House gegen Kant

Man möge es mir verzeihen, wenn ich philosophisch dilettiere, aber manchmal regt Fernsehen zum Nachdenken an. In diesem Fall sogar privates Fernsehen.

In der heutigen Folge von Dr. House ergab sich u.a. folgendes ethisches Problem:

Patientin P war mit Freundin F liiert. P litt unter einen lebensbedrohenden Krankheit (die sich später als Pest herausstellte) und konnte nur durch eine Lebertransplantation den nächsten Tag überleben. F erklärte sich bereit, das erhebliche Risiko auf sich zu nehmen, P die Hälfte der eigenen Leber zu spenden. Mittlerweile erfuhr das Team um Dr. House aber, dass P bereits beschlossen hatte, sich von F zu trennen. Sollte man F also davon unterrichten?

Die Ärztin Cameron, die in der Serie für das steht, was man vielleicht hierzulande einen “Gutmenschen” nennen würde, trat entschieden dafür ein. Damit folgte sie einer deontologischen Ethik: Es ist einfach sittlich geboten, einen Menschen, der aufgrund eines Irrtums dabei ist, sein eigenes Leben aufs Spiel zu setzen, die Wahrheit zu sagen. Erst recht, wenn dieser Irrtum durch Lügen oder Verschweigen desjenigen entsteht, der von der geplanten Handlung profitieren würde.

House vertrat eine konsequentialistische Ethik: Er wollte unbedingt das Leben von P “retten” (besser: verlängern), und es war ihm egal, warum F sich zu der Operation bereit erklärte.

Cameron hatte durch Einreden auf P und eine Konfrontation der Beteiligten kurz vor der Operation die Situation herbeigeführt, dass P jetzt F doch die Wahrheit erzählen wollte. Doch House griff ein und sedierte P. Sein Argument war, jeder wolle schließlich überleben. Doch Cameron hielt dem entgegen, dass er dies P überlassen müsse, das durch seinen Eingriff aber verhindert habe.

P und F überlebten die OP. Wer hatte richtig gehandelt?

Halten wir unsere Antwort einmal fest, und überlegen wir es uns noch einmal, wenn wir die Pointe erfahren haben: F erklärte nach der OP, dass sie über die Trennungsabsichten von P informiert gewesen sei. Sie habe den Teil ihrer Leber absichtlich gespendet, damit P in ihrer Schuld sei und bei ihr bliebe.

Durch diese Volte wurde die Rolle des “Schurken” neu besetzt. Ändert sich dadurch das Urteil?


Zum Abschluss, weil Ethik und Zynismus bei Dr. House Zwillinge sind, noch mein Lieblingsspruch aus der Folge:

Cameron zu Kollege Foreman: “Ist dir eigentlich klar, wie sich das anfühlt, wenn dir jemand einen zwei Meter langen Schlauch in den Dickdarm schiebt?”
House (von seiner Lektüre aufblickend): “Nein, doch ich habe jetzt größeren Respekt vor jedem Basketballspieler, mit dem Sie am College etwas hatten.”

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27 Kommentare zu “House gegen Kant”

  1. 9.07.2008 | 0:01

    [...] Bei den Liberalen drüben ein sehr guter, weil neutraler zum Selberdenken anregender Kommentar: House gegen Kant. Echte Moral, echte Ethik ist das Problem jenseits von Schlagzeilen und [...]

  2. 9.07.2008 | 1:18

    Ja, man hätte F von der Absicht Ps unterrichten müssen.

    Das Urteil ändert sich nicht durch die Wendung am Schluss, da diese Wendung nicht vorhersehbar gewesen ist, somit nicht relevant für die konkrete Entscheidungsfindung gewesen sein konnte.

