BKA-Gesetz: Alles in Ordnung

Heute gab es im Bundestag die Sachverständigenanhörungen zum Entwurf des BKA-Gesetzes und der, wie unredliche Menschen behaupten, damit verbundenen Aufhebung der Trennung von Geheimdienst- und Polizeitätigkeit. (Hier zwei Augenzeugenberichte.) Alles in allem steht fest, dass es keine Probleme damit geben wird und die theoretischen Befugnisse und Vollmachten uns allen schon wiederholt das Leben gerettet haben und das in Zukunft noch viel häufiger tun werden. Desweiteren werden die Vollmachten nur angewendet gegen Terroristen, Scheinjugendlichenpornographieangucker und andere die es verdient haben, nicht aber gegen Unschuldige (auch nicht aus Versehen).

Mir reicht das natürlich völlig aus und ich bin damit absolut beruhigt.
Ich habe nämlich nichts zu verbergen.
Ihr doch sicher auch nicht.

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6 Kommentare zu “BKA-Gesetz: Alles in Ordnung”

  1. 16.09.2008 | 1:57

    Einfach nur noch unheimlich.

    Das mit dem Scheinjugendlichen wusste ich noch gar nicht ist aber echt prima. Ich bin gespannt wann der erste Bürger eine Hausdurchsuchung bekommt weil seine IP auf den Banner von irgendeiner Seite die sowas anbietet zugegriffen hat. Da kriegen Polizei und Staatsanwaltschaft ja ordentlich was zu tun.

  2. F.Alfonzo
    16.09.2008 | 7:35

    Zu dem Thema kann ich nur den Lawblog von Udo Vettel (heisst der so?) empfehlen, wenn auch den meisten hier schon bekannt…
    Es ist aber durchaus erstaunlich, welche Überraschungen selbst ein Rechtsanwalt noch erleben darf…

    @ Björn:
    Anhörung im Bundestag, ich lach mich tot… als ob sich irgendjemand noch für Kritik an mehrheitstechnisch beschlossenen Gesetzen interessieren würde; da wird dann höchstens noch hinter verschlossenen Türen darüber diskutiert, wie man ein verfassungsfeindliches Gesetz so ausformuliert, dass die Verfassungsrichter nix mehr zu meckern haben…
    Das ist halt eine Formalität, die man schnell hinter sich bringt.

    Anmerkung: …ich merke langsam aber sicher, wie ich zum Demokratiefeind werde; oder -freund, je nachdem, wie man die Situation in Deutschland interpretiert…

  3. 16.09.2008 | 9:01

    Ach wo. Ich bin da nicht so verlegen, die können ruhig alles über mich wissen. Es kann aber passieren das der eine oder andere rot anläuft. :-D

  4. 16.09.2008 | 9:15

    @F.Alfonzo:

    Fast: Udo Vetter.

    @DSadO

    Na, gut zu wissen, dass du so beruhigt bist. Das Gesetzt kommt nämlich leider nicht mit einer eingebauten “fruit of the poisonous tree“-Klausel. Sprich: Selbst wenn man deine Wohnung aufgrund eines unbegründeten Anfangsverdachts beim Installieren des Trojaners betreten haben sollte und dann feststellt, dass du beispielsweise ein paar Raubkopien besitzt, potentiell jugendpornographische Schriften (kann bei dem Gummiparagraphen schon ein bisher absolut legaler Film aus den ‘90ern sein) oder was auch immer, dann kann man dich deshalb anklagen. Aber: Mit so einer Gesetzeslage kann man, meiner Meinung nach, gut sicherstellen, dass das Gesetz wirklich nie gegen die Flaschen angewendet wird. Irgendwas Verwertbares wird sich schon finden lassen.

  5. 16.09.2008 | 9:36

    Ich weiß, Björn. Ich bin deshalb auch schon lange beruhigt. Zum Glück darf meine Regierung meinen Computer demnächst online durchsuchen. Das ist doch eine prima Möglichkeit mir ein paar Kinderpornos auf den Computer zu laden und mich anschließend vor Gericht zu bringen. Meckern kann man da nicht, genug zu tun gibt es also immer.

  6. Michel
    16.09.2008 | 12:29

    Es würde mich ja sehr freuen, wenn ein jugendlich aussenender Pornodarsteller gegen das Gesetzt klagt. M.E. liegt für den Betroffenden ein Berufsverbot vor.

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