Was der DGB von Artikel 5 GG hält…

wissen wir jetzt.

Und zwar dasselbe wie so manches böse Unternehmen. Aber ein wenig raffinierter sind sie schon: Sie drohen mit der Abmahnung nur.

Ähnliche Beiträge


34 Kommentare zu “Was der DGB von Artikel 5 GG hält…”

  1. 21.08.2008 | 22:45

    [...] “Freiheit für Marco” “Deutsche Abmahnfront DAF)” “DGB vs. Tucholsky” “Gesicht zeigen!” “Solidarität mit Opponent.de!” “DGB-Seite: Werbung für den Mindestlohn mit Adolf Hitler!” “Witzlos/Humorlos” “DGB droht mit Klage” “Was der DGB von Artikel 5 GG hält…” [...]

  2. stefanolix
    21.08.2008 | 23:07

    Es ist meiner Meinung nach hart an der Grenze, aber es fällt (wie auch einige Karrikaturen des Satiremagazins »Titanic«) noch unter Artikel 5.

  3. 21.08.2008 | 23:19

    Über die Qualität der geäußerten Meinung gibt es bei uns wohl keine zwei Meinungen ;-)

    Aber Urheberrecht einzusetzen, um Unliebsames aus der Welt zu schaffen, ist mies.

  4. 22.08.2008 | 1:36

    Ich glaube nicht, dass die Anklage nur auf Urheberrechtsverletzung lauten wird, sollte das Bild nicht entfernt werden. Für mich ist das Rufmord - und ich kann mir vorstellen, dass der DGB dies ähnlich sieht.

  5. 22.08.2008 | 1:56

    [...] “Was der DGB von Artikel 5 GG hält…”, B.L.O.G. [...]

  6. stefanolix
    22.08.2008 | 6:09

    Ich kann mich entfernt an einen Fall erinnern, als die Titanic einer Anzeige im Corporate Design der INSM das Bild und die fiktiven Aussagen eines Neonazis unterlegt hat. Diese Karikatur war aber wesentlich geschickter gemacht. An die genaue Aussage und an eine Reaktion der INSM kann ich mich leider nicht mehr erinnern.

    Ich habe jetzt kein Titanic-Heft vorliegen, aber die Titanic hat doch meines Wissens für ihre Parodien von Werbeanzeigen anscheinend immer die Original-Logos der jeweils aufs Korn genommenen Unternehmen verwendet(?)

    Das Urheberrecht scheint mir in jedem Fall die falsche Methode zu sein, eine unliebsame Meinung zu unterdrücken — auch wenn ich mit dieser Meinung nicht übereinstimme und auch wenn die Art der Meinungsäußerung sehr ungeschickt ist. Wenn wir aber schon vorher aussortieren, was man machen darf und was man nicht machen darf, dann werden wir irgendwann gar nichts mehr sagen dürfen.

  7. stefanolix
    22.08.2008 | 6:33

    Christian: Lies Dich mal in den Fall »Soldaten sind Mörder« ein. Bezogen auf die Bundeswehr und bezogen auf den juristischen Begriff »Mörder« ist das eine ungeheuerliche Unterstellung. Trotzdem hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass diese Aussage nach Artikel 5 weiter verbreitet werden muss. Aus dem Wikipedia-Artikel (Hervorhebung von mir):

    Selbst wenn man annähme, dass die Äußerung für Soldaten der Bundeswehr oder die Bundeswehr selbst ehrverletzend wären, müsste bei der Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Ehrschutz im Wege der praktischen Konkordanz noch genügend Raum für die Meinungsfreiheit bleiben. Dem diene §193 StGB. Die Äußerung von Schmähkritik stelle zwar keine Wahrnehmung berechtigter Interessen dar. Dabei sei aber zu beachten, dass es dem Grundrechtsträger erlaubt sein müsse, zu der Auseinandersetzung um diese die Öffentlichkeit wesentlich berührende Frage sich auch polemisch zu äußern. Die Aussage, Soldaten seien Mörder, könne daher nicht als Schmähkritik gewertet werden.

    Im Schutz des Artikels 5 kann ein freier Bürger unseres Landes auch die Arbeitsmarktpolitik des Staates als Reichsarbeitsdienst bezeichnen, die Aussagen der INSM gegen Neonazi-Parolen austauschen oder die Forderungen des DGB karikieren. Der Staat, die Arbeitsagentur, die INSM oder der DGB können als Organisationen nicht beleidigt werden.

