11. Juli 2008
Zumutbar?
Folgender Fall:
Unter den Kunden eines Unternehmers, der mit Arbeiten auf fremden Grundstücken sein Geld verdient, befinden sich, so vermutet er, einige, die mit bestimmten Menschen nichts zu tun haben, geschweige denn sie auf ihr Grundstück lassen wollen. Diese Menschen lassen sich aufgrund von ähnlichen äußeren Merkmalen unterscheiden, also z.B. wegen anderer Hautfarbe oder einer Behinderung.
Wegen anhaltenden Wachstums möchte er nun neue Mitarbeiter für seinen Vertrieb einstellen. Es bewerben sich einige, die eben diese äußeren Merkmale aufweisen. Nun hat unser Unternehmer selbst überhaupt nichts dagegen, auch einen dieser Bewerber einzustellen: Für ihn ist allein der Nutzen für den Betrieb entscheidend. Aber gerade der ist durch die Aversionen seiner Kunden für bestimmte Mitarbeiter eben eingeschränkt.
Nehmen wir jetzt einfach mal den Fall, für den die Anti-Diskriminierungsgesetze geschaffen wurden und nicht die Realität, in der in solchen Fällen so viel Energie und Erfindungsreichtum für korrekte und gerichtsfeste Formen der Absage aufgewendet werden würde, dass diejenigen mit den besagten Merkmalen natürlich alle rein zufällig unter den abgelehnten Bewerbern zu finden wären. Nehmen wir also einfach mal an, Unternehmer seien immer so dumm, wie der Gesetzgeber sie gerne hätte. Dann dürften sie Situationen nicht vermeiden können, in denen sie einen der unerwünschten Bewerber einzustellen haben, weil der nach allen anderen möglichen Kriterien die Nase vorn hat.
Nun ist unserem Unternehmer aber klar, dass er genau diesen neuen “Vertriebler” nicht zu bestimmten Kunden schicken kann. Das Schwierige ist nur: Er weiß nicht, mit welchen Kunden er dieses Problem hat, schließlich geht es ja um Akquisition. Und die besagten Kunden werden dem neuen Mitarbeiter nur in den seltensten Fällen den wahren Grund ihrer Absage mitteilen. Also hat der Unternehmer zwar seine Kapazität ausgebaut, ist aber auch ein Stück ineffizienter geworden. Im Extremfall, also je nach Verbreitungsgrad der besagten Abneigung, hat er einen neuen Mitarbeiter, aber nicht mehr Umsatz, was für kleinere Betriebe schon mal bedrohlich werden kann.
Wir wissen, was der EuGH dazu sagt: Pech gehabt. Man wolle eben einen diskriminierungsfreien Arbeitsmarkt, und wenn das im Zusammenhang mit diskriminierenden Kunden zu Nachteilen für den Unternehmer führt, dann müsse er das eben so hinnehmen.
Wie gesagt: Das Problem ist aus unternehmerischer Sicht, wenn man nicht gerade so dumm ist, seine Überlegungen so öffentlich zu verkünden, wie das der Unternehmer getan hat, dessen Fall zu dem Urteil führte, durch kreative Maßnahmen zu umgehen, die Diskussion also eine eher abstrakte. Aber dennoch: Ist es einem Unternehmer (und im Extremfall dem Rest seiner Mitarbeiter und Lieferanten) zuzumuten, wegen der Einhaltung von Antidiskriminierungsregeln erhebliche finanzielle Folgen in Kauf zu nehmen? Ist es seine Aufgabe, sozusagen als verlängerter Arm des Gesetzgebers dessen Bestrebungen nach einer diskriminierungfreien Welt auf eigene Kosten und Gefahr hin zu unterstützen?
Verfasst von Rayson um 11:47 Uhr in der Kategorie Grundsatzfragen, Politik (Trackback)