Rüffel ohne Folgen

Ob dem Scholzomaten das zu denken gibt?

“Sie sind als Bundesminister an Recht und Gesetz gebunden; Ihnen wurde durch das Urteil des Verwaltungsgerichts, wenn auch noch nicht rechtskräftig, so doch durch richterliche Erkenntnis, bescheinigt, dass Ihre Rechtsverordnung nichtig ist”, schreiben die Anwälte der Post-Konkurrenz der “SZ” zufolge weiter. Sollte der Vollzug “der nichtigen Norm weitere Schäden hervorrufen, besteht insoweit ein Staatshaftungsanspruch”.

(Quelle, leider nur Boulevard)

Da drohen endlich mal Konsequenzen für die konsequent am Verfassungsbruch entlang schrammelnde Großkoalitionäre.
Schön! könnte man rufen. Wenn es nicht (auch) das eigene Geld wäre, das Merkel und ihre schwarz-roten Kumpel als Strafe für sozialdemokratisch angehauchte Inkompetenz zu zahlen hätten.

Deshalb wird ein Scholz , wird eine Merkel weiterhin gut schlafen. Weil Politik eben bedeutet, mit fremder Leute Geld straflos herumwurschteln und auch noch so unsinnige Dinge wie die Einführung von Mindestlöhnen zum Schutz von Monopolisten zu veranlassen.

Ähnliche Beiträge


14 Kommentare zu “Rüffel ohne Folgen”

  1. 11.03.2008 | 11:54

    Ich habe ja so die Idee, dass Abgeordnete für das beschließen verfassungswidriger Gesetze die Diäten gekürzt bekommen. Nicht wenn das Gesetz nach vielen Jahren als verfassungswidrig entschieden wird, aber wenn dagegen gleich nachdem das Gesetz in Kraft trat geklagt wurde. Wird aber nicht kommen. Viel zu riskant. Und man möchte seinem Fraktionsberichterstatter doch vertrauen.

  2. 11.03.2008 | 12:36

    Ja, die Haftbarmachung der Politiker für angerichtete Schäden (so sie denn messbar sind) - das wird wohl ein Traum bleiben.

  3. 11.03.2008 | 13:34

    Allzu weit dürfte man das auch nicht fassen, denn dann macht keiner mehr was, weil dann “wer nichts macht, nichts verkehrt” gilt.

  4. 11.03.2008 | 13:46

    Stimmt. Anders als in vielen Bereichen der freien Wirtschaft ist Nichtsmachen ja eine gangbare Option für Politiker.

  5. hw
    11.03.2008 | 14:03

    Es gibt bei der Haftung für Politiker 2 Probleme:

    Wer haftet denn genau? Der zuständige Minister, dessen Mitarbeiter und Berater oder alle Abgeordneten, die für ein bestimmtes Gestetz gestimmt haben?

    Zweitens kann ein Politiker Beträge, die leicht in die Millionen gehen können, nicht von seinem Privatvermögen bezahlen. D.h. es müsste ein Versicherungssystem für Politiker eingeführt werden.
    Ein Politiker, der sich dann darauf verlässt, dass seine Versicherung zahlt, kann auch etwas “freier” neue Gesetze beschließen.

    Im Übrigen sollte eigentl. das Parlament und insbesondere die Opposition darüber wachen, dass die Regierung verfassungsgemäß ihrer Arbeit nachgeht.

  6. 11.03.2008 | 14:09

    @hw

    Wie gesagt: Die Politikerhaftung wird sowieso nicht kommen. Die von dir genannten Probleme einer solchen Idee kämen dann noch hinzu. Viel sinnvoller ist es da, die Einflussmöglichkeiten der Politik generell zu beschränken und das, was bleibt, so weit wie möglich aufs Lokale, direktdemokratisch zu kontrollierende runterzudrücken.
    Also: die Politik liberaler zu gestalten. ;-)

  7. 11.03.2008 | 15:10

    Ich dachte an alle Abgeordneten, die für ein Gesetz gestimmt haben. dass unmittelbar nach in Kraft trten von einem der Verfassungsgerichte - so schnell wie es diesen Gerichten möglich ist - kassiert wurde.

  8. Gomez Davila
    11.03.2008 | 15:53

    Im antiken Griechenland wurde das auch praktiziert. Bei Moses Finley stand sogar, daß Bürger in die Verbannung geschickt wurden, wenn deren in die Volksversammlung eingebrachter und angenommener Vorschlag schlimme Folgen hatte - also trotz ursprünglicher Zustimmung der Ekklesia! Das führte nicht zu einer Politik des Nichtstuns, sondern der größeren Verantwortung.

  9. R.A.
    11.03.2008 | 16:36

    @Gomez:
    > Im antiken
    > Griechenland wurde
    > das auch
    > praktiziert.
    Nein.
    Der Ostrakismos funktionierte völlig anders, hatte nichts mit irgendwelchen konkreten Vorschlägen zu tun und war letztlich eine Schnapsidee, wurde auch wieder abgeschafft.

  10. Gomez Davila
    11.03.2008 | 19:54

    @R.A.

    Das war nicht der Ostrakismos, glaub mir. Finley (ich glaube, in: “Antike und moderne Demokratie”) hat dafür sogar ein konkretes Beispiel im Zusammenhang mit der Sizilienexpedition genannt. Wenn ich Zeit hab, werd ich das mal nachschlagen und -reichen.

  11. 11.03.2008 | 20:26

    Es wäre ja schon viel gewonnen, wenn zumindest die Fälle von staatlich sanktionierten oder sogar initiierten Straftaten verfolgt und geahndet würden (wie etwa dieser Fall). Leider ist schon dies äußerst unwahrscheinlich. Den Karriereaussichten eines Staatsanwalts ist es vermutlich abträglich, gegen seinen Minister zu ermitteln..

  12. Klaus Müller
    12.03.2008 | 9:49

    @ hw

    Wir haben eine Opposition?

  13. Gomez Davila
    12.03.2008 | 15:51

    @R.A.:
    Hier der Nachtrag:

    “Sinnreicher noch [als der Ostrakismos, G.D.] war die graphi paranomon, ein Gerichtsverfahren, in dem ein Bürger unter Anklage gestellt, verurteilt und mit einer schweren Geldstrafe belegt werden konnte, weil er in der Volksversammlung einen “gesetzwidrigen Antrag” gestellt hatte, selbst wenn dieser von jener obersten Körperschaft gebildet worden war. Sie forderte den politischen Redner auf, die Risiken seiner Einlassung auf sich zu nehmen, falls sie von dem die Entscheidung fällenden Gremium in politische Maßnahmen umgesetzt werden sollten, wozu diese selbstverständlich das Recht hatte.”

    Moses I. Finley, Antike und moderne Demokratie, Stuttgart 2005, S. 79

  14. Gomez Davila
    12.03.2008 | 15:56

    Edit: graphe paranomon

Bad Behavior has blocked 1605 access attempts in the last 7 days.