12. September 2008
Terroristische Schmierfinken: Eine Erwiderung
In dem langen und leidenschaftlich umkämpften Thread Grüne Schmierfinken geht es seit gestern um die Frage, ob man Umweltaktivisten als Terroristen bezeichnen könne. Ausgangspunkt war ein ironischer Artikel von SteffenH, der auf einen umstrittenen Freispruch für Greenpeace-Aktivisten verwiesen hatte. Schon in den ersten Kommentaren wurde die These aufgestellt, solche Aktionen seien im Grunde als Terrorismus zu bezeichnen.
Da muss mal von Seiten der Eigentümer eine härtere Gangart eingeschlagen werden, verstehe auch den Langmut nicht, sonst ist man ja auch nicht so zimperlich mit Terroristen.
Dieser These wurde sofort heftig widersprochen. SteffenH griff dann mit folgenden Worten in die Debatte ein:
Auch wenn weder das Ansinnen noch das Ergebnis der Greenpeace-Aktion mit Angriffen auf das Leben anderer verbunden ist, so trifft doch grundsätzlich der Terrorismusvorwurf zu.
und behielt diese Auffassung im Laufe der heftigen Diskussion bei. Es ist unumstritten, dass man in der Umgangssprache so manche störende Aktion als Terror bezeichnen kann: wir kennen zum Beispiel den Tugendterror, den Lärmterror und den Werbungsterror. Im täglichen Leben legt man nicht jedes Wort auf die Goldwaage. Zweifellos kann man sich auch durch Greenpeace-Aktionismus gestört fühlen.
Am Anfang hat mich in der Diskussion eher die Verharmlosung des Begriffs »Terrorismus« gestört. Aber kann es eigentlich mit liberaler Politik und liberalem Rechtsempfinden im Einklang stehen, die Aktion der Umweltaktivisten als Terrorismus einzustufen? Seit dem 11. September 2001 begründen Politiker wie Schäuble und Schily mit dem Terrorismus immer neue Gesetze und Maßnahmen, die unser Rechtssystem tiefgreifend verändert haben: Datenspeicherung, Online-Beschnüffelung, Überwachung der Kommunikation, Wegfall des Bankgeheimnisses …
Diese Gesetze und Maßnahmen sind Ausdruck einer illiberalen Politik: Bürgerrechte werden aufgeweicht oder abgeschafft, schrittweise werden immer mehr Menschen zu Verdächtigen und gelten immer mehr Verhaltensweisen als verdächtig. Der Verlust von Rechten seit Einführung der Anti-Terror-Maßnahmen trifft kaum einen Terroristen, aber im Grunde jeden Bürger. Ein Journalist prägte gar das Wort vom »Terroristen als Gesetzgeber«.
Würde man im Ernst ein Gesetz beschließen, das Hausfriedensbruch und das Bemalen eines Gebäudes auch als Terrorismus einstuft, dann wären die Anti-Terror-Maßnahmen folglich sofort auf die »Umweltaktivisten« und ihre »Sympathisanten« anzuwenden. Auch wenn ich mit ihren Zielen überhaupt nicht sympathisiere: das ginge mir entschieden zu weit.
Wir haben uns hier oft kritisch mit Greenpeace befasst. Greenpeace agiert in einem Milliardenmarkt, in dem täglich um Spenden und Fördergelder konkurriert wird. Die meisten Aktionen sind im Grunde »Greenpeace-Marketing«, sie sollen Aufmerksamkeit erregen und dienen auch der Akquise von Spendern. Es ist ein klares Fehlurteil, wenn die Greenpeace-Aktivisten aus der Verantwortung für Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung entlassen werden. Natürlich muss Greenpeace die Verantwortung übernehmen und den Schaden in vollem Umfang ausgleichen.
Aber die Aktion ist kein Terrorismus. Greenpeace und seine Anhänger sollen nach wie vor das Recht haben, ihre Meinung zu sagen und mit spektakulären Aktionen dafür zu werben — auch wenn das nicht meine Meinung ist und auch wenn ich die meisten Aktionen als wenig sinnvoll ansehe.
Eine Ausweitung des Terrorismusbegriffs könnte auch anderen Kräften recht und billig sein. Wenn in Zukunft alles zum Terrorismus erklärt wird, was jemandem gerade nicht gefällt, wird die Freiheit das erste Opfer sein. Und deswegen kann ich als Liberaler nicht sagen »Eine Greenpeace-Aktion, bei der ein Gebäude bemalt wird, ist Terrorismus«. Genauso falsch wäre aber die Verharmlosung der Greenpeace-Aktivität.
Verfasst von stefanolix um 16:54 Uhr in der Kategorie Politik (Trackback)