3. Januar 2008
Hallo, Herr Löning!
Soso, jetzt fordert also auch “die FDP” ein Kinderwahlrecht. “Die FDP”? Nein, wohl eher nur ein einzelner Bundestagsabgeordneter aus Berlin (irre ich mich, oder kommen aus der Berliner FDP öfter seltsame Positionen?) im Interview mit der “Berliner Zeitung”. Im Prinzip haben Boche und meine Wenigkeit dazu in früheren Beiträgen schon alles gesagt, was ich für erwähnenswert halte. Aktuell wundert mich nur, dass wir zwar einerseits mit Frau von der Leyen darüber diskutieren, ob es nicht nötig wäre, Eltern besser zu überwachen, um sicherzustellen, dass sie zumindest das Lebensnotwendigste für ihre Kinder tun - der Herr Löning ihnen aber andererseits offenbar durch die Bank zutraut, treuhänderisch für sie ein Wahlrecht auszuüben und dabei auch noch zwischen ihren eigenen Interessen und denen der Kinder zu unterscheiden. Seltsame Diskussionen, die da nebeneinander herlaufen!
Für diejenigen, die den Links zu den beiden alten Beiträgen nicht folgen möchten, aber vielleicht trotzdem eine Antwort zum Besten geben wollen, hier noch einmal die Liste der kritischen Fragen, die ich damals bei der Liberalen Stimme veröffentlicht hatte:
1. Welcher Elternteil nimmt die Stimmabgabe wahr? In der Wahlkabine darf sich immer nur eine einzelne Person aufhalten.
2. Hat das Kind das Recht, zu erfahren, wie für es abgestimmt wurde?
3. Wie überwacht der andere Elternteil, ob Absprachen bezüglich der Stimmabgabe eingehalten wurden?
4. Wenn eine Aufsicht des Jugendamtes über die Eltern beschlossen wurde, kontrolliert dieses dann auch die Stimmabgabe?
5. Wer nimmt das Stimmrecht bei Heimkindern wahr? Der Heimleiter? Oder - zentral für alle Kinder - der Bundeskanzler?
6. Dürfen die Eltern von fortgelaufenen Kindern weiterhin für diese abstimmen? Das Sorgerecht liegt ja noch bei ihnen…
7. Was ist im Falle ausländischer Eltern, deren Kinder die deutsche Staatsbürgerschaft haben? Dürfen die Eltern dann für die Kinder stimmen, nicht aber für sich selbst?
8. Wenn sich die Erziehungsberechtigten nicht einig werden können, wie ihre Kinder abzustimmen haben, entscheidet dann ein Gericht?
9. Welche Widerspruchsmöglichkeiten bieten sich einem Jugendlichen, der seine Interessen bei der Stimmabgabe nicht richtig vertreten sieht?
Die zehnte Frage muss ich allerdings ersetzen:
10. Wie kann jetzt auch noch ein FDP-Landesvorsitzender auf eine solche Idee kommen?
Verfasst von Karsten um 12:56 Uhr in der Kategorie Grundsatzfragen, Politik (Trackback)