    Ich würde mich im einzelnen von jeder dieser Anspielungen auf die Nationalsozialisten distanzieren, aber um meine persönliche Meinung geht es nicht. Es geht um die Meinungsfreiheit. Und ein freies Land muss die Aussagen extremer Hartz-IV-Kritiker, die Karikaturen der Titanic oder eben auch die Karikatur eines Bloggers als polemische Äußerungen aushalten. So verstehe ich zumindest das Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

  8. stefanolix
    22.08.2008 | 6:54

    Oh, ich sehe gerade, dass mein letzter Kommentar eine kleine Korrektur erfordert: Die Aussage muss nicht verbreitet werden, sie darf aber verbreitet werden,

  9. 22.08.2008 | 7:13

    stefanolix,

    wenn sich die Vertreter des Staates mal als allererste an ihre eigegen Gesetze halten würden, wär’s sogar noch auszuhalten. Egal.

    Aber bei jedem Gesetz, dass nicht eindeutige Rechtsgüter betrifft, herrscht doch die totale Willkür, wie eben bei Meinungsäußerungen. Da kommt’s auf die gesellschaftliche Stimmungslage genau so an wie auf den Arsch des Richters.

  10. 22.08.2008 | 12:20

    Lies Dich mal in den Fall »Soldaten sind Mörder« ein.

    Gut, dass Du mich daran erinnerst. Denn dieser Fall ist nur bedingt vergleichbar: würde man behaupten, “Bundeswehrsoldaten seien Mörder”, sähe das noch einmal ganz anders aus, da “Bundeswehrsoldaten” eine klar einzugrenzende Gruppierung ist - außerdem sind Organisationen wie die Bundeswehr und eben auch der DGB “beleidigungsfähig”.

    Die Abwägung ist hier zu treffen zwischen dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung, Beleidigung und Schmähkritik. Kommt wohl auf den Richter an.

  11. stefanolix
    22.08.2008 | 12:28

    Nein, Christian, die Äußerung bezog sich damals auf ein Gelöbnis der Bundeswehr, sie war ungeheuerlich und sie wurde trotzdem unter den Schutz des Artikels 5 gestellt.

    Wenn es wirklich stimmt — was ich irgendwo gelesen habe –, dass man dort beim DGB Fotos hochladen und kommentieren durfte, dann könnte auch eine Mitverantwortung des Betreibers gegeben sein. Darüber gibt es nun wirklich unterschiedliche Urteile. Über Satire auf dieser Stufe hat das Bundesverfassungsgericht IMHO das letzte Wort gesprochen.

  12. 22.08.2008 | 12:41

    Nochmal: Ob es “Rufmord” ist (was ich für absurd hielte) oder nicht, ist überhaupt nicht der Punkt. Wenn der DGB in der Richtung Klagepotenzial sieht, soll er das meinetwegen so durchziehen. Dann werden wir sehen, was die entsprechenden Gerichte von Artikel 5 halten.

    Es geht um das Unterbinden missliebiger Meinungen mit Hilfe des Urheberrechts. Das ist ein Vorgehen, gegen das es Widerstand zu leisten gilt. Und zwar ganz egal, mit wem man sympathisiert und mit wem nicht.

  13. 22.08.2008 | 15:12

    @Christian S.:

    Man kann geteilter Meinung sein, ob das ganze nicht zu wenig subtil war, aber Rufmord ist es nicht, wenn der DGB sich des sozialpolitischen Nachlasses des Nationalsozialismus bedient.

  14. 22.08.2008 | 16:03

    Nun wirds wirklich absurd. Am Ende ist es Deiner Meinung nach auch auf eine geistige Verwandtschaft mit dem Nationalsozialismus zurückzuführen, Autobahnen zu bauen.

    Ich bin ja für vieles offen, aber bei so einem Unsinn klinke ich mich aus.

  15. Fuchur
    22.08.2008 | 16:42

    Ich habe nie verstanden, wieso es unlauter oder moralisch zweifelhaft sein soll, sein Recht einzuklagen?! Wenn die Gesetze es hergeben, dann darf man sie auch ausnutzen. Punkt.
    Klar, es ist nicht besonders nett vom DGB, sowas zu machen - aber wer einen Hitlervergleich vom Stapel lässt, sollte auch nicht unbedingt auf eine nette Reaktion hoffen…

  16. 22.08.2008 | 16:54

    @Fuchur

    Ich werde es dir sagen: Wenn geltendes Recht dazu dient oder verwendet werden soll, wichtige Artikel des Grundgesetzes auszuhebeln, ist das aller Aufmerksamkeit wert.

  17. 22.08.2008 | 17:54

    [...] plädiere für die Freiheit der Kunst, die auch durch das Grundgesetz gedeckt ist. Marco verfolgt mit der Veröffentlichung keine wirtschaftlichen Zwecke. Dem DGB [...]