    In diesem Fall hätte sich durch die Entscheidung, F komplett aufzuklären, auch noch nichts geändert. Nun jedoch fühlt sich P schlecht, weil sie versucht hat, F auszunutzen, Cameron fühlt sich schlecht, weil sie das Gefühl hat, benutzt worden zu sein, F fühlt sich schlecht (oder wird sich noch schlecht fühlen), weil sie eine im Grunde genommen noble Tat aus niederen Beweggründen heraus beging. Der einzige “Gewinner” dieses Schwanks ist der Zyniker House, der sich natürlich bestätigt sieht.

    Ergo: diese konkrete Entscheidung fiele mir sehr leicht.

  3. 9.07.2008 | 1:30

    @Christian S.

    Vielleicht hätte ich noch den extremen Zeitdruck betonen sollen, unter dem die Entscheidungen zu fällen waren. Aber egal.

    Wenn F die Wahrheit hinterbracht worden wäre und F tatsächlich nichts von den Absichten der P gewusst hätte: Was hätte das geändert? Auf jeden Fall hätte sich die Wahrscheinlichkeit, dass F der P einen Teil ihrer Leber gespendet hätte, drastisch verschlechtert. Mit dem Ergebnis, dass der Tod der P wahrscheinlicher geworden wäre. Und hätte Ps Tod irgendjemandem genutzt? Wohl eher nicht.

    Nehmen wir jetzt an, F würde wahrheitsgemäß informiert, wüsste aber von Ps Entschluss. Hätte sich an der getroffenen Maßnahme etwas geändert? Nein, denn genau dieser Wissensstand war ausschlaggebend für die Entscheidung der F.

    Also können wir konstatieren, dass die deontologische Lösung des Konflikts mit einer höheren Wahrscheinlichkeit den Tod eines Menschen in Kauf genommen hätte als die konsequentialistische. Ist es das wert?

  4. 9.07.2008 | 2:01

    Der Punkt ist doch auch, dass hier der mögliche Tod von F in Kauf genommen wurde, obwohl davon auszugehen war, dass F nicht über alle Faktoren, die die Entscheidung möglicherweise hätten beeinflussen können, Bescheid wusste.

    Aber auch ohne diesen Aspekt ist die Entscheidung für mich persönlich sehr einfach: F hätte die Möglichkeit haben müssen, die Entscheidung so frei wie möglich, das bedeutet auf der Basis aller vorhandenen Faktoren, zu treffen - was F dann daraus macht, ist allein die Sache von F und liegt nicht mehr in der Hand der anderen. So wurde versucht, die Entscheidung Fs vorwegzunehmen - man sollte jedoch niemanden zwingen, sich für andere einzusetzen. Diese Entscheidung muss jeder für sich selbst treffen. Wenn sich ein Mensch dann als egoistisch erweist oder als kalt und berechnend (wie in diesem Fall im Endeffekt ja auch), dann hat man dennoch sein Möglichstes getan.

  5. Shin
    9.07.2008 | 2:10

    Mit der deontologischen Ethik ist das immer so eine Sache. In diesem Fall schließe ich mich Christian an und halte es ebenfalls für richtig, F von Ps Absicht zu unterrichten. Andererseits kann man sie in meinen Augen auf viele Extremfälle nicht anwenden, beispielsweise in Bezug auf das Ehrlichkeitsgebot. Ein dazu oft genanntes Beispiel ist die Frage, wie man sich verhalten sollte, wenn man als Bürger des 3. Reiches in seinem Haus Juden vor den Nazis versteckt hätte und von diesen dann danach gefragt würde. Ein absolut konsequenter Deontologist dürfte auf hier nicht lügen, und Kant selbst forderte bekanntlich auch derartiges, scheinbar widersinniges Verhalten.

  6. 9.07.2008 | 2:20

    Ich bin nun wirklich kein Kant-Experte, habe mir aber sagen lassen, dass Kant in so einem Fall für die Lüge plädiert hätte - die genaue Begründung muss ich leider schuldig bleiben.

  7. 9.07.2008 | 2:24

    @Christian S.

