6. März 2008
Butter bei die Fische
Man ist fürs Regieren gewählt und nicht dafür, sein Gewissen zu untersuchen.
Judith Pauly-Bender, designierte Frauenministerin im Kabinett Ypsilantis, im HR-Fernsehen.
Zur Info: Art. 38 Abs. 1 GG:
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
Ok, der hessische Landtag ist nicht der Bundestag. So sehr nicht?
Verfasst von Rayson um 22:00 Uhr in der Kategorie Grundsatzfragen, Politik (Trackback)