  18. 22.08.2008 | 18:30

    @Christian S.:

    Es ist ein gewaltiger Unterschied, ob ich ein taugliches Konzept des Infrastrukturausbaus von den Nazis (die die Autobahn nicht erfunden haben) weiterführe oder ein untaugliches Modell der Sozialpolitik nachbaue, weil Populismus das einende Element der politischen Strategie ist. Es ist nun einmal nicht von der Hand zu weisen, dass der Nationalsozialismus ideologisch auf ähnlichen sozialpolitischen Prämissen aufbaut wie große Teile der sozialdemokratischen Sozialpolitik. Mit diesem Erbe müssen sich die Gewerkschaften früher oder später auseinandersetzen. Letztlich habe nichts weiter als zitiert und das Hitler-Bild auf der DGB-Seite ist eben ein auf die Spitze getriebenes Zitat.

  19. Fuchur
    22.08.2008 | 19:31

    @Rayson

    Genauso gut kann man von der anderen Seite kommen und argumentieren, dass hier geltendes (oder evtl. nicht geltendes) Recht verwendet wird, um das Recht auf Eigentum (nämlich des DGB auf sein Logo etc.) auszuhebeln.

  20. 22.08.2008 | 20:09

    [...] “Witzlos/Humorlos”, Der Mitläufer sagt … “DGB droht mit Klage”, Blogaddict “Was der DGB von Artikel 5 GG hält…”, B.L.O.G. “Screenshots, Abmahnwahn und Solidarität mit dem Opponenten”, Der Misanthrop [...]

  21. DDH
    22.08.2008 | 23:09

    “Und ohne Pressefreiheit, Vereins- und Versammlungsrecht ist keine Arbeiterbewegung möglich.” Friedrich Engels, Preußische Militärfrage, MEW 16, 75.

    “Selbst in dem äußersten Fall, dass die Bourgeoisie, aus Furcht vor den Arbeitern, sich unter der Schürze der Reaktion verkriechen und an die Macht der ihr feindlichen Elemente um Schutz gegen die Arbeiter appellieren sollte selbst dann wird der Arbeiterpartei nichts übrig bleiben, als die von den Bürgern verratene Agitation für … Pressefreiheit, Versammlungs- und Vereinsrecht trotz der Bürger fortzuführen.
    Ohne diese Freiheiten kann sie selbst sich nicht frei bewegen; sie kämpft in diesem Kampf für ihr eigenes Lebenselement, für die Luft, die sie zum Atmen nötig hat.” Friedrich Engels, Preußische Militärfrage, MEW 16, 77.

    “Die (politische) Freiheit besteht darin, den Staat aus einem der Gesellschaft übergeordneten in ein ihr völlig untergeordnetes Organ zu verwandeln, und auch heute sind die Staatsformen freier oder unfreier in dem Maß, worin sie die Freiheit des Staates beschränken.” Karl Marx, Kritik des Gothaer Programms, MEW 19, 27.

    Das war mal in grauer Vorzeit das Credo der deutschen Arbeiterbewegung. In anderen Regionen dieser Erde ist es zumindest teilweise heute noch so, daß Gewerkschaften als Erben der Arbeiterbewegung für die Meinungsfreiheit der Unterdrückten und Augebeuteten und für die Teilhaberechte der Ausgegrenzten eintreten. Hierzulande tun sie als inkorporierte Systemstütze das genaue Gegenteil: Sie erhöhen mit Mindestlöhnen die Eintrittsbarrieren für die Schwächsten in der Gesellschaft in den Arbeitsmarkt und zwingen diese damit in staatliche Abhängigkeit und sie bedrohen (unter Zuhilfenahme eines vom Öffentlichen Recht korrumpierten Privatrechts) Kritiker dieser asozialen Politik - wie im Falle Marco Kanne - mit Abmahnanwälten und staatlicher Repression. Sie schwächen also die Position Arbeitssuchender und kritischer Geister und stärken gleich zweifach die Rolle des Staates. Big Labour als Juniorpartner im Bündnis von Big Government und Big Business. Und da soll man nicht von “Faschismus” reden?

  22. Parker8
    23.08.2008 | 0:15

    I’m Hitler, you’re Hitler, everybody’s Hitler - let’s go have a party!

  23. 23.08.2008 | 11:42

    Daß die Welt ziemlich verhitlert ist, wußten wohl die meisten schon. Aber was trägt dies denn zur Sache bei? Das entscheidende Argument für die Unangemessenheit des Hitler-Kommentares etwa?