    F hätte die Möglichkeit haben müssen, die Entscheidung so frei wie möglich, das bedeutet auf der Basis aller vorhandenen Faktoren, zu treffen - was F dann daraus macht, ist allein die Sache von F und liegt nicht mehr in der Hand der anderen.

    Auch auf die Gefahr hin, dass P deswegen stirbt? Wie würdest du als Arzt entscheiden?

  8. 9.07.2008 | 2:26

    @Christian S.

    Ich bin nun wirklich kein Kant-Experte

    Ich auch nicht. Aber um so wichtiger wäre es mir, zu erfahren, was andere Menschen denken und nicht nur rezipieren.

  9. 9.07.2008 | 2:38

    In dieser konkreten Situation würde ich F mit allen Informationen versorgen, die für ihre Entscheidung relevant wären - mehr kann man meiner Meinung nach nicht tun, denn dies hieße, Gott zu spielen. Was sie dann daraus macht, ist allein ihre Sache. Ich wollte das nicht beeinflussen, und ich denke auch nicht, dass ich dazu die Berechtigung hätte.

    Zum anderen Fall, weil das jetzt ja auch irgendwie dazu gehört: es wäre meiner Meinung nach auf jeden Fall moralisch richtig, ja geradezu zwingend notwendig, auf Nachfrage die Gestapo anzulügen und das Versteck der Juden nicht anzuzeigen.

  10. 9.07.2008 | 2:47

    Das Dilemma ist übrigens keinesfalls theoretisch. Denken wir an die Argumentation, man müsse einen neu entdeckten Indianerstamm von jeder Zivilisation fernhalten.

  11. 9.07.2008 | 3:00

    Ich gehe davon aus, dass Ärzte schon oft vor ähnlichen Entscheidungen standen - mag dieses konkrete Beispiel auch theoretisch sein, so ist es dennoch sinnvoll, sich Gedanken über eine derartige Fragestellung gemacht zu haben, um von einer unter Umständen ähnlich gearteten Problematik nicht komplett überfahren zu werden.

    Falls wir nun noch zu dem Indianerstamm kommen wollen: hier bin ich spontan der Meinung, dass man sich nicht in deren Belange einmischen sollte. Viele Ureinwohner bezahlten den Kontakt mit der westlichen Welt bereits mit dem Leben, sei es durch Genozid oder schlichtweg durch eingeschleppte Krankheiten (auf Kuba war man so “erfolgreich”, die komplette indigene Bevölkerung zu elimineren). Das Werfen von Speeren auf das die Indianer beobachtende Flugzeug (vor ~3 Monaten, wenn ich mich nicht irre), würde ich als Willensbekundung verstehen, in Ruhe gelassen zu werden.

  12. twex
    9.07.2008 | 8:40

    Also können wir konstatieren, dass die deontologische Lösung des Konflikts mit einer höheren Wahrscheinlichkeit den Tod eines Menschen in Kauf genommen hätte als die konsequentialistische. Ist es das wert?

    Wenn man nur den Leib betrachtet, ist die Antwort klar. Aber wenn der Mensch auch eine unsterbliche Seele ist, deren ewige Glückseligkeit durch die Sünde gefährdet wird, hat die Tat mehr und größere Konsequenzen als zunächst vermutet. Die müßte dann selbst der Konsequentialist in seine ethischen Kalkulationen miteinbeziehen.

