9. Januar 2008
Die FAQ des BMI zur Online-Durchsuchung (1)
Das Bundesministerium des Inneren hat also, wie von stefanolix berichtet, seine Nebel-Maschine angeworfen und “Fragen und Antworten zum Thema Online-Durchsuchungen” ins Netz gestellt.
Da stefanolix fragt, ob jemand eine konkrete Frage dazu hat: Ja, habe ich. Und zwar zu dem hier:
Könnte die Ermittlungssoftware entdeckt und dann zu eigenen Zwecken missbraucht werden?
Das Risiko einer Entdeckung und der missbräuchlichen Nutzung der Ermittlungssoftware wird durch geeignete technische Maßnahmen so gering wie möglich gehalten. Sollte die Software dennoch entdeckt werden, wird sie vom Zielsystem entfernt. Außerdem wird sichergestellt, dass die Software keine eigenen Verbreitungsroutinen und einen wirksamen Schutz gegen Missbrauch durch Dritte beinhaltet.
“So gering wie möglich” ist eine Null-Aussage und als solche nicht diskussionswürdig. Aber:
“Sollte die Software dennoch entdeckt werden, wird sie vom Zielsystem entfernt.”
Welche Möglichkeiten gibt es für die Ermittler, überhaupt festzustellen, ob die Software entdeckt worden ist?
Wie wird die Software vom Zielsystem wieder entfernt? Kann dies unbemerkt geschehen?
Außerdem wird sichergestellt, dass die Software (…) einen wirksamen Schutz gegen Missbrauch durch Dritte beinhaltet.
Kann dies sichergestellt werden?
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Die Frage nach einem wirksamen Schutz gegen Missbrauch nicht durch Dritte, sondern durch den der Maßnahme Unterworfenen selbst wird übrigens vom BMI weder gestellt noch beantwortet. Bei dem damals von mir entworfenen Sandbox-Szenario geht es auch nicht so sehr um technische Fragen, sondern um Fantasie. Aber die Fantasie, dass diejenigen, deren Rechner online durchsucht werden, anfangen, mit den Behörden Katz-und-Maus zu spielen, fehlt dem BMI offenbar.
Verfasst von Marian Wirth um 23:04 Uhr in der Kategorie Innenpolitik (Trackback)