Des Einen Freud…

6,7 Milliarden Euro Überschuss im ersten Halbjahr
Der Finanzminister kann sich freuen

(Quelle: FAZ)

Kauflaune der Deutschen sinkt auf Fünfjahrestief

(Quelle: Handelsblatt)

Ähnliche Beiträge


14 Kommentare zu “Des Einen Freud…”

  1. 26.08.2008 | 11:14

    Der verlinkte Artikel enthält einen Satz, über den ich mich ärgern kann:

    Diese Quote sei aber nicht vergleichbar mit den Daten für die Einhaltung des Maastricht-Vertrages und könnten auch nicht auf das Gesamtjahr hochgerechnet werden, hieß es.

    Natürlich ist diese Quote für die Einhaltung des Maastrichtkriteriums maßgeblich. Und wenn nicht, dann hätte ich vom Autor gerne eine Erklärung warum das nicht so sei. Vor allem er der verweis auf andere (”hieß es”). Als ob das nicht schnell nachzuprüfen wäre.

  2. 26.08.2008 | 11:17

    Übrigens gehen die Steuermehreinnahmen in der Tat hauptsächlich aus der Einkommenssteuer und veranlagten Einkommenssteuer hervor. Die Einnahmen aus de Lohnssteuer stiegen um 8 % ! Warum auch immer.

  3. R.A.
    26.08.2008 | 11:36

    In der Tat: Ein “Überschuß” wegen vermehrter Abzocke, nicht wegen Erfolgen bei der Ausgabenkontrolle.

  4. 26.08.2008 | 13:24

    In der Tat: Ein “Überschuß” wegen vermehrter Abzocke

    Kalte Steuerprogression (und das ist in meinen Augen aufgrund der unveränderten Tarife im Jahr 2008 der einzige Unterschied zu 2007) ist natürlich ein Ärgernis, besonders bei den jetzigen Inflationshöhen, so dass für den Grossteil der Beschäftigten ein Reallohnverlust zu erwarten ist. Aber was wäre die Lösung (die grosse Lösung mal aussen vor gelassen, dafür findet sich in D keine Mehrheit)? Jährliche gesetzliche Anpassungen der Tarife in Höhe der Inflation? Damit nähme man meines Erachtens noch den letzten Druck von den Entscheidungsträgern, es mal mit einem grösseren Wurf zu versuchen.

    nicht wegen Erfolgen bei der Ausgabenkontrolle

    Immerhin liegt die Ausgabensteigerung mit 2.5% unterhalb der Inflationsrate. Real wurde (wenn auch wenig) weniger ausgegeben.

  5. 26.08.2008 | 13:32

    Sind die 2,5% vielleicht inflationsbereinigt gemeint?

  6. FG
    26.08.2008 | 13:39

    Natürlich ist diese Quote für die Einhaltung des Maastrichtkriteriums maßgeblich.

    Ist sie nicht.

    Als ob das nicht schnell nachzuprüfen wäre.

    Ist es. ich habe ungefähr 30 Sekunden gebraucht, ein Blick auf die Internetseite der als Quelle genannten Institution, und zack:

    Hierbei handelt es sich um Daten in der Abgrenzung des Europäischen Systems Volks­wirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 1995. Die Daten beinhalten nicht die Einnahmen/Ausgaben aus Swapgeschäften. Insoweit sind sie nicht vergleichbar mit den Jahresdaten, die für das europäische Verfahren bei einem übermäßigen staatlichen Defizit (Maastricht-Vertrag) maßgebend sind. Wegen der unterschiedlichen Entwicklung des Finanzierungssaldos innerhalb eines Jahres können im Übrigen keine Rückschlüsse vom Halbjahresergebnis auf das Ergebnis für das Kalenderjahr und damit für das Verfahren bei einem übermäßigen staatlichen Defizit gezogen werden.

    Weitere Auskünfte gibt:
    Thomas Forster,
    Telefon: (0611) 75-2795,
    Thomas Forster

    E-Mail: thomas.forster@destatis.de

    Nix zu danken.

    Die 8 % bei der Lohnsteuer erklären sich zum Teil durch die gestiegene Beschäftigung ( ca. +1,5 % im vergleich zum Vorjahr) und durch zahlreiche Tarifabschlüsse ( fast alle zwischen 3% und 3,5 %), seit Mitte 2007 in Kraft getreten sind. Dass bei einer Verbreiterung der Besteuerungsbasis auch die Steuereinnahmen steigen, ist nicht verwunderlich. das kann man natürlich auch “vermehrte Abzocke” nennen, wenn man mag.

  7. FG
    26.08.2008 | 13:40

    Sind die 2,5% vielleicht inflationsbereinigt gemeint?

    Nein. Da geht es um absolute Zahlen.