  13. 9.07.2008 | 9:05

    Vermutlich würde sich in der Realität kaum ein Arzt damit beschäftigen (wollen). Freilich geht jeder Patient ein Vertrauensverhältnis mit dem behandelnden Arzt ein, aber das macht es umso wichtiger, ein gesundes Maß an Distanz zu wahren. Familiäre oder beziehungsrelevante Fragen haben im Verhältnis Arzt-Patient keinen Raum. Jeder Arzt wird zwar einen solchen Fall, wie oben erwähnten, zur Kenntnis nehmen, in einem lichten Moment vielleicht dazu übergehen, das Thema anzuschneiden, aber letztendlich sich auf die Notwendigkeiten seines Tuns konzentrieren. Des Arztes Ethik ist die Rettung eines Patienten, unabhängig von seinem gesellschaftlichen Stand, von seinem Charakter, von Religion, von Herkunft, von seiner Sexualität und eben auch unabhängig von Beziehungsfragen. Er würde seine Kompetenzen maßlos überschreiten, wenn er sich in die Belange zweiter sich liebender oder sich nicht mehr liebender Menschen widmen würde. Zwar herrscht Intimität zwischen Patient und Arzt, aber Privatheit bleibt - wie oben gesagt - gerade deshalb ein hohes Gut.

    Das Urteil ändert sich nicht durch die Wendung am Schluss, da diese Wendung nicht vorhersehbar gewesen ist, somit nicht relevant für die konkrete Entscheidungsfindung gewesen sein konnte.

    Im Angesicht kantischer Ethik ändert die Wendung alles. In jenem Moment, da man eine Tat vollzieht, die nicht mehr der rein ethischen Absicht folgt, sondern einen Nutzen beherbergt, ist die Tat keine “gute Tat” mehr. Anders, kantischer ausgedrückt: Die Frau hat ihren Nächsten - dem kranken Mann; die Beziehungslage ist irrelevant - nicht als Zweck, wohl aber als Mittel zur Erlangung eines Zweckes bewertet. Wiederum anders ausgedrückt: Diese Frau handelte nicht so, dass die Maxime ihres Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne. Entweder man tut Gutes um des Guten willen oder man kann - im Sinne Kants - gar nichts Gutes tun. Spendenaktionen, die zwar ein gutes Ziel vor Augen führen, aber gleichzeitig von Stars und Sternchen benutzt werden, um sich selbst einen Namen zu machen, sind in diesem Sinne keine selbstlosen Taten des Guten, sondern immer die Rückführung des Nächsten zum Mittel, der Entzug des Zwecks eines jeden Menschen.

  14. 9.07.2008 | 10:01

    Ich stimme hier mit Robertos Einschätzung im ersten Teil überein: Die Beziehungskiste der beiden Frauen ist eine für einen Arzt irrelevante Information.
    Hätte er stattdessen erfahren, dass die Todkranke ein Verhältnis hat, Alkoholikerin ist, den Hund gar nicht weggegeben sondern getötet und gegessen hat - all das ist nichts, was eine ärztliche Entscheidung aus meiner Sicht beeinflussen sollte und darf.
    Die Pflicht beschränkt sich m.E. darauf, der Spenderin das Risiko für das eigene Leben klar zu machen. Gegebenenfalls muss der Arzt auch die medizinischen Erfolgschancen für die Empfängerin erläutern, weil es eine nahe Verwandte bzw. die Partnerin ist. Mehr nicht.

    Camerons Problem ist nicht, dass sie ethischer agiert oder einer anderen ethischen Logik folgt. Ihr Problem ist, dass sie sich nicht auf die Ethik des Arztberufes beschränken kann sondern sich in private Belange der Patienten meint (helfend) einmischen zu müssen.

  15. 9.07.2008 | 10:15

    Ich stimme ebenfalls Boche, Roberto und House zu. Genau das war nämlich auch das Argument des letzteren: Es handelt sich nicht um medizinisch relevante Informationen. Es ist nicht die Aufgabe von Ärzten, solche Informationen weiterzugeben. Sie sind dazu nicht einmal befugt.

  16. R.A.
    9.07.2008 | 10:15

    Eigentlich ist die Sache doch recht einfach - wenn man ein Stück Vorgeschichte berücksichtigt.

    Es ist dann richtig und nötig F. zu informieren, wenn P.’s Absicht eine öffentliche Information ist. Sollte P. das z. B. in einem Leserbrief angekündigt haben, dann gehört es durchaus zur Sorgfaltspflicht des Arztes, F. dies wie alle anderen relevanten Infos (z. B. über die Erfolgsquote von Leberoperationen) zukommen zu lassen.

