20. Januar 2008
Vorratsdatenspeicherung: Die Richter streiten sich.
In der Diskussion um präventive Äußerungen des Bundesverfassungsgerichtspräsidenten hat Martin Eisenhardt einen berechtigten Einwand gegen meine Kritik vorgebracht:
Bei der gegenwärtigen Angriffsfrequenz insbesondere des BM des Innern gegen zentrale Bestandteile des GG kann man m.M. nicht darauf warten, dass der Bundestag ein Gesetz durchgewunken hat und sich dann jemand findet, der dagegen in Karlsruhe klagt. Das sieht man sehr schön am Beispiel der Vorratsdatenspeicherung (VDS). Die VDS wurde im Dezember durch den Bundestag geprügelt, gilt seit 01.01.2008, und es wurde auch schon entsprechend in Karlsruhe interveniert - allerdings bislang ohne Entscheidung in der Hauptsache oder auch nur eine einstweilige Verfügung.
Damit kann es dann aber passieren, dass ein nicht verfassungskonformes Gesetz praktisch in Kraft ist und man - wenn man denn dann davon betroffen ist - auch unter den Folgen zu leiden hat.
Der Punkt geht an Martin. Allerdings hat es ja der Präsident des BVerfG selbst in der Hand, eine Eilentscheidung auch als solche zu behandeln. Und gerade bei der VDS sieht es nicht danach aus.
Zwei Senate streiten sich um “den Fall, den alle haben wollen” (taz, via lawblog), so dass sich die Entscheidung immer weiter verzögert (siehe heise online, ebenfalls via lawblog).
Konditioniert durch BILD, vermute ich fast, dass “Deutschlands mutigster Verfassungsrichter” “kaltgestellt” werden soll.
Ich bemühe mich ja meistens, nicht allzu pessimistisch zu klingen, aber wenn ich allein die letzten Tage Revue passieren lasse, komme ich nicht umhin, festzustellen, dass sich die Entscheider in Deutschland immer mehr an Asterix-Band 15 orientieren …
Verfasst von Marian Wirth um 10:11 Uhr in der Kategorie Innenpolitik (Trackback)