  8. 26.08.2008 | 14:03

    @FG

    Die Pressemitteilung des statistischen Bundesamtes ist in der Tat informativer. Kleinere Unterschiede bei der Bilanzierung von Gewinnen und Verlusten sind führen dazu, dass die Zahl nicht identisch mit der der nach der Maastrichtkriterien berechneten Zahl ist. Dennoch ist es schlicht falsch zu behaupten, beide Zahlen seien nicht vergleichbar. Ob man nun einen Abgrenzungposten mehr hat, einen weniger, Gewinne aus Swapgeschäften sofort verbucht oder kumulativ, wenn sie ausgezahlt werden, mögen Einfluss im Detaill haben, ändern aber nict das Bild auf die Sache.

    So ganz kann ich die 8% noch nicht nachvollziehen (bewerte sie allerdings auch nicht als Abzocke). 3 % höherer Lohn scheint mir - für den Durchschnitt - ein wenig viel zu sein. Aber gut, selbst wenn man die 3 % nimmt und die 1.5% mehr Beschäftigung hinzuzieht (die ja eher im Niedriglohnbereich angesiedelt sein dürfte, als im Durchschnitt), kommen wir auf 4,5 %.

    Nun sind die 8 % ja auch der ANteil des Bundes. Vielleicht kam es im Zuge der Körperschaftssteuerreform zu Verschiebungen in den Anteilen. Entweder unmittelbar oder indirekt über gewisse Abschreibungswirkungen.

  9. 26.08.2008 | 14:10

    im letzten Jahr war die größenordnung der Swapverluste 0.2 Mrd oder 0.0% des BIP. Das ändert das Ergebnis natürlich ungemein und macht beide Zahlen unvergleichbar.

  10. R.A.
    26.08.2008 | 14:21

    @Markus:

    Jährliche gesetzliche Anpassungen der Tarife in Höhe der Inflation?

    Das wäre die einzig sinnvolle Lösung (und ist auch in anderen Staaten üblich).
    Es gibt auch in Deutschland Anpassungen von Grenzen etc. an die Inflation - aber nur dort, wo der Staat davon profitiert.

    Damit nähme man meines Erachtens noch den letzten Druck von den Entscheidungsträgern, es mal mit einem grösseren Wurf zu versuchen.

    Die kalte Progression wird bestimmt nicht der Faktor sein, der die Entscheidungsträger vielleicht einmal zu einer echten Reform treibt.
    Wenns die allgemeine Unzufriedenheit über das Chaos im Steuerrecht nicht schafft, hilft das Fehlen von Inflationsanpassungen auch nicht.

  11. R.A.
    26.08.2008 | 14:26

    @FG:

    das kann man natürlich auch “vermehrte Abzocke” nennen, wenn man mag.

    Die nominalen Lohnsteigerungen führen zu einer überproportionalen Steigerung bei der Steuer - weit über dem realen (inflationsbereinigten) Wohlstandszuwachs.

    Mit anderen Worten: Ein großer Teil der Steuermehreinnahmen beruht auf faktischen Steuererhöhungen.
    Das kann man nicht nur, das sollte man Abzocke nennen.

  12. FG
    26.08.2008 | 17:12

    @ Dirk

    Von “unvergleichbar” hat keiner geredet. Das Bundeamt hat lediglich darauf hingewiesen, dass es definitorische Unterschiede gibt. Das eine ist dem anderen zwar sehr ähnlich, aber eben doch nicht gleich. Solche Hinweise gehören sozusagen zum Berufsethos der amtlichen Erbsenzähler (war selber mal einer) und steht so ziemlich jedesmal in den einschlägigen Pressemeldungen. Die Maastrichtquote wird ja nicht unterschlagen, die wird dann bekanntgegeben, wenn sie eben berechnet wird. Weiß gar nicht, warum Du darauf rumreitest.

  13. FG
    26.08.2008 | 17:14

    Ja, OK, das Bundesamt hat “nicht vergleichbar” geschrieben….

  14. 26.08.2008 | 18:37

    @FG

    Die FAZ schreibt

    Diese Quote sei aber nicht vergleichbar mit den Daten für die Einhaltung des Maastricht-Vertrages und könnten auch nicht auf das Gesamtjahr hochgerechnet werden, hieß es.

    und das ist ein typischer satz über den ich mich ärgere, weil er mich zunächst vor ein rätsel stellt. wieso entspricht das nicht der maastrichtquote? die wird doch so (oder zumindest fast so) berechnet! Wo ist denn da mein denkfehler?

    Und die Antwort ist: Es gibt keinen. Natürlich sind die Zahlen vergleichbar (das geht aus der destatis Meldung auch hervor) und selbst wenn nicht, dann würde ich als leser gerne darüber informiert werden warum das nicht der fall ist.

    Ich reite auf der Qualität der FAZ Meldung herum, die Erbsenzähler haben alles richtig gemacht und konnten sich verständlich ausdrücken.

Bad Behavior has blocked 692 access attempts in the last 7 days.