  24. 23.08.2008 | 12:19

    [...] Geisteswelt “Witzlos/Humorlos”, Der Mitläufer sagt … “DGB droht mit Klage”, Blogaddict “Was der DGB von Artikel 5 GG hält…”, B.L.O.G. “Screenshots, Abmahnwahn und Solidarität mit dem Opponenten”, Der Misanthrop “Der [...]

  25. Michel
    23.08.2008 | 16:16

    @ David: Entscheidend ist nicht die Unangemessenheit des Kommentars, sondern das dieser Kommentar mit Gewalt unterdrückt werden soll! Wo kämen wir denn hin, wenn wir jedes unangemessene Komentar gewaltsam unterdrücken?

  26. 24.08.2008 | 17:30

    [...] erscheint mir aus gegebenem Anlass geboten, mal wieder auf einen alten Eintrag von mir zu [...]

  27. 24.08.2008 | 21:07

    @Michel: Wir haben keinen Dissens, ich bin da ganz bei Dir. Mich interessierte nur eben, was Parkers Link mir neues beweisen sollte. Für nicht ganz genial hielt ich den satirischen Ansatz von Marco nämlich auch schon vor dem Hinweis auf die Durchhitlerung des Planeten. Und bezüglich der Frage, ob nun Marco oder der DGB im Recht ist, ergeben sich für mich daraus auch keinerlei Einsichten.

    @Fuchur: Welchen Rang hat denn der Satz “Die Marken des Menschen sind unantastbar” im deutschen Recht, daß man damit so überaus gekonnt einen der vordersten Verfassungsartikel aushelben können sollte?

  28. Fuchur
    24.08.2008 | 23:14

    Das Recht auf Eigentum ist nicht Pillepalle, sondern auch einer der “vordersten” Verfassungsartikel.

    Aber es geht ja hier nicht um die Frage, ob das gegenwärtige Abmahnrecht sinnvoll ist, sondern um die Frage, ob es moralisch verwerflich ist, dieses Recht wahrzunehmen. Wenn das Gesetz blöd ist, ist das doch nicht die Schuld des DGB. Kann man denn jemandem vorwerfen, dass er sich an die Regeln hält?

    Wenn der Gesetzgeber Mist gebaut hat, dann ist es nicht die Pflicht des Bürgers (also auch nicht die des DGB), das wieder in Ordnung zu bringen, indem er zu seinem eigenen Nachteil auf sein schlechtes Recht verzichtet.

  29. 24.08.2008 | 23:19

    @Fuchur

    Der DGB kann keinem ernsthaft verkaufen, dass es ihm hier um die Wahrnehmung geistigen Eigentums geht. Das bringt man eher da ein, wo man die Gefahr sieht, dass Fremde eigene Werke für sich reklamieren. Sollte dies hier tatsächlich der Fall sein, würde es mich wirklich interessieren, von welchen Bedingungen der DGB ausgeht, die einen Bezug zu Hitler als seinen Beitrag erscheinen lassen.

  30. Michel
    25.08.2008 | 0:07

    @ Fuchur: Dir ist bekannt, dass der DGB angedroht hat Marco zu verklagen, weil sich das DGB-Logo in einem Bildzitat befand?
    Für mich wirktas wie ein aus der Luft gegriffene Grund, mit dem sie sich bei jedem Anwalt lächerlich machen würden, falls sie verlangen das wirklich einzuklagen. Sollte der wirklich mit seiner Klage durchkommen, würden morgen alle Bilder aus jeder Zeitung und jedem Magazin verschwinden, die auf Partei-, Gewerkschafts- usw. veranstalltungen entstanden sind.

  31. 25.08.2008 | 18:56

    [...] = Hitler ) sehr erhellende liberale Grundpositionen über Meinungsfreiheit aufgeschrieben - und hier kommentiert. Krawallblogger Tele kümmert sich um den Konsens der Aussenpolitik im deutschen Haus, [...]

  32. Fuchur
    25.08.2008 | 20:09

    @Rayson, Michel
    Ich stimme euch beiden ja zu: Das ganze ist natürlich ein Vorwand. Aber ich sehe nicht, wieso das relevant ist.
    Wenn man unfair angegangen wird, darf man auch unfair zurücktreten. Und dabei darf man dann auch alle möglichen rechtlichen Tricks einsetzen.

  33. 25.08.2008 | 20:14

    Daß sie das dürfen hat ja auch nie jemand bestritten, oder?

  34. Michel
    25.08.2008 | 21:44

    @ Fuchur: Wenn debei eine neue Eskalationsebene erreicht wird (hier: der Übergang von verbaler zu physischer Gewalt) nicht.

Bad Behavior has blocked 692 access attempts in the last 7 days.