    Es ist aber wohl recht unwahrscheinlich, daß dem wirklich so war.

    Und wenn die Informationen eine vertrauliche war, dann kann es nicht richtig sein, diese weiterzugeben. Denn es handelt sich letztlich um eine private Beziehung zwischen P. und F., und da zählt nur, was die sich gegenseitig anvertrauen und wie sie das bewerten.

    Mal abgesehen davon, daß beim Ausplaudern einer vertraulichen Info das Fehler-Risiko noch größer ist. P. könnte Grund haben, den Arzt anzulügen, oder es war ein Mißverständnis über die genaue Art der Beziehung bzw. der Absichten.

    Und wer wirklich meint, der Arzt müsse die vetrauliche Info weitergeben - der müßte eigentlich auch fordern, daß dieser das geheime Tagebuch von P. auswertet oder das Telephon abhört, um wirklich alle Infos zu bekommen um F. komplett zu informieren …

  17. 9.07.2008 | 10:30

    @R.A.

    Was ändert es, wenn P. die private Angelegenheit öffentlich geäußert hat?

  18. stefanolix
    9.07.2008 | 11:03

    Der Arzt darf nichts weitergeben, was er im persönlichen Gespräch erfahren hat (Standesregel). Er dürfte aber Informationen weitergeben, die bereits öffentlich sind, denn auch die Spenderin ist letztlich Patientin mit einem hohen Risiko.

  19. R.A.
    9.07.2008 | 11:20

    @Boche:
    Ein Arzt ist ja nun mehr als ein Mechaniker, der kaputte Organe repariert. Gerade bei so grundsätzlichen Entscheidungen muß er auch die persönliche Lebenssituation des Patienten (gemeint F.) berücksichtigen und entsprechend beraten.

    Er wird also nicht nur die Vor- und Nachteile der Transplantation darstellen, sondern auch versuchen abzusichern, daß F. sich der Tragweite ihrer Entscheidung bewußt ist, u. a. also auch die Motivation abfragen (wobei F. natürlich nicht antworten muß).

    Eine Antwort “ich tue das aus christlicher Nächstenliebe” wird der Arzt wohl akzeptieren, bei einer Antwort “P. hat mir einen Kasten Bier als Belohnung versprochen” sollte er nachhaken.

    Bei einer Antwort “wir lieben uns auf ewig” ist dann ein Nachhaken angebracht, wenn allgemein bekannt ist (nur aber offenbar bei F. nicht), daß P. das ganz anders sieht.
    F. könnte sich völlig zu Recht schwer getäuscht fühlen, wenn der Arzt ihr in so einem Beratungsgespräch verschweigt, daß P. sich öffentlich so geäußert hat. Das Vertrauensverhältnis Patient F. zum Arzt erfordert m. E. die Übermittlung aller relevanten Informationen, die übermittelt werden dürfen.
    Was natürlich bei vertraulichen Infos nicht der Fall ist.

  20. 9.07.2008 | 11:35

    @stefanolix

    denn auch die Spenderin ist letztlich Patientin mit einem hohen Risiko

    Richtig. Aber ich meine, dass er über die korrekte und umfängliche Darstellung dieses Risikos hinaus nicht viel mehr tun darf oder gar muss. Gehört Lebensberatung oder Recherche über die persönlichen Verquickungen von Patienten zur ärztlichen Pflicht? Wohl kaum.

    @R.A.

    Gerade bei so grundsätzlichen Entscheidungen muß er auch die persönliche Lebenssituation des Patienten (gemeint F.) berücksichtigen und entsprechend beraten.

    Der Arzt soll in die persönlichen Beziehungen seiner Patienten mit Anderen beratend eingreifen? Das sähe ich als problematisch an.

