31. Januar 2008
Eine informierte Entscheidung?
Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag gegen das Rauchverbot in Gaststätten mit der Begründung verworfen, der Gesundheitsschutz der Bevölkerung müsse höher bewertet werden als die Nachteile für die Raucher. Mal abgesehen davon, dass sich noch niemand die Mühe gemacht hat die Nachteile für die Raucher zu quantifizieren, frag ich mich immer wieder, wo eigentlich der große Gesundheitsgewinn für die Nichtraucher liegen soll? Zwar mögen sich die 30% höheres Lungenkrebsrisiko für Nichtraucher zunächst hoch anhören, doch wenn man sie in Beziehung zum absoluten Risiko einer Lungenkrebserkrankung von knapp 0,5% für Nichtraucher setzt, dann steigt das Risiko auf gut 0,6% an. Wie schön, dass unsere obersten Gesetzeshüter so kleinlich sind…
Verfasst von SteffenH um 14:47 Uhr in der Kategorie Gesundheitspolitik (Trackback)