7. Januar 2008
Wieviel Stimmen braucht der Mensch?
Wir haben in diesem Blog schon oft leidenschaftlich über Demokratie diskutiert. Zuletzt ging es um das Wahlrecht für Kinder. Würde man den Kindern Wählerstimmen geben, dann müssten die Eltern das Stimmrecht ausüben, bis die Kinder selbst wahlberechtigt sind. Damit würden die Stimmen von Eltern aufgewertet und die Stimmen anderer Wähler abgewertet. In unserer Diskussion haben wir aber festgestellt, dass dieses Verfahren mit großen Problemen verbunden wäre.
Einen radikal anderen Ansatz stellt die Initiative »Global Voter« vor. Wähler sollen nach ihrem Modell bis zu zehn Stimmen erhalten. Die Initiative will auf diese Weise dafür sorgen, dass Wähler mit bestimmten Verdiensten einen höheren Einfluss bekommen. In einem Interview mit der Zeitschrift »brand eins« sagt der Stiftungsgründer Kim P. Erichsen, wie das funktionieren soll:
Jeder Wähler und jede Wählerin kann im Laufe seines Lebens durch entsprechende Qualifikation zwischen einer und zehn Stimmen erreichen.
Das scheint mir attraktiv, denn das Kinderwahlrecht würde mir zur Zeit nur eine Stimme mehr einbringen. Mehr als zwei Kinder wären mit sehr viel mehr Stress verbunden.
Vielleicht könnte ich meine zehn Stimmen bald gegen ökonomisch fragwürdige Vorhaben wie den Mindestlohn einsetzen? Vielleicht könnte ich in Zukunft bei Kommunalwahlen Denkzettel in ungeahnter Größe verteilen? Aber bevor meine Omnipotenz-Phantasie mit mir durchgeht, stelle ich mir die Frage: Warum sollen einige Wähler mehr Stimmen haben als andere?
Und zwar, weil die, die zehn Stimmen haben, mehr für das demokratische System und ihre Gesellschaft getan haben als die anderen. Jeder Bürger wird mit einer Wahlstimme geboren, die er ab dem 16. Lebensjahr ausübt. [...] Das ist sozusagen die Basisstimme. Darüber hinaus erhalten alle Wahlberechtigten eine Stimme dazu, wenn sie einen Schulabschluss gemacht haben, ganz egal an welcher Schule. Für eine abgeschlossene Berufsausbildung, eine Meisterprüfung oder einen Hochschulabschluss gibt es eine weitere Stimme. Wer promoviert oder habilitiert, kriegt noch eine Stimme hinzu — das Gleiche gilt aber auch für Bürger, die mehrere Jahre Selbständigkeit hinter sich gebracht haben, etwa nach dem zweiten Bildungsweg oder einer Meisterprüfung.
Damit kann man aber noch nicht zehn Stimmen gewinnen. Die Initiative will »sozialpolitisches Engagement« würdigen und beispielsweise für ehrenamtliche Arbeit in Vereinen, Stiftungen oder Parteien weitere Stimmen vergeben. Nach zehn Jahren gibt es die erste Stimme, nach zwanzig Jahren eine weitere Stimme und nach dreißig Jahren kommt noch eine obendrauf. Damit könnte man auf maximal sieben Stimmen kommen. Etwas wolkig verkündet der Stiftungsgründer schließlich:
… und dann müssen wir natürlich noch außergewöhnliches Engagement auszeichnen. Wahlberechtigte erhalten für besonderes und nachhaltiges humanitäres Wirken eine Art »Orden«, der ein bis drei Stimmen wert ist. Diese Auszeichnung gebührt den herausragendsten Bürgern, jenen, die sich besonders engagieren — und darüber entscheiden die Bürgerinnen und Bürger oder ihre Gremien selbst. Das heißt, in direkter Demokratie. [...]
Ihr könnt Euch vorstellen, dass ich beim Abtippen dieser Abschnitte Tränen gelacht habe. Selten beobachtet man eine solch eindrucksvolle Paarung aus Naivität und Sendungsbewusstsein in freier Wildbahn. Am Ende des Interviews sagt Kim P. Schmitz:
Dass die Handschlaggesellschaft funktioniert, zeigen die Menschen, die ebay nutzen, jeden Tag — und da werden die Bewertungskriterien auch nicht für Mumpitz gehalten.
Der Journalist Wolf Lotter hat dieses Interview für »brand eins« geführt. Ihm würde ich gern die Frage stellen: Warum haben Sie nicht nachgefragt, nach welchen Kriterien die »Orden« und die Stimmen für soziales Engagement zuerkannt werden sollen? Im Programm der Stiftung und in den Aussagen des Stiftungsgründers ist dazu nichts zu finden. Würde die Arbeit in beliebigen gemeinnützigen Vereinen zu weiteren Stimmen verhelfen, dann bekäme sie wohl fast jeder Deutsche zuerkannt.
Als TU-Absolvent, Selbständiger, Ehrenamtlicher, Freizeitsportler und Vereinsmitglied würde ich je nach Zählweise und Meriten sieben bis neun Stimmen in die Wahlurne werfen. Hätte ich irgendwann die Zeit, meine Doktorarbeit zu Ende zu schreiben, käme ich vielleicht auf zehn Stimmen. Warum kommt mir das wie eine neue Variante des Dreiklassenwahlrechts vor?
Ein Grundsatzdokument der Stiftung kann als PDF-Datei heruntergeladen werden. Auf Seite 7 werden die Kriterien für die Verteilung der Stimmen erläutert und auf Seite 8 wird uns eine Beispielrechnung präsentiert:
Im theoretischen Modellfall erreicht ein Bürger mit 45 bis 50 Jahren seine maximale demokratische Gewichtung, also 10 Stimmen. In einem Alter von etwa 35 Jahren aber könnte er schon 8 oder 9 Stimmen erlangen. Für eine(n) 25-Jährige(n) sind 5 Stimmen durchaus denkbar. Die sich stufenweise entwickelnde »Qualifizierte Demokratie« setzt keinen der heute bestehenden Grundsätze aufs Spiel! Diejenigen Wählerinnen und Wähler, die nur mit einer Stimme abstimmen könnten oder wollten, werden mit einem Minderheitenschutz versehen, obwohl sie in der »Neuen Demokratie« quantitativ vielleicht die Minderheit ausmachen. »Einstimmer« werden schon deshalb nicht zur vernachlässigenden Minderheit, weil Grundgesetze und Grundrechte ausschließlich mit Mehrheiten von z.B. 90 Prozent aller zur Abstimmung Berechtigten beschlossen werden können.
So ist das nämlich. Und vor der Einführung der direkten Meritokratie erklärt uns Kim P. Schmitz, mit welchen Menschen man das neue System verwirklichen kann:
Dazu braucht es Menschen, die ein System entwickeln, in dem das Beste nicht nur eine Vision bleibt, sondern auch für alle sichtbar umgesetzt wird.
Und das setzt er in die Welt, als ob wir nicht genug Erfahrungen mit Gesellschaftssystemen hätten, die einen ganz neuen Menschen voraussetzen …
Via: Interview in »brand eins« (Printausgabe).
Verfasst von stefanolix um 21:41 Uhr in der Kategorie Grundsatzfragen (Trackback)