    Er wird also nicht nur die Vor- und Nachteile der Transplantation darstellen, sondern auch versuchen abzusichern, daß F. sich der Tragweite ihrer Entscheidung bewußt ist, u. a. also auch die Motivation abfragen

    Für die Einschätzung der Tragweite einer Entscheidung tun die Motive nichts zur Sache. Die Motive gehen den Arzt gerade nichts an.

    Eine Antwort “ich tue das aus christlicher Nächstenliebe” wird der Arzt wohl akzeptieren, bei einer Antwort “P. hat mir einen Kasten Bier als Belohnung versprochen” sollte er nachhaken.

    Er sollte nachhaken? Aber warum? Weil das Leben der Anderen mehr wert ist als ein Kasten Bier? Sollte er in deren Interesse einen besseren Preis aushandeln?

    Bei einer Antwort “wir lieben uns auf ewig” ist dann ein Nachhaken angebracht, wenn allgemein bekannt ist (nur aber offenbar bei F. nicht), daß P. das ganz anders sieht.

    Aber nein!

    Das Vertrauensverhältnis Patient F. zum Arzt erfordert m. E. die Übermittlung aller relevanten Informationen, die übermittelt werden dürfen.

    Aller relevanten Informationen? Was ist denn alles potentiell relevant? Recht viel, oder?

  21. 9.07.2008 | 12:12

    Ist doch ganz einfacc: Man gründet eine Komission, die die antworten auf solche Frage im vorhinein festlegt, dann hat hinterher keiner die Verantwortung und niemand Gewissensbisse. Oder wie war das?

  22. R.A.
    9.07.2008 | 13:02

    @Boche:
    Vorab: Wir reden hier nicht mehr über den ursprünglich angerissenen Konflikt. Wir sind uns wohl einig, daß das House-Argument gilt: Nur medizinisch relevante Infos sind Thema.

    Die Abgrenzung, welche Infos nun medizinisch relevant sind oder nicht ist relativ fließend und etwas subjektiv.

    Meines Erachtens (und das ist wohl bei Ärzten auch herrschende Meinung) gehört es sehr wohl zur ärztlichen Beratung, die Lebensumstände des Patienten einzubeziehen.
    Es geht nicht nur ums Operieren und Mittel verabreichen, sondern auch um Beratung.

    Wenn z. B. der Hausarzt dem Manager empfiehlt, mal eine Stunde früher aus dem Büro zu gehen und mit den Kindern zu spielen, dann ist das legitim und sinnvoll - einfach nur kommentarlos ein weiteres Mittel gegen Magengeschwüre zu verschreiben wäre zu wenig.

    Und bei der Beratung reicht es nicht, die Infos einfach nur auszusprechen - der Patient muß sie ja auch verstehen.
    Wenn also der Patient wirklich einer lebensgefährlichen Operation zustimmt, NUR weil ihm ein Kasten Bier versprochen wurde - dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, daß er wesentliche Punkte noch nicht verstanden hat.
    Wenn er trotz Nachhaken und Erklärung dabei bleibt, ist das dann zu akzeptieren.

  23. Michel
    9.07.2008 | 13:35

    Der Versuch deontologisch und konsequentalistisch Ethik gegeneinander auszuspielen geht m.E. fehl, gerade unter Zeitdruck und mit Informationsmangel zeigt sich doch dass die deontologischen Prinzipien es erlauben die Handlungsfähigkeit beizubehalten und dass Handlungen die diesen Kriterien entsprechen zwar nicht im jeden Einzelfall, aber doch im Erwartungswert, die günstigeren Konsequenzen nach sich zieht. Während eine rein konsquentalistische Handlung durch die menschlche Fehlbarkeit leicht ihr Ziel verfehlt.

    Konsequentalistik + Fehlbarkeit = Deontologische Ethik

  24. 9.07.2008 | 13:55

    @R.A.

    Ich denke schon, dass wir noch den House-Fall diskutieren.

