenberger erst heute wieder sagte haben wir hier effektive und bewährte Gesetze gegen Kinderprostitution:
    U14: §176 StGB, U16: §182 StGB, U18: §180 Abs. 2 StGB (Sagte nicht Frau Leutheusser-Schnarrenberger, sag ich Euch aber. ;o) )
    Bzgl. der Pressearbeit gab es von Fraktionsseite aber Nachbesserungsbedarf, diese war nicht in dem Maße wie ich es mir vorgestellt hatte. Allerdings gibt es verschiedene Personen die darauf aufmerksam gemacht haben, u.a. habe ich dies in nicht-geringem Maße getan und wurde zumindest in einigen Blogs und Foren zitiert. Im Spiegel oder bei der Tagesschau oder sonst wie wäre es mir natürlich eher genehm gewesen, da man dort doch ein paar Menschen mehr auf Anhieb erreicht.

    @Marian Wirth

    Das lawblog hat durchaus nicht geringe Zugriffszahlen, und ich weiß nicht wie oft ich dieses Gesetzvorhaben dort schon erwähnt habe. Zumindest gefühlte tausendmal.

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