    Dein Manager-Beispiel greift dann nämlich nicht. Weil die vom Arzt in diesem Fall erörterten Informationen nämlich den konkreten Patienten medizinisch betreffen.
    Während dies bei der Information über die Verlogenheit der Partnerin nicht der Fall ist.

  25. 9.07.2008 | 14:19

    Für die ethische Beurteilung ist m. E. auch relevant, in welcher Rolle die ethische Entscheidung gefällt wird. Und insofern könnte man sagen, dass Dr. House der bessere Arzt, Dr. Cameron hingegen der (ethisch) bessere Mensch ist.

    Die ethische Entscheidung für den Arzt ist relativ einfach. Zur Schweigepflicht gegenüber dem Patienten (denn Cameron hat die relevanten Informationen ja in einem ärztlichen Gespräch gewonnen) kommt auch noch die Verpflichtung hinzu (wie oben angemerkt), Heilung des Patienten über alles andere zu stellen. Übrigens ist die Organentnahme bei einem gesunden Patienten nach ärztlicher Ethik selbst nicht ganz unproblematisch, da hier ein Patient (und P. wurde durch die Situation ja zur Patientin) nicht geheilt, sondern ihm absichtlich Schaden zugefügt wird.

    Von einem “normal-menschlichen” Standpunkt her sähe die Sache anders aus. Wäre Cameron etwa nicht behandelnde Ärztin, sondern eine Freundin von F. und P., so hätte sie m. E. durchaus die Verpflichtung, P. über die Absichten von F. aufzuklären, bevor diese ihr Leben aufs Spiel setzt, um F. zu helfen. So war die Situation aber nicht, deswegen schließe ich mich hier der Mehrheitsmeinung an.

  26. R.A.
    9.07.2008 | 15:06

    @Boche:
    Wir sind uns doch über das Prinzip einig: “Nur die medizinische Relevanz zählt”.
    Damit ist das House-Thema erledigt.

    Es ist nur strittig (und kann es letztlich auch bleiben), wie weit die medizinische Relevanz auch psychische Rahmenbedingungen berücksichtigen sollte.

    Wenn der Arzt im Managerbeispiel wüßte, daß die Kinder des Patienten widerliche Blagen sind, deren asoziales Benehmen Magengeschwüre hervorruft, sollte er einen anderen Rat geben.

    Und wenn der Arzt weiß, daß F. bei ihrer Sortierung “lieber ein Leben mit halber Leber, aber in glücklicher Partnerschaft, als mit ganzer Leber und alleinstehend” von falschen Prämissen ausgeht, dann sollte er sie (so zulässig) darauf hinweisen.

  27. 9.07.2008 | 15:12

    @R.A.

    Wenn der Arzt im Managerbeispiel wüßte, daß die Kinder des Patienten widerliche Blagen sind, deren asoziales Benehmen Magengeschwüre hervorruft, sollte er einen anderen Rat geben.

    Und wenn der Arzt weiß, daß F. bei ihrer Sortierung “lieber ein Leben mit halber Leber, aber in glücklicher Partnerschaft, als mit ganzer Leber und alleinstehend” von falschen Prämissen ausgeht, dann sollte er sie (so zulässig) darauf hinweisen.

    Im erstgenannten Fall wüsste ich zwar nicht, welchen Rat der Arzt bezogen auf die Kinder geben könnte. Er beträfe dann aber das medizinische Problem.

    Im zweitgenannten Fall betrifft der Rat das medizinische Problem der Patientin (Risiko einer Organentnahme) nicht.

    Mal ganz abgesehen von der Frage, ob die Prämisse, von einer dauerhaft glücklichen Partnerschaft auszugehen, nicht sowieso nur subjektiv und unsicher bleiben muss und jeder konkrete Zweifel angesichts der generellen Unwägbarkeiten der Liebe nicht von vornherein nur einer unter vielen ist.

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